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Trunkenheit = Mildere Oder Härtere Strafe?


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ShakeTheDisease
Alt 29.01.2008, 22:03   #1
Standard Trunkenheit = Mildere Oder Härtere Strafe?

Mir ist einmal aufgefallen, daß ein Straftäter (Raub, Körperverletzung), wenn er zur Tatzeit Alkohol im Blut hatte, eine mildere Strafe bekommt (mildernde Umstände wegen Unzurechnungsfähigkeit). Und wenn dagegen ein betrunkener Autofahrer Unfallverursacher im Straßenverkehr ist, er mit erhöhter Strafe rechnen muß.
Der eine bekommt eine mildere Strafe wegen Alk, der andere eine höhere Srafe wegen Alk.
Weiß jemand warum das so ist?
Wie ist eure Meinung, findet ihr das ok? Oder sollten alle eine höhere Strafe, oder alle eine mildere Strafe bei Alk bekommen?
 
 
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El Sparko
Alt 29.01.2008, 22:23   #2
Standard

ist ganz klar. wer besoffen auto fahren kann der ist nicht einfach so mal ausversehen da rein gerutscht. derjenige hat das trinken von alkohol trainiert und somit bewusst die gefährdung in kauf genommen. ausserdem wiegt schwer, dass zum führen von autos eben eine genehmigung notwendig ist, die eben nicht jeder bekommt. autofahrer sind also privilegiert und tragen verantwortung. wer besoffen fährt beweist, dass er diese verantwortung nicht tragen kann -> ergo höhere strafe und aufhebung der genehmigung.

wenn sich irgend ein dahergelaufener typ, der sonst nix trinkt, schnell mal mit 2 bier abschießt und danach irgendwo sachbeschädigung begeht dann kann man ihm das kaum noch erschwerend anlasten.
 
 
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Cassandra
Alt 30.01.2008, 02:32   #3
Standard

wenn sich irgend ein dahergelaufener typ, der sonst nix trinkt, schnell mal mit 2 bier abschießt und danach irgendwo sachbeschädigung begeht dann kann man ihm das kaum noch erschwerend anlasten.
sehe ich auch so. Im Endeffekt weiß der Fahrer eines Autos ja das er Menschenleben gefährdet in dem er so fährt. Dagegen geschieht bei Betrunkenen in zB Kneipe vieles durchs Zufall. Sonst müsste bei uns ja Alk generell verboten werden bzw. viel schwerer zu besorgen sein!
 
 
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MiKe
Alt 30.01.2008, 05:04   #4
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Kann mich den Vorrednern nur anschließen Noch dazu kommt: wenn der Kerl genug getrunken hat, um unzurechnungsfähig und damit strafunfähig zu sein, wird er genau dafür bestraft. Gibt einen entsprechenden § im StGB. Die Strafe ist dann genau die gleiche, wie wenn er es nüchtern getan hätte - nur eben mit anderer Begründung
 
 
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BadObelix
Alt 30.01.2008, 09:50   #5
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Also ich sehe das anders! Wenn jemand meint er müsse viel Alk trinken und zwar soviel das er sich nicht mehr unter kontrolle hat dann muss man halt auch dort härter durchgreifen! Alk kann ja nicht eine entschuldigung sein für die scheisse die der jenige baut!!!
Meine meinung!!
 
 
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Jumpy
Alt 30.01.2008, 10:20   #6
Standard

Also ich sehe das anders! Wenn jemand meint er müsse viel Alk trinken und zwar soviel das er sich nicht mehr unter kontrolle hat dann muss man halt auch dort härter durchgreifen! Alk kann ja nicht eine entschuldigung sein für die scheisse die der jenige baut!!!
Meine meinung!!
Im Prinzip auch richtig, diese Aussage von sparkie ist aber maßgebend
wer besoffen auto fahren kann der ist nicht einfach so mal ausversehen da rein gerutscht
und auch die Tatsache mildernde Umstände zu bekommen weil man alkoholisiert war, kann man nicht pauschalisieren. Wenn der Alkoholkonsum nachweislich unter Vorsatz in Verbindung mit der Straftat konsumiert wurde, dann gelten auch nicht die mildernden Umstände! Der Nachweis ist halt schwer!
 
