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Wie wird meine Strafe aussehen ?

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FFnoname
Alt 03.03.2001, 12:56   #1
Unglücklich Wie wird meine Strafe aussehen ?

Moin .
Ihr kennt die ganze Sache wohl schon.
hab Inet gefaket. Polizei kam mit einem Dursuchungsbefehl.
Dann haben sie meinen Rechner , sämtliche komponenten und ca 90 gebrannte CD´s mitgenommen.
Unser Dorfbulle will jetzt 3 Anzeigen gegen mich schalten:
1. Internetbetug (faken)
2. Urheberrechtsverletzungen (Win 2k server etc)
3. hat er irgendwas wegen Pronographie gemeint. ich hab so 40 Filme gehabt darunter 6 mal Gina und noch so ein paar sachen.
Ausgesagt habe ich schon.
Habt ihr ne Ahnung ob die jetzt da Geld von mir verlangen können oder mir "nur" sozialstunden aufbrummen" (ich bin 17 jahre alt), wies mit ner Vorstrafe aussieht etc.
Also ob alle Anzeigen weitergeführt werden steht noch nicht fest das muss dann erst der Staatsanwalt entscheiden.
Danke
 
 
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candymann
Alt 03.03.2001, 14:26   #2
Beitrag

kenn mich da net so aus, nur mal eine frage:

seit wann stellt die polizei anzeige?
ich dachte die werden (dürfen) immer nur aktiv werden wenn anzeige gestellt wurde in solchen fällen. z.B. raubkopien. wenn dich microsoft net angezeigt hat .. kann die polizei dich deswegen anzeigen? glaub kaum.. aber weiß ich halt net sogenau.

und wieso wegen pornographie? hm .. solange du nix illegals (zb. kinder pornos) hattest .. hey gina wild is doch wohl voll legal, wenn dann trift auch nur wieder raubkopierere bzw. urheberschutzverletzung ein .. denk ich mal so, weil pornos sind ja nix illegals. sie dürfen einem 17 jährigen halt nur net verkauft werden,. und wenn bekommt der laden eins auffen sack .. geht nur schlecht beim internet

bye
candy
 
 
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daRaider
Alt 03.03.2001, 14:30   #3
Beitrag

Also die Polizei kann schon indirekt anzeigen, das läuft dann eben über den Staatsanwalt (denk ich mal...), das wegen Pornographie ist wohl deswegen weil er erst 17 ist und man Pornos ja bekanntlich erst ab 18 besitzen darf (denk ich mir auch mal ).

Und wegen Vorstrafe musst garkeine Angst haben. Ne Vorstrafe bekommnt man als Jugendlicher erst wenn man zu 90 oder mehr Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Das ist so, damit es diesen Jugendlichen einfacher ist sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, Arbeit zu finden, etc.

ich hoffe das stimmt alles so...

------------------
The greatest weapon of the fascist is the tolerance of the pacifist
(Suicidal Tendencies)

Mein Gästebuch
 
 
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Alien
Alt 03.03.2001, 14:40   #4
Beitrag

@FFnoname: Wenn es das erste Mal ist, dass bei dir sowas passiert, dann wirst du mit etwas Glück mit einer Verfahrenseinstellung (ich glaube §47 JGG)und ein paar Auflagen (Arbeitsstunden...) rechnen können.

Schlimmstenfalls könnte es zu einer Verurteilung wg. Computerbetrugs und Verst. geg. d. Urheberschutzgesetz kommen - glaube ich aber weniger - dabei könntest du dann mit einer kleinen Bewährungsstrafe rechnen. Wie gesagt, das glaube ich weniger. Bei den meisten Leuten, denen sowas passiert ist, ist das Verfahren entweder gegen Geldbuße oder (manchmal ziemlich viele) Arbeitsstunden eingestellt worden.
 
 
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candymann
Alt 03.03.2001, 14:49   #5
Beitrag

mit 17 noch keine pornos besitzten darf? hm, dann haben die eben seinem vater gehört und er wusste gar net das auf der hdd oder auf den cds pornos bei waren
 
 
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sandman
Alt 03.03.2001, 14:53   #6
Beitrag

HI,
hmm, also da du 17 jahre bist, gilt auch für dich das jugengerichtsgesetz. hmm, also wir haben den schaden und die strafe. mit 17 wirst du noch kein geld verdienen, also wird man dich auch kaum zu einer geldstrafe verurteilen.

in einigen fällen war es wohl so, daß der Staatsanwalt anbot, das verfahren einzustellen, wenn der schaden bezahlt ist. hat man dir davon was erzählt?

die vorstrafe richtet sich nach der höhe der verurteilung. würd ich aber hier nicht von ausgehen.

------------------
Bis denne
sandman

Ei, guten Tag, mein lieber Kracke, nehmt Platz! Was ist denn mit der Backe? Lasst sehn, Ja, ja! Das glaub ich wohl! Der ist ja in der Wurzel hohl! (...) Uch, wie erschrak er, als er da den wohlbekannten Haken sah!
W.Busch
 
 
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QN
Alt 30.03.2001, 20:46   #7
Rotes Gesicht

bei Fakes ist der Eigentümer des Hausanschlusses haftbar zu machen
 
 
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KiDeLuXe
Alt 02.04.2001, 21:00   #8
Beitrag

Nix mit Knast...ich bin 19 und die Jugendgerichtshilfe sagt höchstens Arbeitsstunden und des wars!!!
Tja und lügen musste auch.
Z.B. ich wusste nicht dass ich damit Personen schade, dachte des wären freistunden oder Call by Call versuchsreihe !
0,5 Pf oder so!
 
 
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