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stimmt das?


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Destroyer
Alt 16.03.2001, 22:17   #1
Beitrag stimmt das?

.

[Dieser Beitrag wurde von Destroyer07 am 21. März 2001 um 15:30 Uhr editiert.]
 
 
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sandman
Alt 16.03.2001, 22:26   #2
Beitrag

Das hatten wir unten im Vorstrafen-thread schon mal, ich hab Dir das mal kopiert.

Zu den Vorstrafen: Vorbestraft ist jeder, gegen den eine Strafe verhängt wurde.
diese werden im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Zum Führungszeugnis: Wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist, wird eine Verurteilung bis zu 90 Tagessätzen Geldstrafe oder bis zu drei Monaten Freiheitsstrafe nicht eingetragen. Hier kannst du dan sagen, du bist nicht vorbestraft. Nicht aufgenommen werden ferner Jugendstrafen bis zu 2 Jahren, sofern sie zur Bewährung ausgesetzt sind.

Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.



------------------
Bis denne
sandman

"Alles eine Frage der Auslegung.."
 
 
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daRaider
Alt 16.03.2001, 22:26   #3
Beitrag

Und wegen Vorstrafe musst garkeine Angst haben. Ne Vorstrafe bekommnt man als Jugendlicher erst wenn man zu 90 oder mehr Tagen Gefängnis verurteilt wurde. Das ist so, damit es diesen Jugendlichen einfacher ist sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren, Arbeit zu finden, etc.
Das stimmt !


und ne vorstrafe wirste dann wohl auch nicht bekommen, wobei sich so ne vorstrafe wegen computerbetrug auch net schlecht macht

hehe sandmann... du warst paar sekunden schneller... *gratulier*

------------------
The greatest weapon of the fascist is the tolerance of the pacifist
(Suicidal Tendencies)

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[Dieser Beitrag wurde von Pseudo X Cool am 16. März 2001 um 22:28 Uhr editiert.]
 
 
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ogd2001
Alt 22.03.2001, 19:05   #4
Rotes Gesicht

Und wenn man schon 45 Tagessätze eingetragen sind .....wie siehts dann aus ??? beim nächsten mal..
 
 
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sandman
Alt 22.03.2001, 19:21   #5
Beitrag

Wie kommst du denn zu einer Eintragung von 45 Tagessätzen?

------------------
Bis denne
sandman

"Alles eine Frage der Auslegung.."
 
 
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ogd2001
Alt 22.03.2001, 19:26   #6
Beitrag

Ist nicht so wichtig ...aber wie siehts dann aus ?
 
 
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sandman
Alt 22.03.2001, 19:48   #7
Beitrag

Was Du gemacht hast interessiert mich auch nicht, ich staune nur wie Du zu der Anzahl kommst. Naja, egal. Wenn schon Eintragungen da sind, wird eine neue Strafe, je nach Höhe, auch eingetragen.

------------------
Bis denne
sandman

"Alles eine Frage der Auslegung.."
 
 
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ogd2001
Alt 22.03.2001, 20:28   #8
Rotes Gesicht

ja schon klar dass dann neue Eintragungen rein kommen aber wie ist es mit der Vorstrafe...??? ab 90 Tagessätzen insgesamt oder aufeinmal ??? oder reicht dass jetzt bei einen kleinen vorfall dass ich eine Eintragung drin habe ?
 
 
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jemie
Alt 23.03.2001, 05:14   #9
Beitrag

Lass Dir dein Fuehrungszeugniss zuschicken dann weisste es ganz genau.

zu sandman
Die Eintragungen werden nach einigen Jahren wieder getilgt.
Kannst Du den Zeitraum genauer sagen?
Hab mal was von 4 Jahren gehoert.
Heute hat mir ein Kollege allerdings gesagt das erst nach 10 Jahren geloescht wird :/




[Dieser Beitrag wurde von jemie am 23. März 2001 um 05:20 Uhr editiert.]
 
 
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