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Unterhaltspflicht von Kindern?

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Thomas256
Alt 11.04.2005, 10:23   #1
Standard Unterhaltspflicht von Kindern?

Hallo liebe Community,


mich plagt das Thema Unterhaltspflicht gegenüber Eltern.
Genauer gesagt, geht es um meinen Vater (Eltern seit meinem 3. Lebensjahr getrennt), der seit 1.Feb.2005 "arbeitssuchend" ist.

Nach Harz IV ist er dann wohl ab dem 1.Feb.2006 ALG2 Empfänger.

Nun hab ich Angst, dass ich für Ihn zur Kasse gebeten werden kann, ist diese Angst berechtigt?

Hoffe jemand kann mir helfen.


---------------- Hier noch einige Infos

- Bei meinem Vater lebt noch sein Sohn aus 2. Ehe (13 Jahre alt)

- Vater hat sich immer um meinen Unterhalt mit dubiosen Lohnauszügen "herumschummeln" können (er war selbständig damals). Wir waren auch 2 mal vor Gericht deswegen, "Recht" bekam aber immer mein Vater.

-Ich selbst bin 26 Jahre, Facharbeiter und verdiene z.Z. ca. 1400€ netto (ledig, wohne mit Freundin seit 5 Jahren zusammen.)
 
 
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eneib
Alt 11.04.2005, 23:29   #2
Standard

Hier einige Auszüge des BGB:

§1601: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

§1602, Abs.1 : Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

§1603, Abs.1 : Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

§1610, Abs.1 : Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt).

"Übersetzung": Also, wenn dein Dad nicht in der Lage ist, Geld zu verdienen, dann musst du als sein Kind Unterhalt an ihn zahlen. Das aber nur dann, wenn dein eigener angemessener Unterhalt noch gewährleistet ist. Der wird nach Regelsätzen besimmt, die ich aber jetzt nicht kenne.
Wenn du also mehr Geld hast, als du "brauchst" (Miete, Versicherungen, Abzahlungen, Lebenshaltungskosten...), dann musst du den Überschuss an ihn abgeben.
Das was ihm zusteht, wird ebenfalls nach Eckregelsätzen berechnet. Aber ich glaub bei deinem Unterhalt musste dir nicht allzu große Sorgen machen. Wie's jetzt mit Hartz 4 aussieht, weiß ich auch net so genau. Also ob er arbeitsfähig ist und so, weil dann wäre er ja theoretisch in der Lage, sich selbst zu versorgen (siehe §1602 BGB).
Hoffe, ich konnte dir ein bisschen helfen, wir hatten nur Kindesunterhalte berechnet und die dazugehörigen Eckregelsätze bekommen.
 
 
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Thomas256
Alt 11.04.2005, 23:40   #3
Standard

dankeschön, das hilft mir ne gute Ecke weiter.
Denn er ist in der Lage zu Arbeiten, ohne Frage.

Trotzdem werde ich mich bei Gelegenheit mal bei nem Anwalt informieren, wird wohl nich allzuviel kosten denk ich. Sicher ist Sicher.


Danke nochmal
 
 
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eneib
Alt 12.04.2005, 07:49   #4
Standard

Ja, ich glaub auch, das solltest du machen. Hatte in meinem Studiengang zwei Semester BGB und da haben wir ja auch nicht nur Unterhalte behandelt. Bin jetzt also nicht der geroße Experte.

Viel Glück!
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 12.04.2005, 13:44   #5
Standard

Der Freibetrag, der von Deinem Einkommen nicht zur Unterhaltsleistung eingesetzt werden muß - Juristen reden vom "angemessenen Selbstbehalt" ist unterschiedlich hoch, je nachdem, in welchem Teil Deutschlands Du lebst. Als grobe Richtschnur kannst Du von einem Einkommen bis EUR 1.250 ausgehn, das Du nicht einsetzen mußt.

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Dein Dad arbeiten kann. Das ist eine erst danach zu beantwortende Frage.

 
 
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hackvresse
Alt 12.04.2005, 14:50   #6
Standard

Das wäre ja noch schöner wenn jeder Arbeitslose von seinen Kindern Unterhalt bekäme...da kann was nicht stimmen.
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 12.04.2005, 18:15   #7
Standard

Bei Sozialhilfe ist das aber durchaus üblich.

