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Strafbar Alkohol zukaufen unter 16 bzw. 18 ?

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Kallisto
Alt 27.09.2003, 22:19   #1
Standard Strafbar Alkohol zukaufen unter 16 bzw. 18 ?

Hallo,
Hier ist meine Frage,
wenn ich in nem Laden Alkohol kaufen würde und es auch bekomme macht sich die Verkäuferin/Verkäufer strafbar.
Klar, Weiß ich.

Aber mache ich mich mit 14 auch Strafbar, da der Alkohol ja erst ab 16 bzw. 18 erlaubt ist?

MfG Kallisto
 
 
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kOrN
Alt 27.09.2003, 22:22   #2
Standard

Ähm, besteht dein Leben denn nur aus Alkohol??
 
 
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Kallisto
Alt 27.09.2003, 22:24   #3
Standard

nein, aber das Thema finde ich verdammt interessant.
 
 
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kOrN
Alt 27.09.2003, 22:25   #4
Standard

Ich denke mal schon das die sich dann Strafbar macht, hab das glaube ich auch schon mal irgendwo gelesen! *grümmel*

kOrN
 
 
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semmela
Alt 27.09.2003, 22:37   #5
Standard

die verkäuferin auf jeden fall. die sollen ja net umsonst nachm alter fragen. perso oder so.

ich denk mal. biste unter 14 und jmd erwischt dich, dann sind auch deine ellis dran. verletzen der aufsichtspflicht. und über 14 wirste bestimmt auch verwarnt. keine ahnung. probiers halt aus
 
 
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Azrael
Alt 27.09.2003, 23:32   #6
Standard

joa klar machst du dich strafbar irgendwie.. sonst wäre es ja nich VERBOTEN unter 16 bzw. 18 alkohol zukaufen... sonst könnts ja auch heißen "finden wir nich schön dann schon alkohol zu kaufen, aber wenn ihr wollt...."
 
 
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F@S
Alt 27.09.2003, 23:35   #7
Standard

Ich glaub irgendwie, dass es gar nich verboten is u16/18 Alkohol zu kaufen..

--edit--
Und sollte das nich auch "Ich verabscheue euch wegen eurer Kleinkunst" heissen?
 
 
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Teletubiesfan
Alt 28.09.2003, 07:57   #8
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nee, wenn ne Aufsichtsperson dabei ist während man den Alk kauft ist es nicht strafbar. Aber ab 16 darf man so oder so "weichen" Alk kaufen, also Bier und sowas und ab 18 so die richtig harten Schnäpse und was weiß ich halt alles!
 
 
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F@S
Alt 28.09.2003, 09:58   #9
Standard

Nochmal: Es ist weder verboten noch strafbar $Branntweinhaltiges_Getränk mit u18 Lebensjahren, noch $Anderes_alkoholisches_Getränk mit u16 in der Öffentlichkeit zu kaufen. Nur der Verkauf ist verboten/strafbar, du solltest es also nich kriegen. Und strafbar machst du dich auch nicht, allerdings könnte es trotzdem gut Ärger geben wenn jemand dich z.B. halbtot von 2 Flaschen Wodka im Krankenhaus abliefert, da könnte ja wer behaupten deine Eltern hätten da auf dich aufpassen müssen.. Und wenn du Pech hast kommt das Jugendamt und die ganze Kacke auf euch zu.
 
 
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Felicitas
Alt 28.09.2003, 12:01   #10
Standard

*gg* warum wusst ich nur von wem der thread ist bevor ich den namen gelesen hab

nachdem dir f@s grad schön erklärt hat das du kaufen darfst, sofern willige verkäufer vorhanden, lass mich dich an die sache erinnern das es durchaus sinn hat das es solche altersgrenzen gibt. nichts entlockt mir mehr ein solches kopfschütteln als kleine kinder aufm altstadtfest mit einer bierbottel in der hand und 5 leere daneben rumliegen zu sehen nur damit sie gleichaltrige oder jüngere mädchen die sich aufgrund zu kurzer kleidung just in diesem moment, während du dich durch alkoholische getränke von innen wärmst, eine unterkühlung holen, beeindrucken zu wollen.

mensch junge, du hast dein ganzes leben zeit versoffen an der tanke zu liegen, mit beulen am kopf, roter nase, ungewaschen, aber ohne zeit 10 min früher unter der brücke loszulaufen um in einer kaufhalle das bier für die hälfte zu bekommen... mach dir doch in deinem zarten alter noch nicht über solche sachen gedanken, gibts da nichts schöneres? kindersekt, lego, uä?

dein wissensdrang in sachen alkohol ist schon relativ besorgniseregend, um nicht zu sagen ist es ja fast unverantwortbar dir auf deine fragen antworten zu geben *gg*

soooo, wieder sinnlos rumgelabert, ich freu mich dich demnächst in der notaufnahme zu sehen *GGG*
 
 
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kOrN
Alt 28.09.2003, 13:21   #11
Standard

Joa, Kindersekt is viel Besser! *gg*
 
 
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Artifact
Alt 28.09.2003, 16:01   #12
Standard

mit 14 solltest du dir die birne wegsaufen und nicht soviel drüber nachdenken! die anderen übertreiben alle, hör nicht auf die! Ich hab auch mit 13 angefangen zu saufen und ich lieg net unter der brücke! also: hau rein!
 
 
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F@S
Alt 28.09.2003, 16:03   #13
Standard

Original geschrieben von Artifact
psycho
 
 
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kylix
Alt 17.10.2003, 16:53   #14
Standard

Original geschrieben von F@S
[b]Nochmal: Es ist weder verboten noch strafbar $Branntweinhaltiges_Getränk mit u18 Lebensjahren, noch $Anderes_alkoholisches_Getränk mit u16 in der Öffentlichkeit zu [b]kaufen
mh, naja.. das mit dem brandtwein find ich irgendwie unlogisch in martini oder schokolikör is kein brandwein drin und ich bekomme es an manchen verkaufsstellen nicht mit meinen 17 jahren
obwohl beides nur 15% hat ... das is irgendwie willkür der verkäufer..
manche geben an u18 nicht mal bier aus (was btw auch keiner haben will ) und andere verkaufen gin oder pitû an 15 jaehrige... irgendwie könnten sie sich die gesetze sparen und für aufklärung sorgen
 
 
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