Hallo PPler,
heute hat mir mein Nachbar folgendes erläutert:
Er bekam Post von einer Anwaltskanzlei die einen "deutschen" Musikkünstler vertritt. Er bekam eine Abmahnung wegen rechtwidriger Nutzung von Musikwerken.
Der Vorwurf: Er hat als Nutzer eines Peer to Peer - Netztwerkes mindestens ein geschütztes Werk deren Mandanten im Internet durch Freigabe auf seiner Festplatte zum Download für weitere Nutzer angeboten.
Beweis: Datum ......... Uhrzeit..... Datei Name, IP Adresse ........... P2P edonkey , original-Produktname :..........
Jetzt hat man ihm angeboten einen Abgeltungsbetrag von € 200 für die verletzten Rechte und nochmal € 200 für angefallene Anwaltsgebühren zu zahlen, also insgesammt 400€.
Die Rechtsangelegenheit wär allerdings nur dann vom Tisch, wenn er eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt. Diese beihaltet die Anerkennung der Strafe als Ersatz für € 5001,00 und zukünftig zu unterlassen Werke des Künstlers im Internet oder sonstwie zu verbreiten, die Anerkennung der Gründe des Schadensersatzansprüche aus der erteilten Abmahnung und die Rechtanwaltskosten anzuerkennen sowie die Erklärung zum Vergleich aus dem hervorgeht, dass mit €400 dann die o.g. Ansprüche abgegolten sind.
Mich würde interessieren, ob jemand sowas schonmal hatte und wie er darauf reagiert hat ?
Gruss
