
04.02.2008, 04:30
# 14 Mh, ja, genau über dieses Thema habe ich erst kürzlich mit einem Oberstaatsanwalt gesprochen.
Es gibt einmal den klassischen Fall:
Mann/Frau fährt mit dem Auto in eine Kneipe, betrinkt sich dort ordentlich und auf dem Rückweg passiert ein Unfall bei dem eine Person zu Tode kommt.
Der Verursacher hat sagen wir mal 3,0 promille.
Dabei spielt es nun keine Rolle, ob die Person noch schuldfähig gewesen ist.
Weil die Person mit dem Auto zur Kneipe gefahren ist und somit schon vorher "geplant" gewesen ist mit dem Auto nach Hause zu fahren.
Anders sieht es bei diesem Fall aus:
Familienvater, Beruf Lehrer, verheiratet und 3 Kinder. Kommt nach Hause.
Es gibt Streit mit der Ehefrau, sie erzählt ihm dann im Streit "Das 3. Kind ist nicht von dir"
Frau nimmt darauf hin die Kids mit und fährt zu einer Freundin. Ehemann besäuft sich besinnungslos.
Kommt dann auf die Schnapsidee mit dem Auto noch einmal zu seiner Frau zu fahren, die ja zwischenzeitlich bei einer Freundin untergekommen ist.
Er steigt mit ca. 2,2 Promille oder mehr ins Auto, übersieht ein Kind, welches sich auf dem Zebrastreifen befinden -> kind tod.
Also die 1. Instanz hat den Mann zu 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt, obwohl der Vater des verstorbenen Jungen unter Tränen vor dem Richter um Gnade für den Angeklagten gebeten hatte.
Die 2. Instanz wandelte die 3 Jahre auf 2 Jahre zur Bewährung um und erkannte die vemridnerte Schuldfähigkeit an, weil der Mann nur unter Alkoholeinfluss auf die Idee gekommen war, in diesem Zustand mit dem Auto zu fahren.
Ja, das waren hier kürzlich 2 reale Fälle.
Fall 1, da war die Sache klar ... keine verminderte Schuld!
Fall 2, sieht wohl jeder anders.
Übringens der Lehrer im Fall 2, konnte seinen Beruf natürlich nicht mehr ausüben, ist nun, ich glaube Vertreter und ist wieder glücklich mit seiner Frau und den Kindern zusammen.
Ein weiteres Beispiel ist:
eEin völlig Betrunkener, gerät in Streit mit seiner Freundin, verletzt diese. Hat 2,5 promille, keine Vorstrafen, trinkt selten Alkohol.
So wird es hier auf eine verminderte Schuldfähigkeit hinauslaufen.
Anders sieht es aus, wenn der Täter vorher weiß, dass er durch den Konsum von Alkohol zur Gewalt neigt, oder/und schon einmal mit dieser Kombination etwas vorgefallen ist.
Also es zieht wohl in den seltensten Fällen, wenn man denkt "Ich trink über 2,5 Promille und dann fällt in allen Belangen meine strafe milder aus".
So läuft das halt nicht. Genauso verhält es sich mit Drogen.
Dementsprechend finde ich die verminderte Schuldfähigkeit ziemlich gut! |