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uunet

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bLASPHEMEr
Alt 01.08.2002, 16:14   #1
Standard uunet

hi
ich hab wie wahrscheinlich viele hier frueher ma uunet gefaket
nu nach ueber einem jahr kam heut ne vorladung fuer ne vernehmung bei der polizei
muss gestehen dass mir etwas mulmig is da ich vorher noch nie was mit polizei zu tun hatte,was soll ich denen am besten erzaehlen
was ich komisch finde is,dass die mich angeschrieben haben obwohl der teleanschluss doch auf den namen meines vadders lief
was kann man da am besten erzaehlen bei dem termin
cu
 
 
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Filmazoid
Alt 01.08.2002, 16:47   #2
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Ich würde die Vernehmung absagen lassen, bzw. das ganze übern Anwalt machen. Denn Du musst nicht zu einer Vernehmung zu der Polizei. Die versuchen dabei nur ein Geständnis aus Dir rauszukitzeln.
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 01.08.2002, 16:50   #3
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muss das gleich uebern antwalt laufen
was kommt denn auf mich zu wenn ich gestehe und sage ich hatte kein plan von computern und inet und so und dass es illegal is
 
 
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HoTTe83
Alt 01.08.2002, 17:56   #4
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unwissenheit schützt nicht vorm recht, oder wie heisst das nochmal?
 
 
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Filmazoid
Alt 01.08.2002, 18:00   #5
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Ich wirds übern Anwalt laufen lassen ,aber kannst auch so machen nur kaufen die Dir den Spruch net ab kein Ahnung gehabt etc. . Daher Anwalt einschalten und Schaden eingrenzen.

"Unwissendheit schützt vor Strafe nicht"
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 01.08.2002, 18:13   #6
Standard

hmm ok wie siehtn das aus kann ich da einfach zu sonem pflichtverteidiger gehen und der reglet das dann
kommt dann da auch auch sowas wie ne verhandlung auf mich zu?
ich mach naemlich ab naechste woche nen praktikum und da wollt ich net unbedingt sagen dass ich was mit den bullen zu tun hab und deswegen nich kommen kann
 
 
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Filmazoid
Alt 01.08.2002, 18:57   #7
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Nein Du musst Dir schon nen eigenen Anwalt nehmen , da Dir ja keiner zusteht, weil eigentlich keiner benötigt wird aus der Sicht des Gerichts oder so. Dein Arbeitgeber kriegt davon nix mit.
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 01.08.2002, 19:40   #8
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hmm ok thx,ich geh morgn ma in die offene sprechstunde von sonem antwalt bei uns inner naehe,ma sehn was der mir raet
 
 
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daRaider
Alt 02.08.2002, 01:20   #9
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der rät dir wohl zu gestehen. ich rate dir das gegenteil...
 
 
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Filmazoid
Alt 02.08.2002, 02:49   #10
Standard

Da räts Du wohl ihm falsch. Denn das ist ne Glückspielssache welchen Richter Du kriegst und die wenigstens kaufen Dir diese "ich bin einfach in den fake reingestolpert" geschichte ab und wenn Du dann noch meinst Du warst es nicht obwohl es von dem Telefonanschluß kommt kann die Strafe meist höher sein, als wenn Du es zugibst und lieber die Log Datei in Frage stellst. Was richtig Geld sparen kann.
 
 
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Schra']['
Alt 02.08.2002, 03:13   #11
Standard

Original geschrieben von $ed
wenn Du dann noch meinst Du warst es nicht obwohl es von dem Telefonanschluß kommt kann die Strafe meist höher sein, als wenn Du es zugibst
eben,du kannst denen ja wohl kaum erzaehlen dass ein krasser phreak0r deine leitung angezapft hat
 
 
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©ì®©@
Alt 02.08.2002, 06:56   #12
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ja klar muss es jemand aus dem haushalt gewesen sein.

ich würds auch zugeben.aber doch schon ein bißchen auf "nichtschecker" spielen.


wie alt bist du denn?
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 10:04   #13
Standard

im mom 19 zum "tatzeitpunkt" muss ich grade 18 gewesen sein
also ich werd einfach die tat gestehen und zu verteidigung sagen dass ich kein plan hatte was ich tue,ich denke so komm ich am besten aus der sache raus
 
