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Transportschaden - Wer ist im Recht?

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swin
Alt 27.07.2002, 23:30   #1
Frage Transportschaden - Wer ist im Recht?

Hallo,
ich habe ein größeres Elektrogerät versand.
Auf dem Weg zum Kunden soll angeblich mangels falscher Verpackung ein Gehäuseschaden entstanden sein. Das Gerät hat laut Kunden dennoch funktioniert! *wichtig*
Der Kunde versuchte daraufhin den Schaden durch die Transportversicherung des Paketdienstes ersetzt zubekommen. Dies wurde allerdings abgelehnt da angeblich schlecht verpackt. Ohne mich vorher in Kenntnis zu setzen verweigerte er im nachhinein die Annahme des Paketes.
Auf dem Rückweg zu mir ist nun ein Totalschaden(!) entstanden. Verpackt wurde das Gerät überhaupt nicht sondern es wurde einfach in den Karton gelegt. Des weiteren fehlen einige kleiner Dinge aus meiner Lieferung!

Wie sieht es nun aus, müsste der Kunde eigentlich nicht dafür zu sorgen haben, das an dem Gerät keine weiteren Schäden entstehen können? Ist es eigentlich ratsam nicht auf die Forderung (Rückbuchung des überwiesenen Betrages) einzugehen? Den behaupten kann man viel, wenn man den Artikel dann doch nicht haben wollte!


Würde mich sehr freuen wenn ihr mir in diesem Fall weiterhelfen könntet.

Viele Grüße swin
 
 
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seriellpoison
Alt 28.07.2002, 00:04   #2
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UI das ist ja ne echt heftige Situation in der du grade steckst !!!
Würde dir da gerne ein paar tipps geben aber da ich selber noch nie in der lage war weiß ich uach nicht genau wie das abzulaufen hat !!
Ich denke aber mal das der Käufer das gerät nicht einfach jetzt zurück schicken kann da er es ja angenommen hat !! es sei denn er hat es mit unter VBorbehalt unterschrieben sonst hat er so weit ich weiß kein recht das geld zurück zu verlangen bin mir aber nicht so sicher !!!
Cya Seriell
 
 
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Saruman
Alt 28.07.2002, 04:41   #3
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Wenn der Kunde die Ware nicht angenommen hat, ist der Spediteur verantwortlich. Das mit der Verpackung ist eine dumme Ausrede.
Würd mich mal interessieren welcher Verein das ist.
 
 
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swin
Alt 28.07.2002, 13:00   #4
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Vielen Dank für eure Antworten

Original geschrieben von Saruman
Wenn der Kunde die Ware nicht angenommen hat, ist der Spediteur verantwortlich. Das mit der Verpackung ist eine dumme Ausrede.
Würd mich mal interessieren welcher Verein das ist.
Er hat die Annahme nachträglich(!) verweigert.
Versand erfolgte über die Post...

Mich interessiert vor allem ob er dafür hätte Sorgen müssen, dass an dem Gerät auf dem Rückweg keine weiteren Schäden entstehen können. So wie das Gerät "verpackt" zurück geschickt wurde ist es auch kein Wunder dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen wollte und zu allem übel ist nun ein Totalschaden entstanden (Wert =jetzt 0 EUR). Selten so einen lustlosen Menschen erlebt. Es ist übrigens anzunehmen das die Person im Besitz einer Rechtsschutzversicherung ist.

Ich habe wirklich keine Ahnung wie ich in diesem Fall verfahren soll. Auf der einen Seite würde ich mich auch Ärgern wenn ein Gerät defekt ankommt und der Verkäufer alles abstreiten wird. Andererseits kann das eine dumme Ausrede sein.

Viele Grüße swin
 
 
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Krashok
Alt 28.07.2002, 15:28   #5
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annahme nachträglich verweigern ? wie geht das denn ?????

soweit ich weiss haftet bei schäden wärend des transports der der die sache verpackt und abgeschickt hat.
 
 
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Saruman
Alt 28.07.2002, 20:03   #6
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Also nachträglich kann ich mir so vorstellen, daß das Paket einfach ohne Anwesenheit des Kunden zugestellt wurde.
Grundsätzlich gilt: Es haftet immer der Transporteur - dafür zahlt ja der Auftraggeber. Und der Transporteur muss gegebenenfalls die Ware neu verpacken. Was nicht nötig ist, wenn man die Waren sorgsam behandelt.
Naja, bei diesem Verein wohl nicht, die müssen ja auch sparen.

Da fällt mir ein, daß die Post AG sich immer aus der Schadensverantwortung herauswindet.
Ich weiss nicht was da in den AGBs drinsteht.
Auf jeden Fall: Anwalt!
 
 
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