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tattoo-server.com


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Corinna1988
Alt 02.05.2007, 12:59   #26
Böse tattoo-server

Ich könnte mich voll ärgern. Ich habe zwar vor 1-2 Monaten im internet wegen tätowierungen gesucht, könnte mich aber nicht daran erinnern das ich mich wo angemeldet habe. jetzt bekomme ich eine E-mail für eine rechnung von 59,-€. Das ist eine frechheit. Aber was ist wenn ich nicht zahle?

 
 
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moskitofliege
Alt 14.05.2007, 15:32   #27
Standard

Hallo,

ich bin auch leider drauf reingefallen.

Hab leider bei dern Anmeldung nicht auf die rechte Seite geguckt wo darauf hingewiesen wird wie teuer das ist.

Hab schon Mahnung per Mail und auch Mahnung per Post bekommen.

Hatte denen Ratenzahlung vorgeschlagen aber die beziehen sich immer wieder auf ihre AgB´s.

Was soll ich jetzt machen?

Ich könnte mich selber in den Ar.... beissen.
 
 
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janice
Alt 14.05.2007, 16:04   #28
Standard

hey Leute
mit ist genau das gleich passiert.
habe darauf im Internet etwas umgesehen und festgestellt das es mehrer gibt.
habe einen widerruf gestartet, allerdings nach der frist, da mir ja bis zu ersten MAhnung nicht klar war das es was kostet. habe auch schon die 2. mahnung bekommen .
und muss diese bis zum 15.5. bezahlen.
heute habe ich wieder Post bekommen wo tattoo-server folgendes zu meinem Widerruf schrieb

Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Tattoo-Server.com

Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die
folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer email-Adresse.
An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungslink für den Zugang zum
Mitgliedsbereich gesandt.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger
Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen
Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss
über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist
ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der
Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar
und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung
informiert.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die
Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in
Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten
Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen
Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe
leitet (vergl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht
mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der
Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche
Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank
unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen,
sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und
Verbaucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen
Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen
müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der
angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der
Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff
durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu
kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs
der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen.
Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder
Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die
Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug
befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden
verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern,
Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber
weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie
sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Tattoo-Server.co - Support Team



so und nun. ??? haben zum Glück nur meine MAil adresse. hat jemand von euch auch sowas bekommen oder bin ich die erste. Soll ich jetzt lieber bezahlen oder aussitzen??

vorallen ich könnte ja schwören dass ls ich mich damals angemeldet habe. dies sternchen noch nicht da war. Aber 100 % sicher bin ich mir nicht.
ein ist mal sicher in Zukunft werde ich immer sorgfältig die Abg´s lesen. so ein rotz!!
 
 
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Jumpy
Alt 14.05.2007, 16:47   #29
Standard

Bitte lies mal etwas zurück im Thread, da wird einiges geschildert. Du kanns dir auch gerne HIER noch ein paar Informationen holen.
Wenn du da nicht weiter kommst, wende dich im Zweifelsfall an die für dich zuständige Verbraucherschutzorganisation in deiner Nähe.
LG
 
 
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Corinna1988
Alt 15.05.2007, 12:11   #30
Standard

Ich habe jetzt meine dritte Mahnung bekommen ich finde das einfach nur unverschämt. Da kann einfach irgendetwas nicht passen wenn schon so viele drauf reingefallen sind. Ich galube nicht das ich es zahle aber ich weiß auch nicht genau.
 
 
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Meister_Propper
Alt 16.05.2007, 15:18   #31
Standard

http://www.myvideo.de/watch/988765

alle die geprellt wurden bitte ansehen. die seite routenplaner-server.com ist von der selben firma bzw dem selben betreiber wie der tattoo-server.com

sollte euch ein wenig mut machen
 
 
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Ford Prefect
Alt 16.05.2007, 18:05   #32
Standard

Und für die Zukunft: Bei Neuanmeldungen NIE die echte E-Mail-Adresse nehmen, statt dessen einfach eine temporäre Addy von http://de.trashmail.net/ verwenden .
 
 
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moskitofliege
Alt 20.05.2007, 10:07   #33
Standard

Nachdem ich den Beitrag von Meister Propper gelesen hab hab ich nun beschlossen an die Firma nicht zu zahlen.
 