Wenn die Eltern im hohen Alter in ein Pflegeheim kommen, zahlt am Ende vom Geld das Sozialamt und holt sich dann so viel wie möglich bei den lieben Kindern zurück...

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis das auch bei Hartz-IV-Geschädigten in ähnliche Bahnen gerät :schauder:
 
 
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Thomas256
Alt 13.04.2005, 10:41   #8
Standard

Naja... noch ist nicht aller Tage Abend.
mein Vater ist grad mal 50, und hier im Saarland siehts Gottseidank noch gut aus mit Jobs.

Dennoch finde ich es nicht in Ordnung, wenn der Staat existenziell in einen Haushalt eingreifen dürfte.
Wofür zahle ich denn die ganzen Sozialabgaben?

Zurück zum Problem:
Es ist doch so, dass erst einmal alle meine monatlichen Verpflichtungen abgezogen werden oder?
Wenn ja zählt dazu ja auch eine Finanzierung einer Immobilie?
Muss ja eigentlich.

Dann wäre eine Lösung, sich schnell eine Eigentumswohnung zu kaufen und diese auf mehrere Jahre hinweg zu finanzieren richtig? Oder muss ich die dann später verkaufen um das Sozialamt doch noch zu bezahlen?

ich glaube das ginge zu weit, mein Gefühl sagt mir, dass es so tiefe Eingriffe nicht geben kann.
 
 
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hackvresse
Alt 13.04.2005, 13:49   #9
Standard

Nein nicht alle deine Verpflichtungen würden abgezogen. Du hast ganz einfach dabei dann einen Freibetrag (nennen wir ihn pauschal 1200€). Egal was drüber geht müsstest du dann bis zur Summe die du zu zahlen hast abgezogen.

Beispiel, ausgehend von einem Freibetrag 1200€

Du verdienst 1800 Euro. Unterhalt musst du 500 € zahlen. Ergo bleiben dir am Ende des Monats 1300€. Müsstest du 700 € Unterhalt zahlen wären es 1200€ da die 1200 ja nicht unterschritten werden dürfen.

Das ganze ist dann unabhängig davon, ob eine Baufinanzierung hast und mehr Geld als 1200€ brauchst um diese zu finanzieren.

So würde ich das sehen...hab jetzt nicht nachgeguckt obs so stimmt.

Aber irgendwie bezweifle ich die ganze Sache vonwegen "Kind muss für arbeitslosen Vater aufkommen".
 
 
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Thomas256
Alt 13.04.2005, 19:06   #10
Standard

Naja, mir kommts auch spanisch vor. Aber lieber vorher bescheid wissen ^^
 
 
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Jacky Treehorn
Alt 14.04.2005, 19:56   #11
Standard

Original geschrieben von hackvresse
Nein nicht alle deine Verpflichtungen würden abgezogen. Du hast ganz einfach dabei dann einen Freibetrag (nennen wir ihn pauschal 1200€). Egal was drüber geht müsstest du dann bis zur Summe die du zu zahlen hast abgezogen.
Das ist so pauschal nicht richtig. Gewisse Abzüge sind möglich.

Original geschrieben von hackvresse
Das ganze ist dann unabhängig davon, ob eine Baufinanzierung hast und mehr Geld als 1200€ brauchst um diese zu finanzieren.

So würde ich das sehen...hab jetzt nicht nachgeguckt obs so stimmt.
In diesen Dingen kann man aber keine gute Antwort geben, ohne sich vorher informiert zu haben. Deshalb ist das auch so falsch, wenn Du die Baufinanzierung als nicht abzugsfähig darstellst.

Wenn jemand zur Miete wohnt, kann er das in Abzug bringen. Wenn jemand baut - also nicht erst vorhat zu bauen kann er die Darlehnstilgung in gewissen maßvollen Grenzen auch in Abzug bringen.

Ich äußere mich hier nicht deshalb so vage, weil ich es nicht besser wüßte, sondern weil die konkreten Zahlen vom Einzelfall und nicht zuletzt auch davon abhängen, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk man wohnt. Die OLGs stellen nämlicht Richtlinien für diese Frage auf, die aber zu umfangreich sind, um sie hier im einzelnen darzustellen.

@Thomas256:
Für mich hört sich das an, als solltest Du im Fall der Inanspruchnahme zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen, am besten einem Fachanwalt für Familien- oder Sozialrecht (in dieser Reihenfolge) - und nein, ich bin keiner, deswegen sage ich das nicht
 
 
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