Lupuz.de: Artikel-Portal / Magazin

Zurück   Postpla.net - die Forum Community > Postplanet Talk > Im Namen des Gesetzes

Unfall mit Fahrerflucht, Führerschein weg, was nun?

Anzeigen:

Thema geschlossen
 
Themen-Optionen
Nachtgeier
Alt 11.11.2005, 21:10   #1
Standard Unfall mit Fahrerflucht, Führerschein weg, was nun?

Hi Leute

Ich habe ein großes Problem... Wir haben auf Arbeit einen 7,5 Tonner mit dem ich heute morgen, wie schonmal öfters, zur Baustelle gefahren bin.
Grade ne Stunde auf der Baustelle klingelt mein Handy, die Polizei. Ich hätte heute morgen einen parkenden Wagen gestreift und wäre dann "abgehauen", ich möchte bitte in ner halben Stunden auf der Wache erscheinen.
Auf der Wache haben sie dann gleich was am LKW gefunden und das passte auch mit dem Unfallwagen überein. Die Lackspuren waren auch frisch.
Klar war die beweislage erdrückend und es ist mir auch klar das ich das gewesen sein muss, nur habe ich davon nix mitbekommen. Das war wohl an einer Kreuzung wo ich scharf nach rechts musste und hab den wagen dann mit meiner hinteren rechten seite von der laderampe auf nem halben meter gestreift.
Ich habe davon echt nix mitbekommen.

Ich also auf der Wache. Die mir erklärt das es wohl so üblich sei das bei einem vorauszusehendem Schaden von über 750EUR so ist, das ich es gemerkt haben MÜSSE. Mag sein das das bei PKW als verursachendes Fahrzeug gilt, aber beim nem LKW? Naja, ich hatte jedenfalls die Wahl zwischen: Führerschein vorläufig freiwillig abgeben. Oder: Wenn ich ihn nicht freiwillig abgeben wird er mit Gewalt entzogen.
Dann faselten die nochwas vonwegen 6-9 Monate FS weg, Strafanzeige etc.
Ich würde innerhalb der nächsten Woche Post kriegen.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich einfach alles auf mich zu kommen lassen oder besser gleich nen RA einschalten? Wie stehen meine Chancen das ich den Lappen schnellstmöglich wiederkriege? Ich bin echt drauf angewiesen.

Gruß
Jörg
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 11.11.2005, 21:22   #2
Standard

ich würde nen anwalt einschalten (v.a., wenn du ne rechtschutz hast). dann hat er auch akteneinsicht und weiß exakt, was dir vorgeworfen wird und kann sich und dich besser darauf vorbereiten!
 
 
Nach oben
PhibZ
Alt 12.11.2005, 09:07   #3
Standard

Widerspruch einlegen. Am besten gehst du zu nem Anwalt. Und das die Bullen behaupten ab einem Schaden von 750 hättest du es zwingend bemerken müssen zeigt mal wieder was für Dumpfbacken sich in Deutschland Polizist schimpfen dürften, das stimmt nämlich nicht. Ich hab als Zivi auch mal en Auto geschrammt und es nicht gemerkt, da war der Schaden über 1000
 
 
Nach oben
Felicitas
Alt 12.11.2005, 09:11   #4
Standard

die höhe des schadens mit "bemerken" in verbindung zu setzen ist total bescheuert. als ich dem bmw aufgefahren bin hats nur ganz kurz gehubbelt und dem seine stoßstange war über 1.000 EUR wert am ende. man hat nicht mal was gesehen. aber weil das so ne silly federstoßstange war und die sich nicht mehr entriegeln ließ musste die bezahlt werden....
 
 
Nach oben
Lupus Silvanus
Alt 12.11.2005, 09:28   #5
Standard

Sowas kann passieren. Ich hab mal mit nem abgelasteten 12-Tonner nen Kleinwagen umgesägt und im 35°-Winkel aufgestellt und nichts gemerkt.

Dass die Polizei, dein Freund und Helfer das Drohen anfängt zeigt eher dass sich jemand dort zu wichtig fühlt und denkt du wärst irgend nen Rowdy.

Polizei, Versicherungen und Anwälte sind dazu da um solche Dinge nach unserem geltenden Recht abzuwickeln und nicht um nen Krieg mit dir zu führen.

