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Trunkenheitsfahrt und scheisse!!!

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Klendathu
Alt 15.12.2003, 13:18   #1
Standard Trunkenheitsfahrt und scheisse!!!

folgendes prob :

ich bin leicht angetrunken von ner party , unvernünftigerweise , heimgefahren , mit nem kumpel noch mal (ausser sicht der überwachunsanlage) gehalten um dort noch einmal was zu essen zu kaufen.
wir haben dann dort gegessen , was etwa 30 minuten in anspruch nahm.
durch dumme umstände hat jemand die polizei gerufen der annahm das wir angetrunken waren und uns reinreiten wollte.
die polizei kam und wir erzähltenm ihnen wir hätten uns dort besoffen.
als der polizist fragte wo die flaschen seien sagte ich die wären überall hier verteilt.
es kam zum blasen und bluttest.Ich erfuhr nun das man berrechnen kann das ich vor ankunft an der tanke scho was intus hatte!
jetzt die frage.
Kann man , jetzt wo es zur offiziellen aussage kommt jemand anderen , nach absprache , als fahrer angeben.
wie sieht das dann aus ? gilt das was an tatort gesagt wurde , oder das was nun offiziell angegeben wird?

und ist es nun egal , ob es aufgrtund der ersten aussage unglaubwürdig ist?zählen da nur die sachen die man mir beweisen kann , oder ist das dann egal wenn mir zb der richter nch glaubt?

HILFE!!!
 
 
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Neospike
Alt 15.12.2003, 14:25   #2
Standard

Grundsätzlich , wer betrunken fährt ist selber schuld man kann imer etwas Taxigeld dabei haben . * eins der wenigen Vergehen die ich persönlich verachte *

So nun zum Rat .

Die Aussagen die du gemacht hast am Tatort müssen von Zeugen belegt werden * wieviele Grünmännchen waren den da ? * .
Das nachprüfen wann und wo du wieviel getrunken hast wird schwer , es sei den du hattest 3 pro mil dinne
Einen anderen Fahrer angeben kannste schon , natürlich wird es schwierig wenn dann die netten Polizeirufer als Zeugen aussagen .

Persönlich hätte ich gar nichts gesagt , da du nicht im Fahrzeug kontolliert / erwischt wurdest .
Hofe es hilft dir etwas weiter .
 
 
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Klendathu
Alt 15.12.2003, 14:34   #3
Standard

es waren 4 polizisten da.

zum nachprüfen : es wurd gesagt es gäb ne berrechnungsmethode um herauszufinden wann ich angefangen hab zu saufen.
ich hatte 1 promille(bluttest sagte 1,16 pm)
ich hatte nich im auto gesessen , es war kalt , und der schlüssel steckte nicht.
wir standen beide draussen.
wir haben denen gesagtich sei gefahren.
wenn ich nu ne 180 C wende mach und sag er wär es gewesen ( bei ihm wurd kein test gemacht) , was zählt dann?
 
 
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blackmesa
Alt 15.12.2003, 14:47   #4
Standard

Dann bewertet ein Richter beide Aussagen und kommt zu dem Schluss, dass du unglaubwürdig bist.

Es gibt doch keine Berechnungmethode, mit der sie dir nachweisen können, wann du wieviel wo getrunken hast.

Sie könnten höchstens so etwas wie berechnen "Wenn du erst eine halbe Stunde dort saßt und dort getrunken haben willst, dann kann dein Blutalkoholwert noch nicht so schnell auf x geklettert sein."
Aber damit werden sie wohl keinen "echten" Wert "extrapolieren" können, der dann gerichtlich verwertbar ist.

Bleib bei deiner Aussage, dass du nur dort getrunken hast. Mehr kannst du nicht zu deinen Gunsten ändern.
 
 
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Neospike
Alt 15.12.2003, 15:00   #5
Standard

BM hat recht bleib bei deiner Ausage Du hast da gesoffen bist aber hingefahren , und wenn sie das Auto überprüft hätten würden die sehen das ihr schon länger da wart * Auto kalt also längere Zeit nicht gefahren *
180 Grad drehen bringt nichts da 4 Bu bu ähh Polizisten da waren , da gilt alles was du gesagt hast vor Gericht

Manchmal ist es das beste die Lüge in der Wahrheit zu vertecken

Kommt wohl etwas Arbeit auf dich zu , aber wird gut ausgehen Hauptsache du wiedersprichst dich net .
 
