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Verfahren eingestellt

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noname[FF]
Alt 30.01.2002, 13:05   #1
Beitrag Verfahren eingestellt

Hatte gerade mit meinem Bruder zusammen die Hauptverhandlung.
Das Verfahren wurde mit der Auflage von 15 Sozialstunden eingestellt. Desweitern müssen wir die 72 DM Schaden den wir verursacht haben begleichen. Die PC´s werden einbehalten jedoch nur die Towers aller andere (Scanner, Drucker, Webcam, Maus,Keyboard, Monitor, Hub) bekommen wir wieder sobald die sozialstunden abgeleistet sind.
alles in allem nochmal glück gehabt.
Anklagepunkte waren:
Internetbetrug
Verbreitung pronographischer Schriften in art eines versandhandels (ginsas bei ebay)
 
 
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daRaider
Alt 30.01.2002, 13:17   #2
Beitrag

naja... es hätte schlimmer kommen können aber auch besser werden... das mit den towern is schade... die 15 stunden machst bei meiner zivistelle, ok ?

ich sorg schon dafür dass du nix arbeiten musst

und 2 tage mit mir wären ja schon genug strafe...
 
 
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Alumann
Alt 30.01.2002, 13:44   #3
Beitrag

Erm, wie Rechner einbehalten?
Wieso das?
Machen die das auch wenn man nachweisen kann das der Rechner den die einkassiert haben NACH dem angeblichen Tatzeitpunkt gekauft wurden?
 
 
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[circa]
Alt 30.01.2002, 14:32   #4
Beitrag

hab ich das so richtig verstanden,dass wenn du die sozialstunden geleistet hast,dass du dann deinen tower wieder bekommst?
 
 
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blackmesa
Alt 30.01.2002, 15:26   #5
Beitrag

Falls die tatsächlich Rechner einbehalten, die nach dem Tatzeitpunkt gekauft wurden ist das eine Lächerlichkeit hoch 3.

Genauso ist es doch irgendwie Schikane, wenn die Polizisten, die die HD durchführen, nicht einsehen wollen, dass ne Netzwerkkarte, die neuste GeForce oder ne Soundkarte einen Scheiss mit dem Faken zu tun haben. Hilfe, ja, klaut mir meinen Joystick...

Dafür gibts meiner Meinung nach absolut keine logische Erklärung und wenn mich jemand über die rechtliche Grundlage aufklären könnte, wär ich dankbar.
 
 
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David
Alt 30.01.2002, 15:36   #6
Beitrag

Also ich würde auf jeden fall einen Anwalt konsultieren und Beschwerde einlegen gegen die Einziehung der Gegenstände.
Auch das die Beschlagnahme des Zubehörs über die Dauer der Auswertung und des Verfahrens aufrecht erhalten wird ist ein grober Verfahrensfehler und Rechtswidrig.

Wenn dir der Tower aber egal ist (286 DX oder so) isses eh egal.
 
 
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Victim
Alt 30.01.2002, 16:32   #7
Böse

Wieso habt ihr eigendlich wegen 75 Mark ne Haupverhandlung?

Wer bezahlt die Gerichtskosten??

Habt ihrs zugegeben?
 
 
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daRaider
Alt 30.01.2002, 16:47   #8
Beitrag

das warn 720 DM mein ich... da fehlt glaub ne null...
 
 
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noname[FF]
Alt 30.01.2002, 17:50   #9
Beitrag

nein nein 72 Dm stimmt schon, mehr konnte scheinbar nicht nachgewiesen werden.
die PC werden einbehalten weil die immer noch net untersucht worden sind (auf wietere raubkopien oder so) hätten wir gegen den einzug wiedersprochen, dann wäre
1.) Das Verfahren nicht eingestellt worden (Wir wären zwar tortzdem nicht vorbestraft worden aber somit kommt nichtmal ein Aktenvermerk zustande)
2.) Wir hätten ne höhere Strafe bekommen
3.) Hätte die Richterin dann nen Antrag auf Untersuchung der Rechner gestellt und dann hätte das ganze nochmal 8-9 Monate gedauert.
Somit sind wir froh, dass wir aus der Sache raus sind und wenigsten kriegen wir alles um die rechner rum wieder.

[ 30. Januar 2002: Beitrag editiert von: [FF]noname ]</p>
 
 
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noname[FF]
Alt 30.01.2002, 17:59   #10
Beitrag

KEIN BOCK AUF EDIT.
Wenn ich meinen Scanner wiederhabe, scanne ich die komplette anklageschrift (3 seiten ein) und uppe sie für euch :-)
 
 
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[circa]
Alt 30.01.2002, 21:05   #11
Beitrag

yo würde mich aufjedenfall interessieren.
 
 
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Harald
Alt 31.01.2002, 02:02   #12
Beitrag

Das Topic ist eigentlich Falsch.
 
 
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noname[FF]
Alt 31.01.2002, 07:50   #13
Beitrag

Stimmt eigentlich müsste es heisse :
Verfahren wird unter Auflagen und nach Erfüllung dieser Auflagen eingestellt.
 
 
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Victim
Alt 31.01.2002, 09:03   #14
Reden

Wer zahlt denn die Gerichtskosten?
 
 
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David
Alt 31.01.2002, 10:31   #15
Beitrag

Keine Verurteilung, keine Gerichtskosten, und wenn doch dann erfolgt der Kostenentscheid bei Jugendverfahren normalerweise aus §74 JGG
 
 
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sandman
Alt 31.01.2002, 12:54   #16
Beitrag

Bei Verfahrenseinstellung die BRD. § 74 JGG nimmt bezug auf die Möglichkeit des Verzichts der auflage von Kosten, da diese als Strafe empfunden werden könnten und das nicht im Sinne des JGG ist.
 
 
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