 
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Avensi
Alt 24.05.2007, 20:40   #34
Standard

Hallo Leute,

ich habe jetzt auch schon die 2. Mahnung bekommen und trotzdem nicht gezahlt!
Die können mich sowas von am Arsch lecken, des glaubt Ihr nicht!

Ich habe denen folgenden Brief per Einschreiben geschickt!

XXXX XXXXXX XXXXXXXX, 09.05.07
XXXXXXX. 2

XXXXX XXXXXXXX




NETCONTENT LIMITED
Quirinsstr. 4 – 8
60599 Frankfurt






Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Schreiben (eMail) vom 08.05.07 ( REXX-XXXXXX ) machen Sie eine Forderung
in Höhe von 62,95 € gegen mich geltend.
Diese ist unberechtigt !

Zwar habe ich mich auf ihrer Seite angemeldet, jedoch ist kein Vertrag zu den von
Ihnen behaupteten Konditionen zustande gekommen. Auf Ihrer Seite wird völlig unscheinbar auf die Kostenfolge hingewiesen, sodass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde.
Desweitern, berufe ich mich auf das Gerichtsurteil vom Amtsgericht in München vom 16.01.07, AZ 161 C.
Und die Sittenwidrigkeit wegen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung BGB Paragraph 138 !

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine gratis Nutzung gewollt war und keine Kostenpflichtige.


Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.




Ich bitte um Bestätigung, dass die Angelegenheit erledigt ist!




Mit freundlichen Grüßen


XXXXXXXXXXX




Das ist jetzt auch schon zwei Wochen her, seit der Brief weg ist!
Bis jetzt ist noch nicht einmal eine weitere Mahnung per eMail eingegangen. Geschweige eine per Post!
Jedoch gab es auch kein Schreiben, dass die Sache damit erledigt ist!

Warum ist der eigentliche Sitz dieser Firma in England!
Ganz einfach, bei einem Streitwert unter 5000 € gehen solche Sachen in den ganz seltensten Fälle bis zum Gericht, so gut wie nie!



Also Leute,
ich hoffe ich konnte Euch ein wenig Mut machen!
Wir dürfen den Kampf nicht aufgeben!

Wenn ich verliere werde ich Euch wahrscheinlich aus dem Knast schreiben müssen, denn ich werde auf keinen Fall zahlen!

Viele liebe Grüße
Avensi
 
 
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Luka.
Alt 25.05.2007, 08:47   #35
Standard

Ist ja heftig......

Aber das zeigt nur mal wieder wie vorsichtig man sein sollte. Das ist wirklich ne Erfahrung die man nicht unbedingt braucht.
 
 
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schraxl
Alt 27.06.2007, 12:54   #36
Standard

Hallo,
ich selbst war auch schon in eine dieser Fallen geraten, jedoch war es mir möglich, doch noch irgendwie aus dem Vertrag auszutreten. Nach der zweiten Mahnung verfasste ich ein Schreiben mit Hinweis auf die fehlende Widerrufsbelehrung. (und auch eine VERSTECKTE Widerrufsbelehrung, also wo man erst bis nach unten scrollen muss, gilt als rechtswidrig.) Daraufhin wurde "aus Kulanzgründen" mein Vertrag gekündigt. So ähnlich wirde das wohl auch auf den seiten wie tatoo-server.com & Co abgelaufen sein. Der Nutzer muss vor Vertragsabschluss DEUTLICH über die entstehenden Kosten und Widerrufsbedingungen informiert werden. Anderweitig kann der vertrag meiner Meinung angefochten werden.
In meinem konkreten Fall war des übrigens Dieser. Vermeintlich kostenlos SMS verschicken. Ganz klein am unteren Ende der Seite wurde dann auf den kostenpflichtigen Vertrag hingewiesen. (siehe auch Hier)
Alles in allem kann ich nur den anderen zustimmen: AUF KEINEN FALL ZAHLEN!

Gruß
Axel

Geändert von Jumpy (27.06.2007 um 13:09 Uhr).
 
