Doch doch, ich hab dich schon verstanden, nur kriegt man für Fahren ohne Lappen keine 28 Monate sondern höchstens 12 und dann hat man auch schon richtig Pech gehabt.
Zudem is mir nur bekannt dass Verjährung bei der Strafverfolgung eine Rolle spielt. Man könnte ihn irgendwann nicht mehr anklagen. Aber da er schon verurteilt is bin ich mir garnich sicher ob das überhaupt mal verfällt. Und selbst wenn kann man wohl ruhigen Gewissens davon ausgehen dass das nich vor Ablauf von "mindestens" 10 Jahren der Fall is.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstr...erj%C3%A4hrung
Das dürfte sein was du suchst. Demnach verjähren Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren nach Ablauf von 10 Jahren ab Rechtskraft. Allerdings ruht die Verjährung wohl weil er im Ausland is und das macht dann nochmal fünf Jahre.