Also, schnapp dir nen guten Anwalt wenn du da verklagt wirst, bevor du ihen zuviel erzählst woraus sich ein Widerspruch drehen lässt.
Für den Sachschaden gibts Versicherungen, 750 Euro sind doch kein Grund für nen Kleinkrieg
 
 
Nach oben
Nachtgeier
Alt 12.11.2005, 14:50   #6
Standard

Hi

Wollte Montag eh mal zum RA und mir Rat einholen. Den Schaden übernimmt eh die Versicherung der Firma. Nur zu blöd das ich erst nächste Woche den Termin bei der Versicherung habe wegen der Rechtsschutz
Naja, dumm gelaufen halt.

Thx
Jörg
 
 
Nach oben
Perser
Alt 12.11.2005, 15:18   #7
Standard

Wieso bitte brauchst du einen Termin bei deiner Versicherung wegen der Rechtsschutz?!
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast dann nutze sie jetzt, wenn du noch keine hast dann wird es dir nichts bringen eine abzuschließen, denn rückwirkend arbeitet die Verkehrs-Rechtsschutzt nicht für dich.

// Du hättest nach der Drohung des Polizisten sofort lauf und offenkundig (also einfach laut reden) zu Protokoll geben sollen das du mit dem Polizisten nicht einverstanden bist, das du ein Verhör mit einem anderen Polizisten wünschst und das du keine weiteren Angaben ohne einen Anwalt von dir gibst.
Ausserdem hättest du zu Protokoll geben sollen das du eine Beschwerdegesuch aufgeben wirst, das hätte den Polizisten vielleicht ein wenig gedrosselt, denn Drohungen und Vorwürfe dürfen von Polizisten nicht gemacht werden, wenn sowas in einem Protokoll erscheint kriegt er mächtig ärger.
 
 
Nach oben
Nachtgeier
Alt 12.11.2005, 15:41   #8
Standard

@Perser

Ist mir schon klar das die nicht rückwirkend arbeiten.
Ich hatte letzten Mittwoch nen Termin gemacht für nächste Woche um eine Rechtsschutz abzuschließen. Und Freitag ist der Kagg passiert.
 
 
Nach oben
PowerWapiti
Alt 12.11.2005, 20:23   #9
Standard

wenns um den Führerschein geht immer Anwalt.. auch wenn du zu schnell geblitzt wurde und es geht um den Führerschein (also das er weg soll)
 
 
Nach oben
angel-or-demon
Alt 13.11.2005, 18:32   #10
Standard

was ich persönlich schwachsinnig finde, ist, dass man sich einfach so sagt: ach bei nem schaden von 750euro MUSS man sowas merken. hallo?? wo sind wir denn hier? du bist mit nem lkw gefahren und die dürfen dir erst einmal beweisen, dass du fahrerflucht begangen hast. aussage gegen aussage. und wer hat denn diese 750euro geschätzt? da soll erst einmal ein fahrzeugexperte von der versicherung kommen und sich das ganze reinziehn! und ein schaden von 750euro ist kein riesiger schaden.

merke dir: wenn die polizei bereits einen rapport erstellt hat und dieser bereits beim untersuchungsrichter ist und die bussen bereits unterwegs sind, dann kannste kaum noch was tun. höchstens einspruch erheben... aber ob du damit weit kommst... wenn du eine rechtschutzvers. hast, dann schalte die sofort ein! wenn nicht, musst du dir gut überlegen ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten... der kommt schnell mal teuerer als 750euro und 9monate führerscheinentzug...

edit: ok das mit dem rechtschutz hat sich erübrigt... dumm gelaufen... jetzt bleibt noch der anwalt... aber eben.. aus erfahrung kann ich dir sagen: es wird verdammt schwierig!
 
 
Nach oben
doomhammer
Alt 13.11.2005, 18:58   #11
Standard

ne story von mir dazu: mir hat nen laster beim rangieren mal die stoßstange mit nem leichten schubs durch nen reifen abgerissen - schaden: 720 euro. der fahrer hats auch erstmal nicht gemerkt, da es drumrum eh laut war is das auch nicht besonders verwunderlich.
 
 
Nach oben
DerAssie
Alt 19.11.2005, 20:59   #12
Standard

Immer schön die alten Spiegel mit den 38% toten Winkel Seitlich durch Doblin Spiegel ersetzen (nur noch 4%) bei allem über 3,50 Tonnen dann übersieht man auch nix beim Rechstabiegen und Spuhrenwechsel
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 20.11.2005, 20:57   #13
Standard

bist du irgendwie vertreter von diesen doblin-spiegeln?
 