 
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ZiD
Alt 28.06.2007, 19:10   #37
Standard

So....ich schreib auch nochmal was zu einer Seite die ähnlich arbeitet. Genealogie.de
Mein Vater hat sich die Seite ansehn wollen und als ich kam schon auf den registrieren Button gedrückt. Selbst nachdem wir die Bestätigungsmail NICHT bestätigt hatten kamen nach einiger Zeit erste Zahlungsaufforderungen.

1 Monat später - erste Mahnung, schriftlich, kein Einschreiben -> Mülleimer
3 Monate später - Die letzte Mahnung ^__^ - KEIN Einschreiben!
Ich hab mir den Spaß gemacht das ganze einzuscannen und zu Kommentieren:




Bei der Absegnung am Ende bin ich mir nicht sicher. Fest steht jedoch das dies KEIN Anwaltsschreiben ist. Und wenn ein mehr als schlampiges.
//edit: k...diese angebliche Anwaltskanzlei steckt mit denen unter einer Decke. Mehr als unseriös wirkende Homepage. Schaut euch mal das FAQ an. Die zielen nur drauf ab einzuschüchtern.
Da dieses wieder nicht per Einschreiben kam ist es gegenstandslos.
Ich finde es nur arg dreist wie Eltern mit obig markierten Textpassagen Angst gemacht wird falls deren Kinder sich dort wirklich angemeldet haben.

Ich hoffe mal das man diesen Post auch über Google lesen kann.
Wie auch schon im Post vor mir geschrieben wurde. Auf keinen Fall bezahlen! Dies sind ganz billige Abzockerfirmen die leider damit wirklich ihren Lebensunterhalt verdienen können.

grüße Zid
 
 
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Jumpy
Alt 28.06.2007, 20:35   #38
Standard

Ich zitiere mal einen Anwalt:

Auf einen gerichtlichen "Mahnbescheid" (aus Deutschland) bzw. "Zahlungsbefehl" (Österreich) müßten Sie aber schon rechtzeitig reagieren (also Einspruch einlegen odgl.), ansonsten über die -obgleich unberechtigte- Forderung ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorläge und Exekution geführt werden könnte !!!

Ein häufiger Irrtum bei Rechtsunkundigen besteht darin, nicht auf Gerichtspost zu reagieren, in der Annahme, daß die Forderung ohnehin nicht zurecht bestünde oder bereits erledigt sei.
Es ist äußerst schwierig bis unmöglich, solche Irrtümer noch zu korrigieren, wenn erst der Exekutor in der Tür steht ...

Also bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren .

Diese inkassodezernat ist in einigen fällen verwickelt, hier
 
 
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Avensi
Alt 28.06.2007, 21:09   #39
Reden



Hallo liebe Leute,

kurzer Zwischenbericht.
Seit ich dieses Einschreiben s.o. abgeschickt habe herrscht noch immer Funkstille von denen!

Also Leute, ein kleiner Tip:
Zahlt die 2,70€ für das Einschreiben, die einzige Chance aus der Sache raus zu kommen.

Grüße
Avensi


Die Hoffnung stirbt zuletzt!
 
 
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ZiD
Alt 29.06.2007, 07:37   #40
Standard

Zitat von Jumpy
Ich zitiere mal einen Anwalt:

Auf einen gerichtlichen "Mahnbescheid" (aus Deutschland) bzw. "Zahlungsbefehl" (Österreich) müßten Sie aber schon rechtzeitig reagieren (also Einspruch einlegen odgl.), ansonsten über die -obgleich unberechtigte- Forderung ein vollstreckbarer Titel gegen Sie vorläge und Exekution geführt werden könnte !!!

Ein häufiger Irrtum bei Rechtsunkundigen besteht darin, nicht auf Gerichtspost zu reagieren, in der Annahme, daß die Forderung ohnehin nicht zurecht bestünde oder bereits erledigt sei.
Es ist äußerst schwierig bis unmöglich, solche Irrtümer noch zu korrigieren, wenn erst der Exekutor in der Tür steht ...

Also bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man reagieren .

Diese inkassodezernat ist in einigen fällen verwickelt, hier
Muss ich nicht bis kein Einschreiben erfolgt. Das ganze kann genauso gut auf der Post verloren gegangen sein.

