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Überweisen

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Harald
Alt 11.04.2002, 11:46   #1
Beitrag Überweisen

Wenn ich jemandem Geld überweise, kann ich die Überweisung innerhalb von 24h rückgänig machen. Dannach habe ich keinen Zugriff auf das Geld.
Stimmt das so?
Wenn der Kontoinhaber des anderen Konto´s sich weigert, mir den Betrag zurückzuüberweisen, wie kann man dann dagegen vorgehen?
Hat man eine gewiße Garantie beim Privatkauf?
Wenn der Handelspartner mir zusichert, daß Gerät funktioniere einwandfrei, gilt das dann als verbindlich bzw als Kaufvertragsbedingung?

Thnx
 
 
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Curse
Alt 11.04.2002, 13:21   #2
Beitrag

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat</font><HR>Original erstellt von Harald:
Hat man eine gewiße Garantie beim Privatkauf?
Wenn der Handelspartner mir zusichert, daß Gerät funktioniere einwandfrei, gilt das dann als verbindlich bzw als Kaufvertragsbedingung?
[/quote]

zu deinen ersten fragen kann ich nichts sagen, aber das da oben stimmt auf jeden fall - wär ja noch schöner wenn man damit rechnen müsste das man was kaputtes kauft *g* das ist sowohl verbindlich als automatisch auch Vertragsbedingung wenn er dir das zusichert, bzw. wenn er nichts sagt i.d.R. auch, da man von nem funktionierenden Gerät ausgehen kann.
 
 
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[circa]
Alt 11.04.2002, 13:36   #3
Beitrag

also man kann sich sein geld auch später noch zurückholen.

das läuft so ab:::

du forderst das auf deiner bank,dass du das geld wieder haben willst.
dann senden die was auf das konto (von demjenigen,du das geld zurück willst),und wenn er innerhalb von 4wochen es nicht verweigert,hast du dein geld wieder.

aber du musst halt die 4-5wochen warten,und wenn er es verweigert,hast du wohl verloren.
 
 
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daRaider
Alt 11.04.2002, 15:33   #4
Beitrag

ich bin mir ziemlich sicher, dass das nur bei lastschriften so funktioniert...
 
 
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HoTTe83
Alt 11.04.2002, 15:48   #5
Beitrag

also ich habe dasselbe problem mit ebay .

ich habe mir stosstangen für meinen golf ersteigert, und überwiesen, aber leider keine stangen erhalten. jetzt warte ich seit fast 6 wochen auf ne anwort. ich habe demjenigen ne mail geschrieben, von wegen wenn das geld bis dann und dann nicht bei mir zurück auf meinem konto ist, gehts ab zum anwalt,und der wird mir schon mein geld zurückholen. und das gute ist für den anwalt muss ich nix zahlen[onekl] also werden wir solange klagen, bis ich jeden pfennig zurück habe.

und meine bank hat gesagt, das man keine überweisungen zurückbuchen kann. das geht so wie dude schon gesagt hat nur bei lastschriftverfahren
 
 
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Aerric
Alt 11.04.2002, 16:36   #6
Beitrag

Ich glaube zu wissen dass man nach einer getätigten Überweisung 3 Tage die möglichkeit hat das Geld zurückzuholen... bin mir aber nicht 100% sicher!
Bei Ebay gibts übrigens auch die Möglichkeit mit einer Art Versicherung sein Geld zurück zuholen!

Zu lesen hier:
http://pages.ebay.de/help/community/ins-guide.html

und // oder:

http://pages.ebay.de/help/community/insurance.html

checkts ma durch.. ist zwar recht stressig, aber im Falle eines Hohen Betrages durchaus lohnendswert!

greetz
 
 
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blackmesa
Alt 11.04.2002, 17:27   #7
Beitrag

Also wenn jemand eine Lastschrift von deinem Konto tätigt, dann kannst du diese bis zu 6 Wochen nach der Abbuchung zurückfordern, ohne anderen Aufwand oder Kosten für dich.

Bei Überweisungen ist das anders. Wenn du die getätigt hast, kannst du sie nur zurückholen, so lange sie von deinem Institut nicht bearbeitet wurde, d.h. ein paar Stunden lang. Wurde das Geld erst mal gebucht, hast du keine Möglichkeit das Geld über die Bank wiederzukriegen.

Wenn sich der Kauf bei eBay als Betrug oder ähnliches herausstellt, musst du eine Anzeige erstatten, anhand der Kontoinformationen deines Gegenübers kann die Polizei mit Hilfe der Bank ja dann seine konkreten Adressdaten usw. ausfindig machen.
 
 
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Harald
Alt 11.04.2002, 18:26   #8
Beitrag

Thnx for Reply!
 
 
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daRaider
Alt 11.04.2002, 18:33   #9
Beitrag

es geht auch ganz einfach über das treuhandkonto von ebay. da überweist man den betrag drauf und der andere kriegt den erst wenn das teil bei dir angekommen ist. dauert zwar für den verkäufer ein bisschen bis er sein geld hat. wenn er seriös ist, hat er damit aber normalerweise kein problem...

und falls es wirklich zum betrug kommt, ist das bei überweisungen wirklich kein akt mit der anzeige. an dubiose anschriften würd ich aber auf keinen fall geld schicken... das kriegst im fall der fälle nämlich nie mehr...
 
 
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