 
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baedr
Alt 30.01.2008, 14:20   #7
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Hmm... es ist ja gesetzlich erlaubt, alkohol zu konsumieren, so viel man möchte. Wenn man nach dem Konsum in eine Situation gelangt, in der man Scheiße baut, war man eben nicht ganz bei Sinnen, und hätte nüchtern(normalerweise) nicht so gehandelt. Man ist weniger gehemmt, und man tut Dinge ohne richtig nachzudenken. Wenn dieser Zustand schon gesetzlich erlaubt ist, so kann man ihm das nicht noch erschwerend anrechnen.
Was anderes ist es, beim Autofahren. Da muss man sich vorher überlegen, wie man nach Hause kommt, und wenn man mit dem Auto da ist, darf man eben gar nicht erst anfangen zu trinken, oder gar nicht erst mit dem Auto kommen. Also Autofahrer hat man eine große Verantwortung, die nicht nur einen selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer betrifft. Und wer sich innerlich nicht darauf einstellen kann, nach Hause gefahren zu werden, oder zu Fuß zu gehen bzw. es so einrichtet, dass er überhaupt keine Möglichkeit mehr hat betrunken zu Fahren, der handelt eben verantwortungslos, und gehört alleine für den Umstand bestraft, dass er betrunken gefahren ist.
Das ganze ist natürlich trotzdem irgendwie nicht ganz richtig, aber Alkohol generell zu verbieten lässt sich eben nicht durchsetzen.
 
 
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-V-
Alt 30.01.2008, 21:21   #8
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Zitat von baedr
Hmm... es ist ja gesetzlich erlaubt, alkohol zu konsumieren, so viel man möchte. Wenn man nach dem Konsum in eine Situation gelangt, in der man Scheiße baut, war man eben nicht ganz bei Sinnen, und hätte nüchtern(normalerweise) nicht so gehandelt. Man ist weniger gehemmt, und man tut Dinge ohne richtig nachzudenken. Wenn dieser Zustand schon gesetzlich erlaubt ist, so kann man ihm das nicht noch erschwerend anrechnen.
Wenn jemand mehr trinkt als ihm gut tut, sollte man ihm das durchaus angelasten.
 
 
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Jumpy
Alt 30.01.2008, 21:30   #9
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Wenn jemand mehr trinkt als ihm gut tut, sollte man ihm das durchaus angelasten.
wenn jeder wüsste wo seine Grenzen sind, gäbe es wesentlich weniger Ärger in vielen Sachen
 
 
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UltimateAnswer
Alt 31.01.2008, 14:46   #10
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Es ist genauso wie bei meinem Ehemaligen Mitbewohner.

Sein Onkel wurde von einem 19- Jährigen Totgetreten am Hellichten Tag. Mit voller Absicht! (Man kann mir nicht sagen, er hätte ihn "ausversehen" umgebracht!)
Und nur, weil der 19- Jährige Alkohol konsumiert hatte und die Tat "Nicht geplant" gewesen war, hat er mildernde Umstände bekommen und hat statt der Erwarteten 8 Jahre wegen Mordes nur 3 (oder 4) Jahre wegen Totschlags bekommen! -.-

Allohol macht Birne hol!
 
 
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El Sparko
Alt 31.01.2008, 14:52   #11
Standard

Zitat von UltimateAnswer
Allohol macht Birne hol!
da hast du recht. mir wäre es auch recht wenn unsere gesellschaft schon so weit wäre auf sozial abgesegnete rauschmittel verzichten zu können. das einzige aber was wir kennen ist die aussprache von verboten und verbote bringen uns nicht weiter, zumal an tabak und alkohol einfach zu viele rituale und arbeitsplätze hängen. eine schöne vorstellung wärs aber schon wenn sich jeder in der lage befände von selbst den rauschverzicht erklären zu können.
 
 
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MiKe
Alt 31.01.2008, 16:01   #12
Standard

Sein Onkel wurde von einem 19- Jährigen Totgetreten am Hellichten Tag. Mit voller Absicht! (Man kann mir nicht sagen, er hätte ihn "ausversehen" umgebracht!)
Ließe sich auch gar nicht mit dem StGB vereinbaren - es wird bei Straftaten immer von Vorsatz ausgegangen!