 
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daRaider
Alt 02.08.2002, 11:00   #14
Standard

also ich war bisher 4 ma bei der bullerei, habs viermal abgestritten und das verfahren wurde 4 mal eingestellt.
andere haben bei 30 DM zugegeben, dass sie gefaked haben und sind am ende richtig auf die schnauze geflogen mit 20 sozialstunden und mehr...
aber es bleibt ja wirklich jedem selbst überlassen. für mich ist da jedenfalls nix mit "freund + helfer" und von wegen strafmilderung wenn man gesteht...
D I E warten nur darauf dich in die Pfanne zu hauen. Oder glaubt hier wirklich jemand, dass so verdammte Log-Dateien (die dann z.B. bei UUnet schlicht falsch waren) als beweismittel zählen?
der einzige beweis ist wenn du es zugibst...
Ausserdem wirds zivilrechtlich auch schwer sich vor der Rechnung zu drücken wenn man es strafrechtlich zugegeben hat. Wenn man es strafrechtlich bestreitet und trotzdem verurteilt werden würde (die strafe fällt eh net höher aus, da die Vorschläge der StA meist utopisch sind...), könnte man immerhin noch zivilrechtlich aus der Sache rauskommen...
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 11:12   #15
Standard

wie du hast einfach gesagt ich wars net und damit hatte sich die sache
 
 
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Filmazoid
Alt 02.08.2002, 11:43   #16
Standard

Wie hoch ist denn die Rechnung Blas? Du kommst mit dem "ich wars net" nicht durch, aber probiers ruhig.
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 11:46   #17
Standard

schaden weiss ich net wie hoch der is,bisher soll ich nur zur vernehmung wegen "verdacht auf comperbetrug zum nachteil des internet-providers UUNET"
 
 
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sandman
Alt 02.08.2002, 13:09   #18
Standard

Also die Tat gestehen ist glaub ich keine gute Idee, man muß schließlich dir beweisen, dass die eine Tatschuld trifft. Es gibt also zwei Varianten: die eine wäre nicht zur Vernehmung zu erscheinen und die andere ist hingehen und alles abstreiten. Gestehen halte ich auch für Unsinn, da denen die Gründe völlig egal sind.

@Dude: was kam denn in den Fällen zivilrechtlich bei raus? Was war mit cross?
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 13:59   #19
Standard

wieso net hingehen,ich kann doch net einfach nich da auftauchen dann gibbet doch erst recht aerger
 
 
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sandman
Alt 02.08.2002, 15:50   #20
Standard

Was steht denn hinten/unten auf der Vorladung unter "Rechtsbehelfsbelehrung"? Irgend was dabei, das du verpflichtet seist der Ladung folge zu leisten? Oder genügen ihnen die Angaben zur Person?
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 16:10   #21
Standard

hinten steht nix,aber unten steht dass wenn ich nich komme,dass ganze an die zustaendige verfolgungsbehoerde abgegeben wird und dann weitere schritte einleiten
 
 
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sandman
Alt 02.08.2002, 16:25   #22
Standard

Ok, geh am besten vorher zum Anwalt. Der wird dir raten, dass du dort nicht hingehen sollst, er übernimmt das mit der Polizei. Bei einem Geständnis brauchen sie nicht weiter groß zu ermitteln, dann ist der Sachverhalt klar..
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 16:29   #23
Standard

hmm also doch gestaendnis ablegen oder wie
 
 
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©ì®©@
Alt 02.08.2002, 20:07   #24
Standard

ne ich hab sandman so verstanden: wenn du geständniss ablegst,dann machst du's den bullen sehr leicht,dann müßen sie nicht mehr ermitteln.
und wenn du nicht gestehst,ist gar nichts klar. dann kann es sein,dass sie keine weiteren beweise haben bzw. finden.
 
 
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bLASPHEMEr
Alt 02.08.2002, 20:14   #25
Standard

hat einer von euch das mit uunet schon durch?was genau koennen die denn durch die logs genau beweisen
 
 
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