 
Nach oben
jurastudent
Alt 25.11.2005, 19:52   #14
Standard

Moin,

hier ein paar Worte von jemandem, der sich ein bisschen in der Sache auskennt:

1. Sofort zum Anwalt, denn nur anwälte dürfen umfassend Rechtsberatungen durchführen.

2. Ich hoffe du hast deinen Führerschein nicht freiwillig abgegeben, denn normal darf nur ein Richter dir die Fahrerlaubniss entziehen (vorläufig darf glaube ich auch der Staatsanwalt bin mir aber nicht sicher).

3. Dein Verhalten hat objektiv den Tatbestand des § 142 (unerlaubtes Entfernen vom unfallort) erfüllt, da ist nichts dran zu rütteln, und das solltest du auch besser nicht versuchen, denn der Schaden ist ja da.

Ein Blick in den Allgemeinen Teil sagt aber folgendes:

§ 16
Irrtum über Tatumstände
(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.


Wenn das so war wie du sagst, dann kanntest du auf § 142 bezogen den Umstand nicht, dass du einen Unfall hattest und somit hast du nicht vorsätzlich gehandelt.


Ein weiterer Blick ins Gesetz:



§ 15
Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln
Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Das bedeutet wenn du nicht gewußt hast, dass du einen Unfall hattest hast du nicht vorsätzlich gehandelt. Es gibt keine Fahrlässige Entfernung vom Unfallort im StGB, das bedeutet, dass du freizusprechen wärest.

Nun das ganze auf die Praxis gerichtet:

1. Die Polizei wird den Sachverhalt einem Staatsanwalt übergeben. Dieser prüft ob er dich überhaupt anklagen will. Es kann sein, dass du einen Brief ins Haus bekommst, der dir mitteilt, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wurde. Ist das der Fall kannst du dich freuen, denn dann kommt nichts mehr.

2. Entscheidet sich der Staatsanwalt dich anzuklagen bekommst du eine Kopie der Anklageschrift und eine Ladung zur Hauptverhandlung. Dieser Ladung solltest du UNBEDINGT nachkommen, da der Richter dich sonst von der Polizei vorführen oder in Haft nehmen lassen kann. Wenn dir der Termin nicht passt ruf den Richter an und erleuter ihm die Gründe, eventuell verschiebt er den Termin.

3. In der Hauptverhandlung solltest du sagen, dass du keinen Unfall mitbekommen hast, der Staatsanwalt wird dir Untersellten, dass du ihn hättest mitbekommen müssen. Wahrscheinlich wird der Richter dann einen Sachverständigen berufen, der die Sache untersucht, ansonsten solltest du oder dein Anwalt darum bitten.

Wenn der Sachverständige dann sagt, dass du den Unfall mitbekommen haben mußt sieht es allerdings schlecht aus, da der Richter dem Sachversäntigen mehr glauben wird als dir, hast du allerdings wirklich nichts mitbekommen wird der Sachverständige wahrscheinlich zum selben Ergebniss kommen, was bedeuten würdest, dass du nicht vorsätzlich gehandelt hast, was wiederrum zu einem Freispruch führen wird.

Lass die das ganze mal von einem Anwalt erklären, der kennt sich besser aus, das ist nur das, was mir dazu so einfällt.

Viel Erfolg!

Geändert von jurastudent (25.11.2005 um 19:59 Uhr).
 
 
Nach oben
Nachtgeier
Alt 22.01.2006, 07:49   #15
Standard

Hallo nochmal

Danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe natürlich gleich nen Anwalt eingeschaltet. Nachdem es über 2 Wochen gedauert hat bis der Anwalt erstmal die Akten zur Einsicht hatte, ist bis heute immer noch kein Vorankommen. Der Unfallzeuge (der, dem das beschädigte Fahrzeug gehört) hat kaum Angaben zum Schadenshergang gemacht. Jedenfalls ist aus den Akten nichts daraus ersichtlich.
Weder ich, noch mein Anwalt haben bis heute irgendwas gehört. d.h. mein Lappen liegt wahrscheinlich immer noch bei denen irgendwo in der Schublade und gammelt vor sich hin. Mein Auto fängt auch schon bald an zu rosten

Das kann doch echt nicht sein das die sich da so dermaßen den Ar*** platt sitzen und nicht getan wird?! Klar ich muss jetzt auf die Vorverhandlung warten, oder darauf das es gleich eingestellt wird. Aber wie lange denn noch?!

Jörg
 
 
Nach oben
Nachtgeier
Alt 29.01.2006, 16:33   #16
Standard

Gestern traf mich echt der Schlag...
Da kommt doch tatsächlich ein Einwurf-Einschreiben von der Provinzial-Versicherung (die von meinem Chef, dem der LKW gehört) in dem sie den Ausgleich der Schadensregulierung in Höhe von 2500(!)€ einfordern.

