Mal eine generelle Frage:
Sind Lehrkräfte auf Klassenfahrten befugt Taschen zu durchsuchen (Alkohol, Zigaretten, etc), ohne dass hierfür eine Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt? Das ist ja durchaus ein krasser Eingriff in die Privatsphäre.
Super wären auch Paragraphen als Beweis....
Grundsätzlich stellt das Durchsuchen von Taschen etc. einen Eingriff in deine Grundrechte aus Art. 2 I GG und Art. 1 i.V.m. Art. 2 I GG dar.
Ein solcher Grundrechtseingriff bedarf stets einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Eine derartige Grundlage besteht im Rahmen der repressiven Strafverfolgung nach § 102 Strafprozessordnung (StPO) für Polizeibedienstete und Staatsanwaltschaft nur unter der strengen Anforderung, dass ein solches Vorgehen nach § 105 StPO durch einen Richter, oder bei Gefahr im Verzug, durch einen Staatsanwalt oder einen Polizeibeamten angeordnet wurde. Im Rahmen der präventiven Gefahrenabwehr darf die Polizei nach § 39 des Polizeigesetzes eine Person auch ohne richterliche Anordnung durchsuchen, sofern „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt und beschlagnahmt werden dürfen.“ Waffen und Drogen erfüllen diese Grundlage.
Für Lehrer gibt es eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zur Durchsuchung nicht.
Daher kann ein Lehrer die Sachen eines Schülers nur mit dessen Einverständnis durchsuchen. Es ist zulässig, den betreffenden Schüler zu bitten, seine Tasche zu öffnen oder ihn zu fragen, ob er etwas dagegen einzuwenden habe, dass seine Sachen durchsucht werden. Widerspricht man nicht klar einer Durchsuchung, so kann man das als die erforderliche Einwilligung zur Durchsuchung ansehen. Weigert sich hingegen der Schüler, eine Durchsuchung über sich ergehen zu lassen oder Drogen/Waffen herauszugeben, die er bei sich führt, sollten die Eltern benachrichtigt und/oder die Polizei gerufen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, erzieherische Mittel oder Ordnungsmaßnahmen nach § xy SchulG des jeweiligen Landes zu ergreifen.
Was natürlich auch möglich ist, das eine Durchsuchung ein Bestandteil der von den Eltern unterschriebenen Einwilligung zur Mitfahrt ist bzw. war.
Demnach kann eine Mitfahrt bei Weigerung zur Durchsuchung versagt werden.
Ob es Sinn macht, einer Durchsuchung nicht nachzukommen, ist ein eigenes Thema. Wer nichts zu verheimlichen hat, kann auch einen Blick in seine Tasche gestatten.
in diesem Forum findet keine gültige Rechtsberatung statt!
Ob es Sinn macht, einer Durchsuchung nicht nachzukommen, ist ein eigenes Thema. Wer nichts zu verheimlichen hat, kann auch einen Blick in seine Tasche gestatten.
Die Aussage ist dämlich, "wer nichts zu verbergen hat". In dem Falle gehts zwar noch, aber so eine Argumentation führt doch nur dazu dass jeder der nicht will, dass seine Tasche durchsucht wird automatisch als jemand abgestempelt wird, der Drogen oder ähnliches dabeihat. Dabei ist es wohl verständlich wenn man nicht will, dass ein Lehrer seine Sachen durchwühlt.
Die Aussage ist dämlich, "wer nichts zu verbergen hat". In dem Falle gehts zwar noch, aber so eine Argumentation führt doch nur dazu dass jeder der nicht will, dass seine Tasche durchsucht wird automatisch als jemand abgestempelt wird, der Drogen oder ähnliches dabeihat. Dabei ist es wohl verständlich wenn man nicht will, dass ein Lehrer seine Sachen durchwühlt.
Ja, ist das wirklich so, wer steht dann nacher am Pranger wenn etwas passiert ? Die Lehrer, in deren Obhut sich die Schüler befunden haben.
Wenn du das nächste mal am Flughafen kontrolliert wirst und dein Gepäck ausseinander genommen wird ( präventiv zur Sicherheit der restlichen Fluggäste) sag denen auch das du das dämlich findest
Der Grund für die Notwendigkeit solcher Kontrollen liegt leider in unserer heutigen Zeit in der wir Leben (Amokläufer in Schulen und erhöhter Alkohol-und Drogenmissbrauch unter Jugendlchen), es steht nunmal keinem auf der Stirn geschrieben "ich bin Sauber" .
Das ist ja durchaus ein krasser Eingriff in die Privatsphäre.
Naja, wir wollen mal nicht übertreiben
Und dein Gepäck wird ja wohl nicht bis aufs Letzte durchucht werden. Ich denk da wird nur mal kurz ein Blick reingeworfen ob da 'Massen' an Zigartetten, Alkohol, Waffen ect. drin ist.
Außerdem werden deine Eltern (oder du) zustimmen müssen, dass du auf dieser Fahrt keinen Alkohol oder andere Drogen mitnimmst, mit dieser Zustimmung erlaubst du (deine Eltern) die Kontrolle. Wenn du das nicht willst, dann bleib daheim und genieße deine Privatsphäre
ich denke aber wenn du deinem lehrer mit dem kram von wegen nicht rechtens kommst, wird ihnd as nicht stören.. er übernimmt die aufsichtspflicht über ich auf der fahrt so du unter 18 jahren alt bist und wenn du nicht kooperierst, kann er dich einfach nach hause schicken...
ich denke aber wenn du deinem lehrer mit dem kram von wegen nicht rechtens kommst, wird ihnd as nicht stören.. er übernimmt die aufsichtspflicht über ich auf der fahrt so du unter 18 jahren alt bist und wenn du nicht kooperierst, kann er dich einfach nach hause schicken...
Genau so würd ich als Lehrer handeln. Wer sich widersetzt wird grad daheim gelassen.
So erspart man sich jede Menge Ärger.