Hallo Zusammen,
da unser Stromanbieter dieses Jahr mal wieder seine Preise angehoben hat, haben wir uns entschlossen den Anbieter zu wechseln. Wie ich auf der Auftragsbestätigung gelesen habe, hat meine Freundin auf dem Wechselformular statt dem Vorjahresverbrauch den Vor-Vorjahresverbrauch angegeben, welcher statt bei 3200 bei 2300 kWh liegt. Da ich annehme das die Stromanbieter durch diese Angabe die monatlichen Abschlagszahlungen berechnen, stellt sich mir die Frage ob das irgendwelche rechtlichen Folgen haben kann? Kann das überhaupt nachvollzogen werden? Oder liegt der einzige Nachteil darin, das uns bei gleichbleibendem Verbrauch eine deftige Nachzahlung blüht?
Vielen Dank im Voraus!
