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Strafe wegen Autounfall?!?

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Priologie
Alt 10.06.2002, 17:58   #1
Beitrag Strafe wegen Autounfall?!?

Vor 6 Tagen habe ich einen ziemlich dummen Unfall verschuldet. War auf ner Vorfahrtsstraße unterwegs und wollte links abbiegen. Dummerweise (kA wie das passieren konnte) hab ich den Gegenverkehr übersehen und bin quasi frontal mit ihm zusammengestoßen.
Das Ergebnis: 2mal Totalschaden, die Beifahrerin des anderen Autos ist ne Woche krank geschrieben und hat wohl ein paar Prellungen. Allerdings ist die Frau sehr nett und hat auf ihrem Unfallbogen "nicht verletzt" angekreut und erstattet auch keine Strafanzeige.
Mit der Versicherung ist alles abgeklärt, hab Teilkasko und mein Auto war sowieso nicht so viel wert.
Jetzt weiß ich nur leider nicht was auf mich zukommt mit Strafen, Punkten etc. Nen Polizist hat irgendwas mit A-Unfall und B-Unfall gelabert, hab ich aber nicht richtig verstanden. Bin übrigens noch in der Probezeit (hab seit 18 Monaten Führerschein).
Also
a) kann ich meinen Lappen behalten?
b) wieviele Punkte hab ich und wann sind die wieder weg?
c) muss ich Nachprüfung oder sowas machen?
d) muss ich ne Strafe zahlen oder gemeinnützige Stunden?
e) was kann mir dadurch noch passieren?

Wäre nett wenn sich mal jemand dazu äußern könnte. *dankeÜ

[ 10. Juni 2002, 17:59: Beitrag editiert von: Priologie ]
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 11.06.2002, 17:40   #2
Beitrag

Ich hatte im Winter einen Unfall auf Glatteis, habe dabei zwei Leitplanken beschädigt und das eigene Auto zerstört, sonst nichts.

Knapp drei Monate später kam dann ein Bußgeldbescheid über insgesammt ~90 eur wegen unangepasster Geschwindigkeit.
Wenn mein Anwalt mich da nicht rausgehauen hätte (die Eisglätte war an dem Abend nicht vorhersehbar, zumal ich die gleiche Strecke etwa eine Stunde zuvor ohne Probleme zurückgelegt hatte), hätte das eine Nachschulung bedeutet.

Soweit ich mich erinnere ist das Mißachten der Vorfahrt, unabhängig von den Folgen, ebenfalls ein A-Verstoß (oder war es B? Naja, jedenfalls das, von dem man in der Probezeit keinen haben sollte) und führt zur Nachschulung. Was dich sonst noch so erwartet weiß ich nicht.
 
 
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VoodooHD
Alt 13.06.2002, 11:13   #3
Beitrag

Jep das gibt ne Nachschulung, wegen mißachten der Vorfahrt. Auch 2 Jahre Probezeitverlängerung sind zu erwarten...
 
 
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