@Avensi: Wart ab ^^...bald kommt der nächste Datenbank-Zyklus
 
 
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Jumpy
Alt 29.06.2007, 08:21   #41
Standard

Zitat von ZiD
Muss ich nicht bis kein Einschreiben erfolgt. Das ganze kann genauso gut auf der Post verloren gegangen sein.
Das ist ein Irrtum, eine Zustellung muss nicht grundsätlich per Einschreiben erfolgen. Es reicht sogar der nachweisliche Einwurf durch Boten (Bote kann jeder sein).
Abgesehen davon, sollte es ein Irrtum sein, dann viel spass bei der Berichtigung der Angelegenheit. Mann muss es ja gar nicht so weit kommen lassen.
 
 
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ZiD
Alt 29.06.2007, 18:59   #42
Standard

Zitat von Jumpy
Das ist ein Irrtum, eine Zustellung muss nicht grundsätlich per Einschreiben erfolgen. Es reicht sogar der nachweisliche Einwurf durch Boten (Bote kann jeder sein).
Abgesehen davon, sollte es ein Irrtum sein, dann viel spass bei der Berichtigung der Angelegenheit. Mann muss es ja gar nicht so weit kommen lassen.
Einschreiben kein Muss? k ....d.h. ich darf denen auch per Fax antworten? Is gebongt.

achso...ich bin auch nur so gestresst weil sich das schon ewig zieht. Hab vor langer Zeit schon Widerruf per Mail eingelegt. Darauf wird ja auch nur mit automatischen Mails reagiert. (Is klar....bei der Menge mails die die kriegen muss müsste man ja sonst wen anstellen)

Geändert von ZiD (29.06.2007 um 21:27 Uhr).
 
 
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Frack
Alt 08.10.2007, 14:30   #43
Ausrufezeichen Hi all

Bin leider auch reingefallen und habe verzweifelt versucht per email das ganze abzustreiten dann habe ich eure Einträge in diesem Forum hier gefunden und bin dafür dankbar ich werde auch nicht bezahlen und werde wenn sie stress machen meinen Anwalt einschalten hierbei möchte ich gerne das ihr wenn es hard auf hard kommt einen Zeugen Brief schreiben würdet und darin schildern könntet wie es bei euch war denn nur so können wir die Seite für immer zum schliessen bringen und andere unschuldige Menschen davor schützen ich hoffe auf eure unterstützung gemeinsam sind wir stark

Geändert von Jumpy (08.10.2007 um 14:48 Uhr).
 
 
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Eisengel75
Alt 13.10.2007, 16:50   #44
Standard

Hallöchen!

Ich bin im Januar auch auf die Seite Tattoo-Server herein gefallen. Die erste Mahnung per Mail und ebenso die darauf folgenden per Post habe ich ignoriert. Die letzte Mahnung lag am 08.05.2007 bei mir im Briefkasten. Dann war erst mal Ruhe und ich dachte die Sache sei vom Tisch. Dann am 11.10.07 hatte ich ein Schreiben eines Inkassodezernates von der Anwaltskanzlei Hoeller im Briefkasten in der ich aufgefordert werde einen Gesamtbetrag in Höhe von 90 Euro zu leisten. Der Brief sieht genauso aus wie der den ZID hier Online gestellt hat. Werde am Montag (15.10) der Firma Tattoo-Server erst mal einen Netten Brief schicken und schauen was passiert. Ansonsten werde ich Rechtliche Schritte gegen diese "Firma" einleiten. Habe mich auch im Internet auf der Seite www.verbraucherrechtliches.de informiert. Werde Euch auf den laufenden halten.

Gruss

Tanja
 
 
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moskitofliege
Alt 25.10.2007, 12:50   #45
Standard

Also ich hab auch Post von diesem Inkassounternehmen bekommen und mich entschieden nicht darauf zu reagieren.

Es ist haargenau das gleiche, was ZiD hier reingestellt hat.

Mal sehen, was passiert.

So wie ich im Internet es verfolgt hab, wird glaub ich nicht viel passieren und wenn ja, dann hab ich eben durch meine eigene Blödheit Pech gehabt.
 
