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Unterhalts Pflicht

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cinimini
Alt 17.01.2003, 15:52   #1
Standard Unterhalts Pflicht

Folgendes Problem: Ich hab mich total mit meinen Eltern verkracht, und da ist eigentlich nichts mehr zu retten. Wir bewohnen zwar noch das gleiche Haus, aber seit 2 Monaten haben wir kein Wort mehr gewechselt, und sehen tun wir uns auch nur ganz ganz selten, und absolut flüchtig. Mein Problem: In einigen Monaten werde ich 18, und meine Eltern drohen damit, mich von zuhause rauszuschmeissen. Es ist aber so, dass ich ein Gymnasium besuche, und bis zum Abitur noch einige Zeit über meinen 18. Geburtstag hinaus vergeht. Können mich meine Eltern trotzdem rauswschmeißen, auch wenn ich noch zur Schule gehe?

Danke schonmal!
 
 
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sandman
Alt 17.01.2003, 16:25   #2
Standard

Ich denke nicht, dass sie das so ohne weiteres machen können. Ihnen obliegt die unterhaltspflicht für dich, zumindest so lange, bis du eine ausbildung beendet hast. Das wäre in dem fall das studium oder eine lehre. Rein zeilich ist das, meines wissens nach, auf 26 oder 28 gerichtet.

In deinem fall kann man sicher schlecht was raten, da ich die ganzen hintergründe nicht kenne, denke aber das ein friedliches, klärendes gespräch einiges bringen kann. (Wenn das noch irgendwie möglich ist)
 
 
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Krashok
Alt 17.01.2003, 16:43   #3
Standard

wie schon gesagt besteht für deine eltern die unterhaltspflicht da du nicht selbstständig erwerbstätig bist. sandman bis 27 ist das mit dem unterhalt bei studium bei einer lehre sieht das anders aus.
Sollten dich deine eltern rauswerfen müssen sie die wohnung bezahlen und ich glaub kaum das sie das sooo gerne machen werden.
 
 
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Nils
Alt 17.01.2003, 17:21   #4
Standard

nur die wohnung ? oder is das ein fester betrag ?
bzw kann ich dann irgendeine wohnung nehmen auch wenn die 5000€ miete kostet oder wie ?
 
 
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cinimini
Alt 17.01.2003, 17:24   #5
Standard

nein, das würde sich nach dem Einkommen meiner Eltern richten. Die jetzige Situation ist zwar für mich alles andere als optimal, aber die Tatsache, dass ich nicht einfach rausgeschmissen werden kann gibt mir einiges an Sicherheit.


Danke für die schnellen Antworten!
 
 
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Krashok
Alt 17.01.2003, 17:58   #6
Standard

achja dir steht dann auch dein kindergeld zu ! klingt bissl komisch aber das bekommt man soweit ich weiss auch bis 27 wenn man studiert oder ?

ich weiss nicht wie das mit der wohnung ist, ich weiss nur das wenn sie dich rausschmeisen auch deine wohnung bezahlen müssen
 
 
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Malo
Alt 17.01.2003, 22:24   #7
Standard

das mit dem kindergeld, steht das in irgend nem paragraphen ?
wäre für meine gute echt wichtig. thx
 
 
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Krashok
Alt 18.01.2003, 00:14   #8
Standard

klar das steht alles in irgendwelchen paragraphen, ich tippe mal auf familienrecht ... müsste aber selber nachgucken
 
 
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dare
Alt 18.01.2003, 19:13   #9
Standard

wenn du kein geld verdienst, steht dir das geld glaub ich zu!
 
 
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Jason Evil
Alt 20.01.2003, 07:35   #10
Standard

Dare: das stimmt nicht wirklich.

Wenn du derzeit beschäftigt bist - sei es nun schulisch, ausbildung oder Studium steht es dir bis zum Alter von 27 Jahren zu.
Wenn du allerdings arbeitslos bist und nur auf 320 Euro Basis jobbst kannste dir das Geld stecken!
 
 
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Jason Evil
Alt 20.01.2003, 07:35   #11
Standard

Dare: das stimmt nicht wirklich.

Wenn du derzeit beschäftigt bist - sei es nun schulisch, ausbildung oder Studium steht es dir bis zum Alter von 27 Jahren zu.
Wenn du allerdings arbeitslos bist und nur auf 320 Euro Basis jobbst kannste dir das Geld stecken!
 
 
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hackvresse
Alt 20.01.2003, 13:57   #12
Standard

Wenn du derzeit beschäftigt bist - sei es nun schulisch, ausbildung oder Studium steht es dir bis zum Alter von 27 Jahren zu.
Wenn du allerdings arbeitslos bist und nur auf 320 Euro Basis jobbst kannste dir das Geld stecken!
Ich glaube so meinte das der dare auch...zumindest seh ich da jetzt keinen gravierenden unterschied zwischen dares aussage und deiner
 
 
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hackvresse
Alt 20.01.2003, 13:57   #13
Standard

Wenn du derzeit beschäftigt bist - sei es nun schulisch, ausbildung oder Studium steht es dir bis zum Alter von 27 Jahren zu.
Wenn du allerdings arbeitslos bist und nur auf 320 Euro Basis jobbst kannste dir das Geld stecken!
Ich glaube so meinte das der dare auch...zumindest seh ich da jetzt keinen gravierenden unterschied zwischen dares aussage und deiner
 
 
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neo18tilidie
Alt 20.01.2003, 22:53   #14
Standard

Original geschrieben von Acidrain
klingt bissl komisch aber das bekommt man soweit ich weiss auch bis 27 wenn man studiert oder ?
Wenn man Zivildienst leistet wird dies sogar um 10 Monate verlängert. d.h. bis 28
 
 
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hackvresse
Alt 26.01.2003, 02:26   #15
Standard

10 monate sind nicht gleich ein jahr, das heisst trotzdem bis 27
 
 
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neo18tilidie
Alt 26.01.2003, 16:38   #16
Standard

bei 10/12 runde ich mal auf 28...
 
 
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