Bloß, weil im Ergebnis nichts passiert zu sein scheint, ist das vorgeschlagene Vorgehen auf keinen Fall zur Nachahmung zu empfehlen.
Wenn die Lehrstelle nur aufgrund der Noten vergeben wurde, liegt in der Vorlage eines gefälschten Zeugnisses ein so genannter Eingehungsbetrug (Strafe: bis fünf Jahre)
Darüber hinaus ist die Fertigung einer als beglaubigt ausgegebenen Kopie eine Urkundenfälschung (Strafe: bis fünf Jahre)
Gras wächst über beides erst nach zehn Jahren - dann tritt absolute Verjährung ein. Bis dahin sitzt man auf heißen Kohlen
