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[Urheberrecht] Straßenfotografie, Rechtslage?

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Panazee
Alt 18.05.2008, 11:43   #1
Frage Straßenfotografie, Rechtslage?

Ich hätte da mal eine Frage die mein derzeit größtes Hobby betrifft, Fotografie. Und zwar weiß ich nicht wirklich wie das nun ist mit Bildern auf denen fremde Menschen zu sehen sind. Mir ist klar, dass wenn ich zum Beispiel ein Portrait von einer Person in einem Bildband veröffentlichen möchte, das ausdrückliche und am besten schriftliche Okay vorliegen muss. Aber wie ist es mit Straßenfotografie? Ich meine mal gehört zu haben, dass es legal ist solche Fotos zu veröffentlichen solange niemand im Fokus und deutlich zu erkennen ist, also quasi ein Foto von einer Menschenmasse oder einer Gruppe wäre okay. Allerdings habe ich zB. hier noch Fotos von einer alten Frau in einem süditalienischen Dorf aufgenommen oder ein Franzose in einem Pariser Café, sie sind auf den Bildern klar im Fokus. Ist es mir nun untersagt diese Fotos zu veröffentlichen? Ich kann diese Personen ja schlecht ausfindig machen, die ich quasi im Vorbeigehen fotografiert habe. Und die daraus folgende Frage: wenn überhaupt, was dürfte ich mit solchen Aufnahmen ohne schriftliche oder ausdrückliche Zustimmung machen? Ins Internet stellen, vervielfältigen, verkaufen?
 
 
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Ænema
Alt 18.05.2008, 11:59   #2
Standard

Es gibt Ausnahmen im KUG, die besagen, dass Bilder auch ohne Einwilligung veröffentlicht werden dürfen, wenn die Personen auf dem Bild nur Beiwerk ist. Sprich, wenn sie nicht das Ziel der Fotografie selbst ist. Vorallem bei Landschaftsaufnahmen oder Bildern von öffentlichen Orten.

Quelle: Recht am eigenen Bild – Wikipedia

Okay, du schreibst, dass sie klar im Fokus sind, aber waren sie auch direkt Ziel deiner Fotografie?
 
 
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Felicitas
Alt 18.05.2008, 12:25   #3
Standard

Zitat von Panazee Beitrag anzeigen
Ist es mir nun untersagt diese Fotos zu veröffentlichen?
ja
Ich kann diese Personen ja schlecht ausfindig machen, die ich quasi im Vorbeigehen fotografiert habe.
das nächste mal nicht nur vorbeigehen, sondern nen smalltalk anfangen und fragen.

wenn überhaupt, was dürfte ich mit solchen Aufnahmen ohne schriftliche oder ausdrückliche Zustimmung machen?
auf deinem rechner ansehen und dich freuen. allein.

Ins Internet stellen
nein.

vervielfältigen
außer privatkopien, nein.

verkaufen?
nein
 
 
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Panazee
Alt 18.05.2008, 12:26   #4
Standard

@Aenima: Eigentlich ja. Die Personen haben sicherlich auch mitbekommen, dass ich sie fotografiert habe. Also die Frau zu 100%. Die Bilder habe ich ja eigentlich auch nur für mich geschossen und nicht um sie der Welt zu präsentieren, allerdings böte sich mir jetzt doch die Möglichkeit, sie zu veröffentlichen.

@Felicitas: Was mich wundert ist, dass auf großen und seriösen Fotoplattformen in der Sektion "Menschen" bzw. "Streetphotography" auch etliche solcher Bilder und Portraits zu finden sind und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fotografen zum Beispiel mit irgendwelchen Kindern im indischen Hinterland über die Rechte am Bild gesprochen haben!?

Und: würde ich einen Smalltalk führen und hätte ein mündliches okay, würde das doch nicht als Absicherung genügen, oder doch?
 
