Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Unterhalts Zahlungen !!!

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
*Sunshine*
Alt 09.04.2007, 21:44   #1
Standard Unterhalts Zahlungen !!!

Hallo Leute !
Diesmal brauch ich mal ne Info für einen Bekannten er ist ich mag net lügen ich glaube zz 24.

Er hat von seine Vater nie Unterhalt bekommen, und möchte nun Rechtliche schritte gegen ihn einleiten Sprich Rechtsanwalt für Familienrecht usw.

Meine Frage, mit die er zu mir kam wa ist das net schon längst verjährt ?
Ich weiß darauf keine Antwort, eigentlich nicht oder ?

Danke schon mal
Lg Sunny
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 09.04.2007, 22:23   #2
Standard

Hallo Sun,.
das Thema ist nicht ohne, soweit ich weis erlischt der Anspruch mit der Vollendung des 18 Lebensjahres, sofern der Unterhalt nicht weiter eingefordert wurde. Danach ist die Frist gem. BGB 4 Jahre. Auch hier ist maßgebend ob zwischenzeitlich ein Titel erwirkt worden ist oder nicht. Ich kann nur anraten einen Anwalt zu konsultieren der sich auf Unterhaltsrecht spezialisiert hat. Adressen nennt dir die Anwaltskammer.
LG

PS: sofern ich noch was zu diesem Thema finde bzw beitragen kann, werde ich mich melden.
 
 
Nach oben
El Sparko
Alt 09.04.2007, 22:38   #3
Standard

jup, ab dem 18. ist es seine sache das einzufordern. rückwirkend geht dann spätestens nach ner verjährung auch nix mehr. ich würd pauschal sagen die chancen liegen sehr schlecht. ist auch nicht die feine englische auf einmal auf die idee zu kommen unterhalt geltend machen zu wollen...
 
 
Nach oben
*Sunshine*
Alt 09.04.2007, 22:38   #4
Standard

Vielen Dank Jumpy ich werde hier öfters mal rein schauen
Ob sich etwas neues ergeben hat.....

Und insoweit ich mehr weiß werde ich es hier auch zur schau stellen, kann nicht schaden ich denke dies Thema kann vielen Helfen !

Lg Sunny
 
 
Nach oben
Farya
Alt 10.04.2007, 13:51   #5
Standard

zu spät.. definitiv.. der Titel hätte von seiner Mutter noch als er Kind war erwirkt werden müssen.. danach soweit ich weiß wirklich nur 4 Jahre.. die einzige schwache Möglichkeit, die ich noch sehe: sollte seine Mutter (oder sein rechtlicher Vormund) noch Kindergeld bekommen, weil er noch in der Ausbildung ist, verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt.. soweit ich weiß!! Mir wurde damals auf dem Jugendamt gesagt, daß Domis Papa im Falle einer Ausbildung, die über das 18. Lebensjahr hinaus geht, noch weiter zahlen muß. ABER: ich habe den Titel auch schon.. ich denke am ehesten wird da das örtliche Jugendamt weiterhelfen können.

Wäre wohl auch noch zu prüfen, inwiefern eine Vaterschaftsanerkennung für deinen Freund von dessen Vater existiert.. wenn er damals mit der Mutter verheiratet war, hat er die automatisch. Im Falle einer "wilden Ehe" hätte er das beantragen müssen.. erst dann hat dein Freund überhaupt einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen..

F.
 
 
Nach oben
Jumpy
Alt 10.04.2007, 13:52   #6
Standard

Hier hab ich mal einen Link, da gehts um einen ähnlichen Fall:

HIER


 
 
Nach oben
Cassandra
Alt 10.04.2007, 15:50   #7
Standard

Es kommt auch auf die Situation von dem Vater deines Freundes an. Ist er Reich und kann es sich leisten, dann kann man da bestimmt noch was rausholen mit einem guten Anwalt. Ist es aber so wie bei mir, das mein Vater kein Geld hat, dann ist es eher unwarscheinlich.
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterhalts Pflicht cinimini Im Namen des Gesetzes 15 26.01.2003 16:38
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:30 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.