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Strafanzeige ohne Beweise

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Dagobert04
Alt 20.12.2004, 11:16   #1
Standard Strafanzeige ohne Beweise

Hallo,

jemand will gegen mich Strafanzeige erstatten. Jedoch hat er keine Beweise. Es geht um eine Software von der ich angeblich keine Lizenz habe. Ich habe aber eine Lizenz und das kann ich schwarz auf weiss nachweisen.

Was soll ich machen? Wie geht die Polizei/Staatsanwaltschaft vor?


Danke
 
 
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méphïstø
Alt 20.12.2004, 11:21   #2
Standard

hmm ...

was will der denn von dir? bzw wer ist das, der da strafanzeige gegen dich erstatten möchte? und aus welchem grund?

wenn du keinerlei geklaute software auf deinem rechner hast, kannste dich beruhigt zurücklehnen und den lieben gott nen guten mann sein lassen. Solltest du geklaute software haben, würd ich mir scho gedanken machen, die vorher mal zu deinstallieren!

Also wenn du da wirklich ne echte Lizenz für "die eine" software hast, dann braucht du dir im Gesamtbild keine gedanken machen!
und wenn du nicht willst, dass die dein intimleben mitbekommen, kick die pornos von deiner HD!

edit: wobei ich weniger glaube, dass die deinen rechner gleich mitnehemn werden, wenn die anzeige ÜBERHAUPT durchkommt! Und was ist das überhaupt für Software?
 
 
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Bodo
Alt 20.12.2004, 11:42   #3
Standard

Ich denk auch mal nich, dass die gleich vorbeikommen. Andererseits is das die einzige möglichkeit dir was nachzuweisen, weil wenn die dich erst anschreiben is ja klar, dasse nix mehr finden später. Ich wär also schon ein bischen gewarnt.

Aber mal kleiner Tip:
Wenn man jemanden anscheissen will wegen Software dann scheisst man ihn nich wegen Software an. Die Staatsanwaltschaft weiss natürlich dass auf so gut wie jedem Rechner was zu finden wäre aber die können ja nich in jedes Haus gehen und die Rechner mitnehmen. Deswegen werden sich immer mal wieder arme Schweine zur Abschreckung rausgepickt und ansonsten eher die Vertriebswege ins Auge genommen.
Wenn man also will dass die Bullen jemandem den Rechner abziehen scheisst man ihn an wegen verbreitung von Nazipropaganda und rechtem Gedankengut, sprich Faschomucke und Videos in rauhen Mengen. Die Soko "rechte Medien" macht nämlich weit weniger Faxen bei sowas als die Softwarepolizei und is immer mal schnell fürne Hausdurchsuchung gut.
Und wenn die eben keine NAzimucke finden sondern "nur" illegale Programme und Spiele meinetwegen, dann landet der Rechner garantiert trotzdem beim Staatsanwalt.

Aber das habt ihr nich von mir
 
 
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méphïstø
Alt 20.12.2004, 12:07   #4
Standard

Simon . ich finds immer wieder interessant zu erfahren, wieviel Erfahrung du doch im Umgang mit der Polizei hast!

@ Dago .. also mach dich schonmal drauf gefasst, dass du deinen Rechner ein wenig säubern musst! Dann am besten defragmentieren und leere bereiche löschen!

und wenn die wirklich so drauf sin, wie simon meint, dann is dein rechner stmal fpr ein paar monate weg!
 
 
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hackvresse
Alt 20.12.2004, 12:12   #5
Standard

Die SOKO "rechte Medien" wird sich meiner Meinung nach einen Dreck um illegale Software kümmern..
 
 
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Bodo
Alt 20.12.2004, 12:31   #6
Standard

Original geschrieben von hackvresse
Die SOKO "rechte Medien" wird sich meiner Meinung nach einen Dreck um illegale Software kümmern..
Stimmt, die intressiert das nich. Aber wenn der Rechner in der Jinsicht verdächtig aussieht, dann leiten die das zur Überprüfung weiter. Die Aktion hat ja schliesslich schon Kosten verursacht und wo der Rechner schonmal da is wird der gleich komplett geprüft auf Software, Verfassungswidrige Inhalte und Kinderpornos.
Das wird 'nen Stadardsuchprogramm rübergeschoben und dann wird erstmal das Surfverhalten ausgewertet. Kommen da Seiten vor die auffer Liste stehn (Crackseiten, Muleseiten u.s.w.) wird genauer nachgeschaut. Dauert nich lange und is gemessen an den Kosten, die die Abholung schon verursacht hat nich mehr weiter wild, also warum nich machen.
 
 
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Okley
Alt 20.12.2004, 14:56   #7
Standard

Original geschrieben von méphïstø

[...]
und wenn die wirklich so drauf sin, wie simon meint, dann is dein rechner stmal fpr ein paar monate weg!
[...]
nich für en paar monate...ich glaube denn bekommste nie wieder..weil das beweismaterial is...

@Simon la Croix

dein fachwissen is beeindruckend...spionierst du uns hier etwa aus???
 
 
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Bodo
Alt 20.12.2004, 17:08   #8
Standard

Original geschrieben von Okley
@Simon la Croix

dein fachwissen is beeindruckend...spionierst du uns hier etwa aus???
Nee, was mein Fachwissen über Polizeimethoden oder dergleichen angeht is das meiste leider traurige Praxiserfahrung und einiges was man mal direkt mitbekommen hat.
Ausserdem muss man den Feind doch schliesslich kennen
 
 
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Perser
Alt 20.12.2004, 18:03   #9
Standard

Du solltest einfach warten bis du angezeigt wirst, die Polizei wird und darf nicht dein Haus stürmen, nur weil dich jemand anzeigt. Diese Hausstürmungen erfolgen nur nach langer Observation sei es im realen Zustand (also die Überwachung durch Beamte die dich verfolgen) oder durch den irrealen Zustand (z.B. Überwachung der Ports,etc....).

Du wirst ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen, das du angezeigt wurdest und dann wirst du einfach zum Revier gehen, dort die Person anzeigen wegen Rufschädigender Publikation und deine Lizens vorzeigen und das beurkunden lassen.

Dann wird sich das wohl alles klären...
 
 
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