 
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Felicitas
Alt 18.05.2008, 12:30   #5
Standard

das braucht dich nicht wundern. natürlich haben nicht alle leute ihre "models" gefragt. auf solchen fotoplattformen ist ein kritisches hinterfragen der rechtlichen situation auch eher selten (aber wehe, wenn mal etwas passiert...). im dslr forum wird wesentlich kritischer mit dem recht am eigenen bild umgegangen.

die geschichte mit dem recht am eigenen bild ist zumindest europaweit recht einheitlich. vllt sieht das mit indonesischen oder afrikanischen hinterland menschen anders aus, aber bei deiner tour durch italienische dörfer und pariser kneipen wirst du wohl oder übel darauf rücksicht nehmen müssen.

natürlich gibt es ausnahmen, aber die treffen wohl kaum auf deine 2 beispiele zu. stichwort: (relative/absolute) personen der zeitgeschichte.
 
 
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Ænema
Alt 18.05.2008, 12:48   #6
Standard

Nunja, sagen wir mal so. Du könntest ja ein allgemeines Dokumente vorbereiten, in mehreren Sprache, dass die Personen unterschreiben müssen, bevor du irgendwelche Fotografien anfertigst. Klar, klingt aufwendig und isses vermutlich auch, aber so kannst du sie auch auf irgendwelchen Plattformen veröffentlichen ohne das du dich vor irgendwas fürchten müsstest.

Ansonsten belässt du es vielleicht einfach bei Landschaftsaufnahmen und öffentlichen Orten ohne jegliche Person auf dem Bild, die du veröffentlichst. Den Rest kannst du dir dann ja gerne allein anschauen. :>
 
 
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endeffects
Alt 18.05.2008, 13:13   #7
Standard

Also ich denke ja das Bilder in einem öffentlichen Raum in dem ja bekanntlich
keinerlei "Hausrecht" besteht durchaus genutzt werden können ohne die
betreffenden Personen vorher um Einwilligung zu bitten solange der Kontext
niemanden defarmiert.
 
 
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Jumpy
Alt 19.05.2008, 19:49   #8
Standard

Was hat das Hausrecht mit dem Recht an eigenem Bild zu tun?
Alleine die Tatsache das sich jemand im Hausrechtsbereich von einem Dritten befindet berechtigt ja nicht automatisch dessen Bild ohne sein Einverständnis zu verbreiten.

Im Umkehrschluss würde das bedeuten, jeder Fotograf dürfte demnach jedes Bild verbreiten welches in seinem Hausrechtsbereich gemacht wurde
 
 
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endeffects
Alt 19.05.2008, 20:30   #9
Standard

zugegeben, das war nun etwas unglücklich gewählt. was ich sagen wollte ist
das es ohne vorheriges einverständnis nicht erlaubt ist auf privatem
gelände aufnahmen zu machen - in einem öffentlichem raum verhält
sich das allerdings anders.

schaut einfach mal hier:
TP: Recht auf eigene Bilder? [Archiv] - TP Hilfe Forum -- Anleitung - Tutorial - Workshop...

Geändert von Felicitas (19.05.2008 um 20:46 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 19.05.2008, 20:36   #10
Standard

Genau, solltest du mal lesen. Da wird auch von Gruppen und Portraits geschrieben
Man sollte nicht alles in einen Topf werfen gelle
 
 
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endeffects
Alt 19.05.2008, 20:38   #11
Standard

rüschtisch
 
 
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Felicitas
Alt 19.05.2008, 20:43   #12
Standard

was zum teufel hat ein privatgrundstück mit dem recht am eigenen bild zu tun? selbst wenn ich auf dem platz vor dem vatikan sitze DARF nicht einfach jmd daher kommen mich ungefragt portraitieren und das ganze am ende noch veröffentlichen. ja wo kommen wir denn da hin?

für fragen des rechtes am eigenen bild ist völlig unerheblich wo ich mich befinde: in meinem eigenem wohnzimmer oder am zuckerhut. niemand darf mich irgendwo einfach so ablichten, mit mir als hauptbestandteil des bildes, ohne mich zu fragen. geschweigedenn veröffentlichen.

wenn du natürlich so dreist bist und durch mein schlafzimmerfenster fotografierst kommt neben des verletzten des rechtes am eigenen bild noch ein paar andere rechtsverletzungen hinzu.
 
