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[Urheberrecht] Urheberrecht und Passwort herausgabe

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Squdus
Alt 10.09.2007, 18:26   #1
Standard Urheberrecht und Passwort herausgabe

Tag meine gesetzestreuen Freunde,

bald läuft ja die 2te Welle der Verschärfung des Urheberschutzgesetzes an.
Da wollte ich nun mal wissen wie sich das mit verschlüsselten Dateien verhält wenn man unter konkretem Verdacht steht.
Gehen wir mal davon aus jemand hat das Urheberschutzgesetz verletzt und das belastende Material mit einem Prog. ohne Backdoor verschlüsselt. Wenn nun die Bullerei vor der Türe steht, oder der etwas später der Richter nach dem PW fragt, muss man es da herausgeben?
 
 
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MiKe
Alt 10.09.2007, 18:30   #2
Standard

Zitat von Squdus
Wenn nun die Bullerei vor der Türe steht, oder der etwas später der Richter nach dem PW fragt, muss man es da herausgeben?
Nö, weil du dich damit selbst belasten würdest - und das muss niemand!
 
 
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Squdus
Alt 10.09.2007, 18:35   #3
Standard

Und was würde dann für ein Strafmaß fällig werden?

[edit] mah mike, mach die sig weg. Das ungeziefer regt mich auf
 
 
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Jumpy
Alt 10.09.2007, 18:39   #4
Standard

Strafmaß für was ?

Urheberrechtsverletzung oder das du das PW nicht rausgerückt hast ?

@mike, das viech ist klasse
 
 
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Squdus
Alt 10.09.2007, 18:42   #5
Standard

Das jenes PW nich verraten wird, welches vermutlich belastendes Material vor Fremdzugriff schützt.

Nein, mach die Sig weg. Ich hab eben wie blöd an meinem Monitor rumgewischt.
 
 
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Jumpy
Alt 10.09.2007, 18:49   #6
Standard

Egal was die machen, es muss nachgewiesen werden, Mike hats ja geschrieben, wenn die nicht weiter kommen dann pech
Zum Urheberrecht, ist das ganz unterschiedlich, im Bereich Filesharing können bis zu 10000 schnell ereicht werden. Bei andere Daten ,Dateien etc. steht wohl immer die Frage im Raum, wie hoch ist der entstandene Schaden. Ohne mehr Infos zu haben, sag ich mal von Freispruch über 50€ bis 10000€
 
 
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PowerWapiti
Alt 10.09.2007, 19:13   #7
Standard

Du hast das Recht zu schweigen und musst daher auch keine Passwörter veraten
 
 
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Squdus
Alt 10.09.2007, 19:13   #8
Standard

Joa, das is mir schon soweit klar. Die Strafkosten werden sich max. im 3 stelligen Bereich bewegen, der Schadensersatz hingegen kann richtig teuer werden.
Aber frag mich halt ob die einem nich was extra drauflatzen weil man das PW nich rausrücken mag, was den Verdacht ja quasi erhärtet. Weil man damit ja offen zugibt etwas zu verstecken zu haben.
 
 
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MiKe
Alt 10.09.2007, 19:19   #9
Standard

Zitat von Squdus
Joa, das is mir schon soweit klar. Die Strafkosten werden sich max. im 3 stelligen Bereich bewegen, der Schadensersatz hingegen kann richtig teuer werden.
Aber frag mich halt ob die einem nich was extra drauflatzen weil man das PW nich rausrücken mag, was den Verdacht ja quasi erhärtet. Weil man damit ja offen zugibt etwas zu verstecken zu haben.
Es stimmt natürlich, dass du rein objektiv "verdächtiger" bist... Aber das Strafmaß gibt's für das, was bewiesen wurde. Und das hätte es für die gleichen Beweise auch gegeben, wenn du das PW rausgerückt hättest (außer vllt., wenn du noch ein Geständnis abgegeben hättest).
 
 
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