Zitat von UltimateAnswer
Und nur, weil der 19- Jährige Alkohol konsumiert hatte und die Tat "Nicht geplant" gewesen war, hat er mildernde Umstände bekommen und hat statt der Erwarteten 8 Jahre wegen Mordes nur 3 (oder 4) Jahre wegen Totschlags bekommen! -.-
Ganz so kann's nicht gewesen sein, da Mord und Totschlag entgegen dem Glauben der meisten nicht mit "geplant" und "nichtgeplant" definiert werden. Ein Mord kann ebenso aus Reflex geschehen, wie ein Totschlag geplant sein kann. Es geht dabei nur um "niedere Beweggründe".
Inwiefern das mit dem Alkohol zu tun hat, sei mal dahingestellt...
 
 
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Intransigenz
Alt 31.01.2008, 22:24   #13
Standard

also mir ist auch bekannt dass betrunken auto fahren blöd ist und dass man bei trunkenheit milder bestraft wird....jedoch ist eine tat im zustand von rauschmitteln auch schlimm, weil alk und drogen und so ja nich aus versehen sondern gezielt eingenommen werden....schlimm genug, da brauch man nich noch andere leute abstechen....aber sowas kann ich eh nich nachvollziehn
 
 
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_lom_
Alt 04.02.2008, 04:30   #14
Standard

Mh, ja, genau über dieses Thema habe ich erst kürzlich mit einem Oberstaatsanwalt gesprochen.

Es gibt einmal den klassischen Fall:
Mann/Frau fährt mit dem Auto in eine Kneipe, betrinkt sich dort ordentlich und auf dem Rückweg passiert ein Unfall bei dem eine Person zu Tode kommt.
Der Verursacher hat sagen wir mal 3,0 promille.
Dabei spielt es nun keine Rolle, ob die Person noch schuldfähig gewesen ist.
Weil die Person mit dem Auto zur Kneipe gefahren ist und somit schon vorher "geplant" gewesen ist mit dem Auto nach Hause zu fahren.

Anders sieht es bei diesem Fall aus:
Familienvater, Beruf Lehrer, verheiratet und 3 Kinder. Kommt nach Hause.
Es gibt Streit mit der Ehefrau, sie erzählt ihm dann im Streit "Das 3. Kind ist nicht von dir"
Frau nimmt darauf hin die Kids mit und fährt zu einer Freundin. Ehemann besäuft sich besinnungslos.
Kommt dann auf die Schnapsidee mit dem Auto noch einmal zu seiner Frau zu fahren, die ja zwischenzeitlich bei einer Freundin untergekommen ist.
Er steigt mit ca. 2,2 Promille oder mehr ins Auto, übersieht ein Kind, welches sich auf dem Zebrastreifen befinden -> kind tod.

Also die 1. Instanz hat den Mann zu 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt, obwohl der Vater des verstorbenen Jungen unter Tränen vor dem Richter um Gnade für den Angeklagten gebeten hatte.

Die 2. Instanz wandelte die 3 Jahre auf 2 Jahre zur Bewährung um und erkannte die vemridnerte Schuldfähigkeit an, weil der Mann nur unter Alkoholeinfluss auf die Idee gekommen war, in diesem Zustand mit dem Auto zu fahren.

Ja, das waren hier kürzlich 2 reale Fälle.
Fall 1, da war die Sache klar ... keine verminderte Schuld!
Fall 2, sieht wohl jeder anders.
Übringens der Lehrer im Fall 2, konnte seinen Beruf natürlich nicht mehr ausüben, ist nun, ich glaube Vertreter und ist wieder glücklich mit seiner Frau und den Kindern zusammen.

Ein weiteres Beispiel ist:
eEin völlig Betrunkener, gerät in Streit mit seiner Freundin, verletzt diese. Hat 2,5 promille, keine Vorstrafen, trinkt selten Alkohol.
So wird es hier auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinauslaufen.

Anders sieht es aus, wenn der Täter vorher weiß, dass er durch den Konsum von Alkohol zur Gewalt neigt, oder/und schon einmal mit dieser Kombination etwas vorgefallen ist.



Also es zieht wohl in den seltensten Fällen, wenn man denkt "Ich trink über 2,5 Promille und dann fällt in allen Belangen meine strafe milder aus".
So läuft das halt nicht. Genauso verhält es sich mit Drogen.
Dementsprechend finde ich die verminderte Schuldfähigkeit ziemlich gut!
 
 
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ShakeTheDisease
Alt 04.02.2008, 17:41   #15
Standard

Jo, danke _lom_ , mit diesem Post kann ich leben.
 
 
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