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Bei ungenügender Winterausrüstung


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Jumpy
Alt 19.09.2007, 10:02   #1
Standard Bei ungenügender Winterausrüstung

Ich erinnere nochmal !

Der nächste Winter kommt bestimmt:
Bei ungenügender Winterausrüstung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Die Straßenverkehrsordnung schreibt in der seit Mai 2006 in Kraft getretenen „Winterreifen-Verordnung“ vor, dass bei Kraftfahrzeugen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage (§ 2 Abs. 3 a StVO).


Die Straßenverkehrsordnung regelt weder, was unter winterlichen Wetterverhältnissen zu verstehen ist, noch welche Bereifung das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen aufweisen muss.


Die Vollkaskoversicherung muss grundsätzlich nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist bei ungenügender Winterausrüstung nur in Ausnahmefällen anzunehmen. Sie kann beispielweise dann vorliegen, wenn jemand im Winter mit Sommerreifen ins Hochgebirge fährt und dort mit überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abkommt. In einem solchen Fall könnte sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen.

§ 2 Abs. 3a StVO

"Straßenbenutzung durch Fahrzeuge"

(Fassung ab Mitte 2006)

»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern fährt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.«
 
 
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MiKe
Alt 19.09.2007, 11:14   #2
Standard

Naja, die Diskussion kommt hier ja jedes Jahr auf, ab wann man warum welche Reifen haben sollte... Ich lass mir mit dem Wechseln der Reifen noch Zeit, weli's vermutlich ja noch einge Zeit dauern wird, bis der erste Frost einsetzt!
 
 
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drhouse
Alt 19.09.2007, 12:19   #3
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Es geht aber nicht nur um den Frost sondern auch um die Gummimischung der Reifen. Winterreifen greifen glaub ich ab +10° schon besser als Sommerreifen.
"Experten" sagen immer von O-O also von Oktober bis Ostern sollte man mit Winterreifen fahren.
 
 
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MiKe
Alt 19.09.2007, 12:47   #4
Standard

Zitat von drhouse
Es geht aber nicht nur um den Frost sondern auch um die Gummimischung der Reifen. Winterreifen greifen glaub ich ab +10° schon besser als Sommerreifen.
7°C, jedoch wurde schon bewiesen, dass Sommerreifen auch unter diesen Temperaturen weit bessere Haftung haben als Winterreifen - ausschlaggebend ist v.a. Schnee oder Glatteis, welches bereits bei so niedrigen Temperaturen z.b. auf Brücken oder an Bahnübergängen auftreten kann. Da punkten Winterreifen dann wieder!
 
 
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Saman
Alt 19.09.2007, 14:19   #5
Standard

Zitat von Jumpy
Die Vollkaskoversicherung muss grundsätzlich nicht zahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grobfahrlässig herbeigeführt hat. Grobe Fahrlässigkeit ist bei ungenügender Winterausrüstung nur in Ausnahmefällen anzunehmen. Sie kann beispielweise dann vorliegen, wenn jemand im Winter mit Sommerreifen ins Hochgebirge fährt und dort mit überhöhter Geschwindigkeit von der Straße abkommt. In einem solchen Fall könnte sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen.
Das kann man nicht so verallgemeinern.
Grobe Fahrlässigkeit ist i.d.R. bei vielen Versicherern ein Ausschluss.
Jedoch gibt es mittlerweile gute Versicherer die sogar grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko bezahlen.

Gruß
 
 
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Jumpy
Alt 19.09.2007, 14:28   #6
Standard

Das kann man nicht so verallgemeinern.
Grobe Fahrlässigkeit ist i.d.R. bei vielen Versicherern ein Ausschluss.
Jedoch gibt es mittlerweile gute Versicherer die sogar grobe Fahrlässigkeit in der Vollkasko bezahlen.
Magst ja recht haben aber...

Als Grundinfornmation sollte man das schon verallgemeinern, was einer jeweils für Einezellvereinbarungen trefen kann oder welche Ausnahmen es gibt, ist sicherlich informativ allerdings nicht die REGEL . Daher ist die o.a. Info absichtlich allgemein gehalten

Geändert von Jumpy (19.09.2007 um 14:58 Uhr).
 
 
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El Sparko
Alt 19.09.2007, 16:56   #7
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da ich bekanntlich in süddeutschland lebe noch mein praxistipp: spätestens gegen weihnachten bitte winterreifen drauf. wenns euch so geht wie 2005 und auch nord- und mitteldeutschland mal erlebt was schnee bedeuten kann dann ist jeder seinen verkehrskollegen dankbar wenn sie nicht mit schrittgeschwindigkeit fahren müssen nur weil sie dachten winterreifen wären nicht nötig gewesen.
 
 
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