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Strafmaß bei Kreditkartenbetrug

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Geysthark
Alt 01.06.2001, 20:15   #1
Frage Strafmaß bei Kreditkartenbetrug

Folgender Fall.. ehemaliger Freund von mir wurde vor knapp 6 Monaten in U-Haft genommen, weil er im großen Stil Kreditkartenbetrug gemacht hat. Durch bißchen rumtelefonieren und rumhören habe ich erfahren, dass der zuständige Staatsanwalt eine Strafe nach Erwachsenenstrafrecht vorschlagen wird und sich die Schadenssumme um die 250.000DM bewegen wird. Der große Rest ist halt ned wasserdicht nachweisbar. Prozeß war immer noch ned und ich frage mich, wie lange er denn so bekommen kann/wird? Hat jemand mal von was vergleichbaren gelesen?
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 02.06.2001, 21:35   #2
Beitrag

ich würde sagen knast zwischen 1 und 3 jahren...hoffentlich "nur" auf bewährung...
 
 
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Cloudy

Also, im StGB sieht es wie folgt aus:

--------------------------------------------
§ 265b Kreditbetrug

(1) Wer einem Betrieb oder Unternehmen im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung, Belassung oder Veränderung der Bedingungen eines Kredits für einen Betrieb oder ein Unternehmen oder einen vorgetäuschten Betrieb oder ein vorgetäuschtes Unternehmen

1. über wirtschaftliche Verhältnisse

a) unrichtige oder unvollständige Unterlagen, namentlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten vorlegt oder

b) schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

die für den Kreditnehmer vorteilhaft und für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind, oder

2. solche Verschlechterungen der in den Unterlagen oder Angaben dargestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Vorlage nicht mitteilt, die für die Entscheidung über einen solchen Antrag erheblich sind,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Nach Absatz 1 wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Kreditgeber auf Grund der Tat die beantragte Leistung erbringt. Wird die Leistung ohne Zutun des Täters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Erbringen der Leistung zu verhindern.

(3) Im Sinne des Absatzes 1 sind

1. Betriebe und Unternehmen unabhängig von ihrem Gegenstand solche, die nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern;

2. Kredite Gelddarlehen aller Art, Akzeptkredite, der entgeltliche Erwerb und die Stundung von Geldforderungen, die Diskontierung von Wechseln und Schecks und die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen.
--------------------------------------------
Also denke ich auch, dass es bei einem Schaden über 100.000,-DM, der ja offenbar vorliegt nicht "nur" eine Geldstrafe ausgesetzt wird, sondern er mit 1 - 3 Jahren Freiheitsstrafe rechnen kann, das mit der Bewährung ist so eine Sache, kommt aber auch darauf an, wie kooperativ er sich gegenüber der Polizei zeigt und wieviel Einsicht und Reue der Richter bei ihm erkennen kann.
Allerdings zeigt schon, die Festsetzung des Strafmasses nach "Erwachsenengesetz", dass es ziemlich schlecht um deinen Kumpel steht!

[img]pfeil.gif[/img] Tut mir leid, dass ich nichts positives Sagen konnte, aber so sehe ich dass ! [img]3dmad.gif[/img]
 
 
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Geysthark
Alt 03.06.2001, 16:32   #4
Beitrag

Vielen Dank für die Arbeit, Jungs. Das hilft mir schon ein bißchen weiter. Gegen eine Bewährung spricht ja auch noch, dasser schon seit knapp 6 Monaten in U-Haft sitzt. Und da muß sich der Staatsanwalt schon sicher sein, dass es zu einer moderaten Haftstrafe kommt.

Was übrigens ganz in meinem Sinn ist. Es ist ein ehemaliger Freund. Ich bin ja Mitgeschädigter. Also isses net schlimm, wenn Ihr nix "positiveres" zu berichten habt .
 
 
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Denniz

Hm, wenn sie die "andere Sache" nicht nachweisbar ist, dann hoffe ich mal für Dich/Euch Bewährung.

Eher Sorgen wird wohl die Geldsumme machen

Ist U-Haft nicht höchstens 6 Monate?

Ich meine, ich hätte das irgendwo ma aufgegriffen.

So long
 
 
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Geysthark
Alt 04.06.2001, 19:04   #6
Beitrag

Joor.. nach sechs Monaten U-Haft kommt es wohl zu einer Haftprüfung. Das wäre irgendwann in der nächsten Woche, glaube ich. Dann wird gecheckt, ob es eine Berechtigung gibt, dass er weiter sitzt. Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr und Wiederholungsgefahr liegen aber ziemlich sicher vor. Also wird er weiter sitzen. Und damit sinkt wohl die Wahrscheinlichkeit auf eine Bewährung.

Nach dem, was Ihr geschrieben habt, wird dann also die U-Haft auf eine zwei- bis dreijährige Haftsstrafe angerechnet. Und das ist doch mal was
 
 
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Cloudy

Ja stimmt, die U-Haft kann auf die Haftstrafe angerechnet werden, ich glaube das müssen die Richter sogar anrechen.

Ich denke auch, dass die lange Zeit der U-Haft darauf hinweist, dass er eine Haftstrafe bekommen wird und diese ohne Bewährung ausgesetzt wird. Denn wenn der Staatsanwalt dem Menschen etwas Vertrauen entgegenbringen würde, hätte er nicht eine so lange Zeit der U-Haft verstreichen lassen!

Sieht glaube ich ziemlich schlecht für deinen Freund aus!
 
 
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bloodysatan
Alt 18.08.2001, 23:48   #8
Beitrag

sachma was is daraus nun geworden ?
wie alt is dein freund gewesen zum tatzeitpunkt ?
 
 
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