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Straffzettel aus Schweden

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noname[FF]
Alt 15.12.2002, 23:21   #1
Standard Straffzettel aus Schweden

Moin Moin,
ich war das Wochenende über in Schweden...
dort ist auf Landstrasse max. V von 90km/h ... naja ich hatte eben hunger und wollte zum mac. auf alle fälle leuchtet es auf einmal blau im rückspiegel. Der wirklich nette Polizeibeamte macht mich darauf aufmerksam, dass ich 105 km/h schnell gefahren bin.
Darauf hin denkt er sich schnell ne Summe aus und sagt:
"that costs 1000 crowns" = 1000 schw. Kronen = ca. 100 €.
Er hat sich dann meine Adresse in Dtld. und das Autokennzeichen (nicht mein Auto) notiert und mir so nen Wisch und nen Überweisungträger gegeben. Ich soll binnen 4 Wochen überweisen.
Naja ich hatte eigentlich sowieso nicht vor zu zahlen aber nun hab ich die Unterlagen auch noch in schweden vergessen. Wie stehen meine Chancen ? werden die da auch nach Dtld so nen Stress schieben d.h ne Mahnung schicken oder hab ich Chancen dass das Ganze in Vergessenheit gerät ? hat jemand Erfahrung mit Strafzetteln im Ausland ?
 
 
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doomhammer
Alt 16.12.2002, 00:04   #2
Standard

mein dad hat in england 3 stück wegen falschparkens bekommen.. keinen einzigen bezahlt.. keinen stress bekommen..
 
 
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Pscho
Alt 16.12.2002, 00:08   #3
Standard

ja das is auch so wenn irgendwelche ausländer in deutschland geblitzt werden die müssen auch normalerweise nie was zahlen...
meistens lassen se dich alles 4 mal so teuer in bar zahlen ... weil die wissen das das mit der nachverfolgung etwas schwer is
 
 
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bball
Alt 16.12.2002, 06:04   #4
Standard

Naja, sooo einfach ist das nicht. Eigentlich ist das so geregelt:
Autoreisen: Bußgelder europaweit fällig
München, 25.5.99 (tdt) - Bußgelder aus 15 europäischen Ländern werden
künftig auch im Heimatland des Verkehrssünders eingetrieben, sofern sie
mindestens 40 Euro - oder 78,23 Mark - betragen. Darauf einigten sich
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden
und Spanien. Das "Vollstreckungshilfeabkommen" tritt noch 1999 in Kraft.
"Das Geld kann notfalls durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden",
erläutert Verkehrsjurist Michael Nissen. Die Bescheide werden in der
jeweiligen Landessprache verschickt, Einsprüche müssen in dieser vorgebracht
werden. Noch offen ist, wie die unterschiedlichen Verjährungsfristen
gehandhabt werden. In Deutschland etwa werden Verstöße nach drei Monaten
nicht mehr verfolgt, in Italien dagegen erst nach zwei Jahren.
Aber, und das ist dann wieder ne aktuellere Entscheidung:
Deutschöand ist nicht versplichtet, die Bußgelder einzutreiben. Und das heißt:
Die Schweden kommen nicht an Dein Geld. Also musst Du nicht bezahlen. Solltest Du allerdings vorhaben, mal wieder mit dem Auto nach Schweden zu fahren, würde ich mir das gut überlegen, denn diese Delikte werden dort gespeichert. Und das heißt, dass Du bei einer erneuten Verkehrskontrolle o.ä. richtig Stress bekommen kannst. Das kann bis zur Beschlagnahme des Fahrezeugs führen.
Also: Willst Du nie wieder mit dem TuffTuff nach Schweden -> ignorieren
Willst Du wieder hin, und dasmit der Karre -> GUT überlegen...
 
 
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coReX-FF
Alt 16.12.2002, 11:25   #5
Standard

JA er geht sicher wieder nach Schweden.
ABer nicht mit der Karre.
Also ist es ja nP
 
 
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bball
Alt 16.12.2002, 11:32   #6
Standard

Wenn die Deine Personalien nicht aufgenommen haben, stimmt das wohl...
 
 
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Pigma
Alt 17.12.2002, 16:50   #7
Standard

Bekannte von mir haben mal vor ein paar Jahren in Österreich einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen, meinten aber, daß sie den zu Unrecht gekriegt hättem und wollten ihn nicht zahlen. Sie haben auch auf die ganzen Mahnungen nicht reagiert und irgendwann stand dann mal plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür
 
 
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Filmazoid
Alt 17.12.2002, 17:03   #8
Standard

Also soweit mir bekannt ist aus Berichten etc. müssen Ausländer eine Strafe sofort Cash bezahlen !
 
 
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