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[Steuerrecht] steuererklärung

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El Sparko
Alt 31.08.2007, 02:46   #1
Standard steuererklärung

frage...

ich habe vor 2 jahren mal ne steuererklärung gemacht, weil ich mal zeitweilig gut genug verdient hatte bevor ich anfing zu studieren. jetzt melden mir meine eltern an meinem damaligen heimatort wäre ein brief angekommen vom landratsamt sie würden mich an die nun fällige steuererklärung für 2006 erinnern wollen. versteuert habe ich aber nichts, denn gearbeitet habe ich in dem jahr wirklich nur einen monat und ansonsten als schüler/student nebenjobsweise, wo ich gänzlich keine steuern bezahlt habe.

bin ich verpflichtet eine steuerklärung abzuliefern? geht das online? denn ich habe weder zeit noch geld zum landratsamt dort zu kommen. formulare habe ich auch keine vorrätig. und auch keine aufstellung darüber wieviel steuern ich gezahlt habe. das sind lächerliche ~20€ wenn ich mich noch richtig erinnere.

ich weiß, dass man ab dem zeitpunkt ab dem man ne steuererklärung macht jedes jahr sozusagen angehalten ist eine zu bringen, aber was ist wenn man garnicht mehr arbeitet? wer nix versteuert kann doch auch nix erklären. kann man die "pflicht" nicht also auch wieder aussetzen bis ich wieder vollverdiener bin? und was ist wenn ich jetzt wirklich nix bring. bekomm ich dann meine gnadenlosen 20€ nicht wieder zurückerstattet?
 
 
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Sivar
Alt 31.08.2007, 06:24   #2
Standard

Niemand muss eine Steuererklärung abgeben, wenn er "gewöhnlicher" Arbeiter/Angestellter ist... sowas müssen nur Gewerbetreibende. Bin auch ziemlich überrascht, dass man in deiner alten Heimat an sowas erinnert wird, denn eigentlich kann doch die Stadt froh über jeden sein, der seine zuviel gezahlten Steuern nicht wiederhaben will . Komisch finde ich übrigens auch die Aussage "nun fällige steuererklärung für 2006", denn dafür hat man bis Ende 2008 Zeit. Vielleicht haben sich deine Eltern verlesen, und im Brief steht eigentlich 2005?

Wenn du 2005 mehr gearbeitet hast, kannst du dir ja nochmal überlegen, ob es sich doch lohnen würde. Btw lohnt es sich bei einem Monat Arbeit schon, denn die gezahlten Steuern kriegst du ja schnell und unbürokratisch erstattet... als Student meines Wissens sogar Soli.
 
 
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Jumpy
Alt 31.08.2007, 08:37   #3
Standard

Ich wiederspreche dir zwar ungern siv, aber es muss sein
Alleine durch die Tatsache, dass sparkie eine Steuererklärung im Jahr davor (2005) gemacht hat und das Finanzamt nicht ahnen kann, dass da nichts mehr kommen kann wie. z.B. bei einem Eigenständigen der sein Betrieb schliesst und eine Jahresbilanz macht und seinen Betrieb abmeldet, ist es ja nicht ausgeschlossen, dass im Jahr 2006 weiter gearbeitet wurde. Also eine sogenannte "NULLMELDUNG" ist fällig.
Eine elektronische Steueerklärung kannst du meines Wissens nach abgeben, musst mal auf die Site des für dich zuständige Finanzamt gehen.

Wenn du 2005 mehr gearbeitet hast, kannst du dir ja nochmal überlegen, ob es sich doch lohnen würde. Btw lohnt es sich bei einem Monat Arbeit schon, denn die gezahlten Steuern kriegst du ja schnell und unbürokratisch erstattet... als Student meines Wissens sogar Soli.
Das sollte auch nicht unbeachtet bleiben, alle Aufwendungen können natürlich abgesetzt werden und die 20,- könnten da wieder rauskommen.

Gruss am Morgen
 
 
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Sivar
Alt 31.08.2007, 13:53   #4
Standard

Also eine sogenannte "NULLMELDUNG" ist fällig.
Muss nicht nur der ArbeitGEBER eine Nullmeldung abgeben, wenn er zB einen Beschäftigten mit ehemals steuerpflichtigem Lohn in einen Minijob in derselben Firma steckt?
Dass ein ArbeitNEHMER ne Nullmeldung abgeben muss, wäre mir jedenfalls neu.
 
 
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Jumpy
Alt 31.08.2007, 14:15   #5
Standard

Okay,
vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedruckt. Natürlich bist du nicht verpflichtet bei Nulleinkommen eine Steuererklärung abzugeben (arbeitnehmer sind zur abgabe nur verpflichtet, wenn ein tatbestand des § 46 EStG erfüllt ist). Das Problem ist nur, das FA wird weiterhin nerven, u.U. bis es FEEDBACK bekommt. Vielleicht reicht ja auch die Abgabe der "leeren Steuerkarte" aus dem Jahr, als Ersatz für die Nullmeldung.
 
 
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michaelg
Alt 31.08.2007, 14:44   #6
Standard

Zitat von Sivar
Bin auch ziemlich überrascht, dass man in deiner alten Heimat an sowas erinnert wird, denn eigentlich kann doch die Stadt froh über jeden sein, der seine zuviel gezahlten Steuern nicht wiederhaben will
Der Fiskus wird es sich doch nicht nehmen lassen, zu sehen, ob nicht jemand gut Einkommen hatte :>

Wie sieht denn so eine Nullmeldung aus? Ist bei mir wohl nächstes Jahr fällig.
 
 
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El Sparko
Alt 31.08.2007, 15:49   #7
Standard

ja das ist ja herrlich. da muss ich jetzt also mal meine unterlagen aufn kopf stellen ob ich überhaupt noch ne alte steuerkarte rumliegen hab (normal schon). tja und normal bekommt man doch vom arbeitgeber immer so nen zettel wo drauf steht was man an steuern gezahlt hat. wenn ich mich jetzt nicht ganz vertue dann habe ich aber maximal einen wo ich 0€ gezahlt hatte.

wie gesagt das ganz jahr 2006 lief ich zuerst als schüler, dann als kurzfristig beschäftigter (bis zu 50 tage oder so ähnlich) und dann als student. ich bin oftmals nicht über die grenze gekommen überhaupt steuern zahlen zu müssen. bzw. als schüler/student war das uninteressant.

fällig ist bei uns tatsächlich bereits 2006. seltsamerweise ists bei unserem landratsamt sogar immer so dass man die steuererklärung für das vergangene jahr eigentlich bis märz im folgejahr abgegeben haben muss. ich glaub diese alten 2 jahresfristen gibts nur noch für gewerbetreibende.
 
 
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Jumpy
Alt 31.08.2007, 18:44   #8
Standard

man doch vom arbeitgeber immer so nen zettel wo drauf steht was man an steuern gezahlt hat
wenn du nicht gearbeitet hast, bekommst du keinen, im übrigen sollte dieser "Zettel" an deiner Steuerkarte kleben

2 jahresfristen gibts nur noch für gewerbetreibende.
Du kannst aber eine Fristverlängerung bis September beantragen
 
 
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El Sparko
Alt 31.08.2007, 19:53   #9
Standard

ich mag garnix beantragen. die sollen die 20 euro nehmen und essen gehen. ich hab meine steuern gezahlt und ich möchte sie auch nicht mehr zurück. das kanns doch ned sein dass ICH dem amt hinterherlaufen muss für nix.
 
 
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