 
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Klendathu
Alt 15.12.2003, 15:32   #6
Standard

und die können net berrechnen das ich in 30 - 40 mins net auf 1 promille gekommen sien kann?

könnt ja sein das die das anhand von irgendwelchen zerfallsprodukten sehen oder so
oder das es ne bestimmte zeit braucht um in bestimmte extremitäten zu kommen.
meine theorien.
aber ich hab kein plan.
 
 
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blackmesa
Alt 15.12.2003, 15:36   #7
Standard

Jo, da das Alkohol-Isotop ja eine gewisse Halbwertszeit hat....
 
 
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Klendathu
Alt 15.12.2003, 15:42   #8
Standard

Ja ne ich sag ja nich das die moleküle nach zerfall untersuchen.
ich mein es könnt ja sein das es abbauprodukte geben im blut nach denen sie dann evt suchen können!
ich weiss es ja nich.
 
 
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an3
Alt 15.12.2003, 18:41   #9
Standard

also das die so fortgeschritten sind glaub cih mal net...aber sein wir ehrlich, wenn du bulle bist und jemanden kriegen willst erzählst dem dann nicht das blaue vom himmel?

Und ich mein, probiers doch aus: Alkoholmesser holen, sich einen kippen und nach 30mins schaun wieviel promille du hast
 
 
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Bierkaiser
Alt 15.12.2003, 19:52   #10
Standard

Naja eigentlich zählt nur die Aussage die du vor Gericht machst, da du dann ja auch einen Anwalt und so konsultieren konntest. Deswegen kann man auch selbst unterschriebene Geständnisse und so wieder rückgängig machen. Naja aber welcher Richter glaubt dir dann, und wenn der Hoddel der die Bullen gerufen hat und vielleicht noch die Angestellten sagen das du erst 15min da warst sieht es schlecht aus.
Ich würde mal nen Anwalt fragen, da die dir glaube ich nachweisen müssen das du das Fahrzeug im Öffentlichen Verkehr bewegt hast. Nen Kumpel hatte das mal, der hatte ziemlich einen gesoffen und ist dann mit seinem Corsa ausse Kurve geflogen und hat nen Twingo gerammt. Er ist dann noch weiter nach hause gefahren, das haben aber Zeugen gesehen und sich das Nummernschild aufgeschrieben. So ne halbe Stunde später standen die Grünweissen vor der Tür. Sein verbeueltes Auto natürlich auch. Blutprobe = 2.1 Promille. Sie konnten ihm aber nicht nachweisen das er gefahren ist, und die Zeugen haben nur das Auto gesehen. Nen guter Anwalt und er hatte keinerlei Folgen.
 
 
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blackmesa
Alt 15.12.2003, 21:36   #11
Standard

Original geschrieben von Bierkaiser
Naja eigentlich zählt nur die Aussage die du vor Gericht machst,...
Schon Unsinn, den Rest habe ich nicht mehr gelesen.
 
 
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Klendathu
Alt 15.12.2003, 23:16   #12
Standard

@Bierkaiser
ich kenn den tankstellenwart der zeuge ist , und den kann ich auf 45 mins aussage pushen.
den hoddel werd ich mundtot machen^^ ne isn kumpel vom tankstellenwart und der soll druck machen.

sicher das ich die aussage die ich vor ort gemacht hab ändern kann?=
 
 
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blackmesa
Alt 15.12.2003, 23:26   #13
Standard

Natürlich kannst du sie ändern. Aber nich ändern im Sinn von "die erste zählt nicht mehr" - du kannst dir so oft widersprechen wie du willst, in genau dem Maß deiner Widersprüche sinkt eben deine Glaubwürdigkeit.
 
 
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semmela
Alt 15.12.2003, 23:26   #14
Standard

ne kannste net wenn vier zeugen da waren...


wieso sollte man sich nicht in ner viertlen oder halben stunde n promill ansaufen können? ihr habt halt ne flasche klaren gesoffen. meine fresse stellt euch halt an
 
 
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Neospike
Alt 16.12.2003, 10:34   #15
Standard

Biete mal an daas wir alle nen RL treffen machen udn schön einen Heben dann gehen wir zu den Bullen pusten was das zeug hält das wiederholenm wir im halb Stundentakt und rechnen damit den durchschnitt aus * natürlich nehmen wir nur 10 Werte für zwei Tage, da die normalen Büger in der Woche arbeiten .... *

Glaub es wurde alles gesagt . Ansonsten zweimallesen bildet doppelt .*jedoch net meine Rechtschreibung*
 
 
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