Naja, sooo einfach ist das nicht. Eigentlich ist das so geregelt:
Autoreisen: Bußgelder europaweit fällig
München, 25.5.99 (tdt) - Bußgelder aus 15 europäischen Ländern werden
künftig auch im Heimatland des Verkehrssünders eingetrieben, sofern sie
mindestens 40 Euro - oder 78,23 Mark - betragen. Darauf einigten sich
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden
und Spanien. Das "Vollstreckungshilfeabkommen" tritt noch 1999 in Kraft.
"Das Geld kann notfalls durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden",
erläutert Verkehrsjurist Michael Nissen. Die Bescheide werden in der
jeweiligen Landessprache verschickt, Einsprüche müssen in dieser vorgebracht
werden. Noch offen ist, wie die unterschiedlichen Verjährungsfristen
gehandhabt werden. In Deutschland etwa werden Verstöße nach drei Monaten
nicht mehr verfolgt, in Italien dagegen erst nach zwei Jahren.
Aber, und das ist dann wieder ne aktuellere Entscheidung:
Deutschöand ist nicht versplichtet, die Bußgelder einzutreiben. Und das heißt:
Die Schweden kommen nicht an Dein Geld. Also musst Du nicht bezahlen. Solltest Du allerdings vorhaben, mal wieder mit dem Auto nach Schweden zu fahren, würde ich mir das gut überlegen, denn diese Delikte werden dort gespeichert. Und das heißt, dass Du bei einer erneuten Verkehrskontrolle o.ä. richtig Stress bekommen kannst. Das kann bis zur Beschlagnahme des Fahrezeugs führen.
Also: Willst Du nie wieder mit dem TuffTuff nach Schweden -> ignorieren
Willst Du wieder hin, und dasmit der Karre -> GUT überlegen...