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UUNET nochmal

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Filmazoid
Alt 28.06.2002, 20:03   #1
Standard UUNET nochmal

Also der Anwalt will das Mandat hinlegen falls ich mich net bis zu nem bestimmten Datum melde und hat nen Schreiben des Staatsanwalts beigelegt wo dieser eine Stellungnahme verlangt. Was soll ich tun ? Soll ich den Anwalt dann doch in Anspruch nehmen ?
 
 
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David
Alt 28.06.2002, 21:43   #2
Standard

Du solltest dich mit dem Anwalt besprechen was Du in der Stellungnahme formulierst, ob Geständnis oder so - immerhin ist das die Aufgabe deines Anwalts die für seinen Mandanten am besten geeignete Aussage zu finden.
Ich kenn ja die Vorgeschichte des Falls nicht.
 
 
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Filmazoid
Alt 28.06.2002, 21:55   #3
Standard

Es ging darum ob ich den Anwalt für brauch oder nicht zwecks Kohle. Aber werde ihn in Anspruch nehmen um so glimpflich wie möglich rauszukommen.
 
 
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David
Alt 29.06.2002, 17:15   #4
Standard

Anwalt lohnt sich meiner Meinung im Strafrecht immer
 
 
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