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Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit + Schweigen?

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an3
Alt 10.11.2003, 19:28   #1
Frage Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit + Schweigen?

OK, hab eine Frage aus der BWL/Rechts-Theorie...

Folgender Fall...der 17-jährige Willi Wuff kauft sich 'n Moped...seis drum, der Vertrag ist schwebend ungültig...
soweit, sogut, alles klar...was passiert jetzt, wenn der Willi seim Pabba un seina Mamma das Moped zeigt und von ihnen wissen will ob ers behalten darf?

Soweit sogut, die müssen dazu Meinung nehmen, aber was ist, wenn die Schweigen? Schweigen bedeutet doch normalerweise ablehnung, aber hier müssen die ja was sagen, wie ist das dann genau geregelt?

Wäre dankbar um eine Paragrafisch-begründete Antwort
 
 
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outfreyn
Alt 11.11.2003, 14:35   #2
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Denke mal das wäre Duldung/stillschweigendes Einverständnis. Paragraphen kenn ich jetz net, is ja nu nich so das alles Haarklein dort steht.

Schweigen heisst nicht ablehnung, denk mal an ein Mahnschreiben >> Stillschweigen.

greetz
out
 
 
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F@S
Alt 11.11.2003, 14:47   #3
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BGB - § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.
Sieht eindeutig nach Schweigen == Ablehnung aus.
 
 
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an3
Alt 11.11.2003, 16:51   #4
Standard

ja, deshalb frag ich, weil in meinem Material von letztem Schuljahr steht drin, die würden schweigen, wären aber zur Meinungsäußerung gezwungen und wenn sie dann nix sagen gilts als akzeptiert...aber BGB § 108 sagt was anderes! Curious...
 
 
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outfreyn
Alt 11.11.2003, 19:20   #5
Standard

(2) Gilt nur wenn der Verkäufer eine Erklärung der Eltern will, so interpretier ich das.

greetz
out
 
 
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an3
Alt 11.11.2003, 19:53   #6
Standard

oh...das klingt gut...dann wäre es erklärbar
 
 
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an3
Alt 11.11.2003, 19:57   #7
Standard

also wenn der minderjährige Käufer die Eltern auffordert und die Schweigen=Akzeptieren, falls es der Verkäufer tut=Ablehnen...na wer hätte das gedacht?
 
 
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basti
Alt 05.12.2003, 16:49   #8
Standard

Kommt auch drauf an zu welchen Preis das Moped verkauft wurde, da auch der Taschengeld Paragraphdingens wichtigt ist, oder na ja Einfluss darauf hat.
 
 
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an3
Alt 05.12.2003, 21:36   #9
Standard

ja, ich meinte das als Ratenkauf...obwohl ich weiß gar nicht bis zu welchem Betrag der TGP gilt...
 
 
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Krashok
Alt 05.12.2003, 22:15   #10
Standard

Ehm zu dem nchts sagen und der Zustimmung.. dieses Verhalten gilt nur zwischen Kaufleuten und nicht bei Kaufmann <-> Privtaperson ! Wie F@s schon sagte, wenn die Eltern nichts sagen ist es eine Ablehnung.

und dein Topic ist falsch, der 17 jährige ist beschränkt geschäftsfähig, sonst hätte er das problem nicht
 
 
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an3
Alt 06.12.2003, 09:08   #11
Standard

@Acid: ääähm ja, stimmt *schäm*
 
 
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