Guten Morgen PPler,
folgender Sachverhalt: ein Mitarbeiter von mir, hat beim Rückwärtsfahren ein ihm im wege stehendes Auto angefahren. Dieses Auto stellte sich während des "Rückfahrvorganges" sozusagen in den Weg !
Die Versicherung sieht in der Sache eine Teilschuld und versucht das ganze mit 60/40 abzuwiegeln. Jetzt kriegt der Fahrer von dem Landkreis ein Bußgeldbescheid, vorgeworfen wird eine Ordnugswidrigkeit nach §24 StVG begagen zu haben
Zitat: Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall §9 Abs. 5 § 1 Abs 2. §49 StVo; §24 StVG; 44 BKat; §3 Abs 3 BKat; §19 OWiG.
Da es sich um ein Firmengelände bzw. Privatparkplatz handelt, bin ich der Meinung können die doch kein Bußgeld verhängen. Die StVo und das StVG findet doch dort keine Anwendung ?
Meinungen und Erfahrungen bitte