 
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endeffects
Alt 19.05.2008, 20:49   #13
Standard

ja doch - schuldig im sinne der anklage
 
 
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Iggy
Alt 19.05.2008, 22:27   #14
Standard

Wenn jedoch die Fotografie auf einem Öffentlichen "Festival" wie Kirmes, Konzert, Karneval (alles mit "K"^^) gemacht wurde, darf man die Bilder ohne jedes einzelnen einverständniss veröffentlichen! Dort muss jeder damit rechnen Fotografiert zu werden und kann dagengen nichts machen. Jedoch wenn er Beschwerde einlegt, musst du das Bild entfernen.

So hatt es mir in etwa ein guter bekannter "Nebenjob- Fotograf" erklärt, da ich selbst Fotos in Internet stelle: JF Riesenbeck
 
 
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Felicitas
Alt 19.05.2008, 22:33   #15
Standard

so in der art zumindest. in den AGB der veranstaltung muss mWn halt auch darauf hingewiesen werden dass man seine rechte abtritt und sich mit der veröffentlichung einverstanden erklärt.

nur wer ließt schon die agb von ner veranstaltung...
 
 
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outfreyn
Alt 20.05.2008, 01:22   #16
Standard

Zitat von Felicitas Beitrag anzeigen
für fragen des rechtes am eigenen bild ist völlig unerheblich wo ich mich befinde: in meinem eigenem wohnzimmer oder am zuckerhut. niemand darf mich irgendwo einfach so ablichten, mit mir als hauptbestandteil des bildes, ohne mich zu fragen. geschweigedenn veröffentlichen.
Ganz klares: Nein. Es ist sogar verdammt wichtig, wo die Aufnahme stattgefunden hat.

Zitat von § 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
 
 
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Panazee
Alt 20.05.2008, 01:51   #17
Standard

vielen dank für die hilfreichen antworten so far.
 
 
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Felicitas
Alt 20.05.2008, 02:06   #18
Standard

ja out, ich versuche zwischen den örtlichen gegebenheiten und dem grundsätzlichen recht am eigenen bild zu trennen. und es ist für (und nur dafür) das recht am eigenen bild erst mal wurscht WO ich bin. ob ich in meinen eigenen 4 wänden bin oder auf ner öffentlichen straße.

natürlich kommen je nach örtlicher begebenheit noch andere straftaten/delikte whatever dazu. natürlich sind auch oben angesprochene veranstaltungen eine ausnahme, wenn man davon ausgeht dass man sich mit dem erwerb der eintrittskarte mit den agb einverstanden erklärt.

aber grundsätzlich isses völlig wurscht wo ich mich befinde, niemand darf mich einfach so zum hauptmotiv eines bildes machen ohne mich zu fragen und niemand darf ein solches bild ohne mich zu fragen veröffentlichen. nicht mal dann wenn ich mich selbst zur sensation mache und auf die straße scheiße.

natürlich kriegt jmd der mich in meinem höchstpersönlichen lebensbereich ablichtet noch mehr auf den deckel. ist ja auch richtig so.

hmpf. so unverständlich drück ich mich doch nicht aus *g*
 
 
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outfreyn
Alt 20.05.2008, 02:28   #19
Standard

Zitat von Felicitas
nicht mal dann wenn ich mich selbst zur sensation mache und auf die straße scheiße.
Das sehe ich anders. Das könnte durchaus Kunst sein.

Anyway, auf dem Lawblog gibt's eine gute Serie zum Fotorecht.

Bevor hier also Wissen mit Halbwissen und Unwissen vermischt wird, empfehle ich ein dortigen Besuch. Kurzer Auszug:

Zitat von Lawblog.de Fotorecht Teil 12
Versammlungen, Aufzüge u.Ä.

Wer an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, der muss damit rechnen, dass diese fotografiert werden und die Teilnehmer anbei gleich mit. Dabei wird der im Gesetz verwendete Begriff der „Versammlungen und Aufzüge“ recht weit verstanden. Es unterfallen ihm Menschenansammlungen, deren Teilnehmer den kollektiven Willen haben, etwas gemeinsam zu tun.
Bsp: Darunter fallen Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Rockkonzerte, öffentliche Kongresse und ähnliches. Bei Trauerzügen, Hochzeitsgesellschaften u.ä. ist zu differenzieren: diese unterfallen der Abbildungsfreiheit nur insoweit, als sie in der Öffentlichkeit stattfinden.