 
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sleep is the enem
Alt 31.10.2007, 15:37   #46
Standard Help

Hallo @All

ich bin durch google zufällig auf diese Seite gestoßen und sichtlich erleichtert was ich den darin gelesen habe... WEIL ich auch mich auf dieser Seite angemeldet hatte (eigentlich um meinem Bruder ein Tattoo rauszusuchen - aber auf dieser Seite hat es wirklich nur scheiße... naja) aufjedenfall hab ich mich jedenfalls mit richtiger Adresse aber falscher email angemeldet sodass ich von diesen Zahlungsaufforderungen nichts mitbekommen habe... und ja heute (31.10.2007) kam dann jetzt "die Letzte Mahnung" ins Haus gefalttert wo darauf hingewiesen wird das ich 59.95 zahlen müsste + eine Verzugspauschale von 5€...
Weiter steht in dem Brief das wenn ich nicht bis zum 6.11.2007 zahle dass das an ein Inkasse/Rechtsanwaltsbüro weitergeleitet wird und mir weitere Kosten anstehen bis zu einem negativen Schufa eintrag...
Bitte um Hilfe... was soll ich da zurückschreiben? nicht melden wäre doch das Falsche wenn es schon so weit gekommen ist?
Soll ich wie oben beschrieben ein Brief schreiben und Gründe angeben wie:
- ich wars nicht
- oder den Münchner Gerichtsbeschluss?

mit freundlichen Grüßen
sleep
 
 
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Eisengel75
Alt 03.11.2007, 21:49   #47
Standard

Hey Sleep!

Also ich würde direkt einen Brief wie denn der oben angeben ist, an Tatto-Server.com schreiben und mich auf das Gerichtsurteil von München beziehen. Du solltest allerdings den Satz "sodass sie ohne weiteres übersehen werden konnte und von mir auch übersehen wurde" weglassen. Das klingt wie ein Schuldanerkenntnis. Bitte den Brief per Einschreiben versenden. Informiere Dich auch auf der Internetseite www.verbraucherrechtliches.de

Hoffe ich konnte Dir damit ein wenig weiterhelfen?!

Lg
 
 
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Anarchnophobia
Alt 04.11.2007, 03:35   #48
Standard

bei allen die von sowas oder ähnlichem betroffen sind ist sich deswegen nen stress machen sei mal folgendes als lektüre empfohlen
--> http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

weiter darf ich dazu nix sagen sonst bekomme ich von den seriösen herren auch wieder eine abmahnung, aber an verwiesener stelle wird dazu eigentlich alles gesagt
 
 
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moskitofliege
Alt 31.03.2008, 09:42   #49
Standard

Hallo zusammen,

ich habe heute nette Post im Briefkasten gehabt von einer Rechtsanwältin in München die diese Firma angeblich vertritt.

Es ist schon ein zweites Schreiben was ich erhalte. Das erste kam von diesem Inkassebüro Höller und jetzt kommt eins von dieser Anwältin.

Komischerweise ist sie überhaupt nicht im Telefonbuch in München zu finden und als Anwältin ist das doch schon sehr komisch.

Ich werde diesen Brief genauso ignoieren, wie ich das mit dem Brief vom diesen Inkassobüro Höller gemacht habe.

Lustig ist ja auch wieder diese Anrede "Sehr geehrte/r Frau/Herr"

Also ich hab beim Anwalt gelernt und wir haben unsere Mandanten immer mit Namen angesprochen und nicht verallgemeinert.

Mal sehen was noch daraus wird.

Ich werde berichten.

Ciao moskitofliege
 
 
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skelli
Alt 04.04.2008, 22:12   #50
Standard

hey leute

ich bin darauf auch rein gefallen...doch ich hab es ignoriert, war bei der verbrauerschutzzentrale und die meinten, ich soll mir keine sorgen machen.
jetzt hab ich von der anwaltzkanzlei Katja Günther ein anwaltsschreiben bekommen, hier jemand auch schon mal? wie seid ihr damit umgegangen? habt ihr geantwortet?

habt ihr ratschläge, ich wäre euch dankbar!

bitte helft mir... würde mich auf antwort freuen!

Geändert von Jumpy (05.04.2008 um 08:59 Uhr).
 
 
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