Original geschrieben von hackvresse
Nein nicht alle deine Verpflichtungen würden abgezogen. Du hast ganz einfach dabei dann einen Freibetrag (nennen wir ihn pauschal 1200€). Egal was drüber geht müsstest du dann bis zur Summe die du zu zahlen hast abgezogen.
Das ist so pauschal nicht richtig. Gewisse Abzüge sind möglich.
Original geschrieben von hackvresse
Das ganze ist dann unabhängig davon, ob eine Baufinanzierung hast und mehr Geld als 1200€ brauchst um diese zu finanzieren.
So würde ich das sehen...hab jetzt nicht nachgeguckt obs so stimmt.
In diesen Dingen kann man aber keine gute Antwort geben, ohne sich vorher informiert zu haben. Deshalb ist das auch so falsch, wenn Du die Baufinanzierung als nicht abzugsfähig darstellst.
Wenn jemand zur Miete wohnt, kann er das in Abzug bringen. Wenn jemand baut - also nicht erst vorhat zu bauen kann er die Darlehnstilgung in gewissen maßvollen Grenzen auch in Abzug bringen.
Ich äußere mich hier nicht deshalb so vage, weil ich es nicht besser wüßte, sondern weil die konkreten Zahlen vom Einzelfall und nicht zuletzt auch davon abhängen, in welchem Oberlandesgerichtsbezirk man wohnt. Die OLGs stellen nämlicht Richtlinien für diese Frage auf, die aber zu umfangreich sind, um sie hier im einzelnen darzustellen.
@Thomas256:
Für mich hört sich das an, als solltest Du im Fall der Inanspruchnahme zu einem Rechtsanwalt deines Vertrauens gehen, am besten einem Fachanwalt für Familien- oder Sozialrecht (in dieser Reihenfolge) - und nein, ich bin keiner, deswegen sage ich das nicht