Am „kollektiven Willen, etwas gemeinsam zu tun“ fehlt es dagegen etwa bei Menschen, die morgens gemeinsam in der U-Bahn sitzen. Darum merke: im öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist jeder allein. [...]
Quelle
 
 
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Felicitas
Alt 20.05.2008, 03:36   #20
Standard

aber es geht in diesem thread doch weder um fotografien bei öffentlichen versammlungen, noch um fotografien durch die schlafzimmerfenster, noch um fotografien von personen der zeitgeschichte.

ich frag mich grad warum du diese richtung einschlagen willst?

fest steht: egal ob ich als stinknormaler 0815 mensch zuhause im garten arbeite oder in ner kneipe sitze und nen kaffee trinke, ich habe das recht an meinem bild und keiner darf ein bild von mir ohne meine erlaubnis anfertigen, veröffentlichen, verunstalten (bearbeiten), verbreiten oder geld damit verdienen, sofern ich hauptmotiv auf dem bild bin.

wogegen redest du eigentlich an?

im übrigen bestätigt all das was ich schreibe auch mehrfach dein link, sogar der letzte absatz deines quotes, also selber mal lesen...

Geändert von Felicitas (20.05.2008 um 03:46 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 20.05.2008, 16:16   #21
Standard

Zitat von Felicitas Beitrag anzeigen
Zitat von Panazee
Ist es mir nun untersagt diese Fotos zu veröffentlichen?
ja
Ich kann diese Personen ja schlecht ausfindig machen, die ich quasi im Vorbeigehen fotografiert habe.
das nächste mal nicht nur vorbeigehen, sondern nen smalltalk anfangen und fragen.
wenn überhaupt, was dürfte ich mit solchen Aufnahmen ohne schriftliche oder ausdrückliche Zustimmung machen?
auf deinem rechner ansehen und dich freuen. allein.
Ins Internet stellen
nein.
vervielfältigen
außer privatkopien, nein.
verkaufen?
nein

Mit diesen Antworten ist alles gesagt zum Thema und Fragen der Threadstarterin sind beantwortet.

Sollte jemand noch was zum Thema beitragen wollen, also zu den von Panazee gestellten fragen, dann her damit ansonsten meidet den OT - bereich bzw. die Verwirrung
 
 
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outfreyn
Alt 20.05.2008, 18:00   #22
Standard

Ich hab dich schon verstanden Felicitas.

Für mich ist es aber ein Unterschied ob ich wegen einer Fotografie strafrechtlich verfolgt werden oder "lediglich" abgemahnt bzw. an der Veröffentlichung verhindert werden kann.

Ich hab's so aufgefasst das es nicht um DICH als Fotografierten geht, sondern um MICH als Fotografierenden.

Außerdem ist es für mich _nicht_ so einfach.

Besonders wenn man Fotos mit künstlerischem Anspruch gemacht hat, ist es imo _immer_ eine Einzelfallentscheidung die vor Gericht geklärt wird.

Wozu gibt's Rechtsschutzversicherungen?

Außerdem sind die Fotografien in diesem Fall im Ausland entstanden. Ich hab keine Ahnung von der rechtlichen Situation in Italien oder Frankreich, um genau zu sein habe ich darauf gewartet das jemand näheres dazu sagt weil's mich interessiert.

Edit:
Wäre auch nett wenn du deine Aussage mit den Veranstaltungen deren AGB man zustimmt indem man sie besucht mit 'ner Quelle belegen kannst. Nur mal so zum Hinweis: Selbst Verkehrsbetriebe _müssen_ an _jeder_ Haltestelle AGBs aushängen. Und ich habe noch nie irgendsoetwas gesehen.

Mag ja sein das einige Veranstalter es so halten, die rechtliche Durchsetzbarkeit ist in meinen Augen fragwürdig.
 
 
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