Sehr geehrter Herr...

Sie haben sich nach dem Unfall von der Unfallstelle entfernt, ohne alles zu tun, was zur Aufklärung des Sachverhaltes diente. Ihr Verhalten stellt einen gegen §7 I (2) AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) dar, mit der Auswirkung, dass wir Ihnen gegenüber nach §7 V (1) und (2) AKB bis zu einem Betrag von EUR 2500,00 von der Verpflichtung zur Leistung frei sind.

Nach §3 Ziffer 4 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) haben wir die begründeten Schadensersatzansprüche mit 3500,00 EUR reguliert und machen Sie gemäß §3 Ziffer 9 dieses Gesetzes für unsere Leistungen in Höhe von 2500,00 EUR regresspflichtig.

Bitte überweisen Sie ... mit einer Frist von 4 Wochen .... 2500 EUR ... blah blah
Das ist ja wohl ein sehr schlechter Witz oder? Der Sachverhalt ist doch noch garnicht geklärt.
Und welcher normal Arbeitender Mensch kann mal schnell 2500EUR locker machen? Werde das schöne Schreiben gleich mal zum Anwalt faxen.

MfG
Jörg
 
 
Nach oben
OrientalPerl
Alt 19.06.2006, 11:03   #17
Standard

Echt dumm gelaufen, aber was der Jurastudent sagt, kann ich so nicht unterschreiben. Die Polizei darf sehr wohl meines Wissens den Führerschein einbehalten.
Dass Du einen Anwalt eingeschaltet hast, war das einzig Richtige. Der Fall wird vor Gericht enden müssen, denke ich.
Die werfen Dir Unfallflucht vor, also liegen die Spacken in der Beweispflicht. So was können sie aber nicht beweisen, es sei denn, mehrere Zeugen hätten gesehen, wie Du aussteigst, Dir den Schaden anschaust und dann abhaust.
Es wird auf Glaubwürdigkeit vor dem Richter hinauslaufen, befürchte ich. Ich wünsche Dir auf alle Fälle viel Glück.
 
 
Nach oben
MiKe
Alt 19.06.2006, 15:59   #18
Standard

Die werfen Dir Unfallflucht vor, also liegen die Spacken in der Beweispflicht. So was können sie aber nicht beweisen, es sei denn, mehrere Zeugen hätten gesehen, wie Du aussteigst, Dir den Schaden anschaust und dann abhaust.
öhm, warum? zum einen müssen das nicht mehrere zeugen sein (aussage gg. aussage, aber wem wird mehr geglaubt? der, der sich straffrei rausreden darf (angeklagter) oder dem zeugen, dem bei bezichtigung eines unschuldigen freiheitsstrafe droht?) und zum anderen muss er nicht mal ausgestiegen sein. aber einer gewissen "größe" an schaden (> bagatelle) heißt es, dass der schaden gemerkt werden musste. klar is das schwachsinn, weil's davon abhängt, was es für ein auto is und ob man laut musik hört... und kleine kratzer können auch schon horrende summen ergeben... aber so ist das nunmal...

wg. führerschein wegnehmen: die polizisten dürfen das, wenn eine weiterfahrt nicht gestattet werden kann... z.b. bei trunkenheit!

Geändert von MiKe (19.06.2006 um 16:51 Uhr).
 
 
Nach oben
Ähnliche Themen, die dich vielleicht interessieren
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[Verkehrsrecht] Führerschein weg! apfelsaft Im Namen des Gesetzes 10 20.05.2008 22:34
[Verkehrsrecht] Fahrerflucht. Wann muss man den Führerschein abgeben? Friedzoll Im Namen des Gesetzes 6 15.02.2008 17:58
[Verkehrsrecht] 125 ccm maschine ohne führerschein Tscherry Im Namen des Gesetzes 5 02.11.2007 14:22
Führerschein mit 17!! Luka. Politik und Gesellschaft 18 31.01.2004 19:13
Führerschein schon mit 17 Sugar Politik und Gesellschaft 28 12.02.2003 15:25
Anzeigen:
Thema geschlossen

Themen-Optionen



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:50 Uhr.


Lupuz.de - wir können auch anders!
©1998 - 2008, Lupuz:Information-Network
Powered by vBulletin Version 3.7.1 (Deutsch), Jelsoft Enterprises Ltd.

SEO by vBSEO 3.1.0 ©2007, Crawlability, Inc.