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Steuererklärung - Fristen und Revisionsmöglichkeiten.

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michaelg
Alt 27.05.2005, 13:00   #1
Standard Steuererklärung - Fristen und Revisionsmöglichkeiten.

Bis zum 31.5. hat man ja Zeit mit der Steuererklärung, sind da 1 bis 2 Wochen Verzug irgendwie nachteilig? Die Finanzämter freuen sich doch sicher, zumal sie ja ende Mai mit Erklärungen überhäuft werden.

Und wie ist es, wenn man denn irgendwann seinen Bescheid bekommt und merkt da muss was schiefgelaufen sein hat man da Revisionsmöglichkeiten, oder ist diese Floskel "ich versichere alle Angaben nach bestem Gewissen..." wirklich dermaßen bindend dass das nicht geht?
 
 
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ploep
Alt 29.05.2005, 20:15   #2
Standard

Die Frist bis Ende Mai gilt für Steuerpflichtige, die keinen Steuerberater haben (mit StB gilt das dann bis September).
Wenn Du nun 2 Wochen später die Erklärung einreichst wird Dir keiner den Kopf abreissen, und Nachteile bei der Veranlagung gibt es sowieso nicht.

Auch die Revisionsmöglichkeiten (Einspruch) bleiben gleich.
(1 Monat nach Erhalt des Bescheides muss in den meisten Fällen ein Einspruch beim Finanzamt zugegangen sein...).

Mfg
 
 
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AuchDran
Alt 29.05.2005, 20:31   #3
Standard

Abend,

hätte da auch mal eine Frage, das mit bis Ende Mai, ab wann ist denn das? Ich habe da irgendwie noch eine Frist von 2 Jahren in Erinnerung... und plötzlich hiess es was von Ende Mai?!

Kann ich für 2003 auch noch abgeben oder hat das keinen Zweck mehr? Für 2002 habe ich auch Ende letzten Jahres noch abgegeben und das ging ohne Probs.

Danke für jegliche Auskunft.

Gruß
AuchDran
 
 
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ploep
Alt 29.05.2005, 21:18   #4
Standard

hrm, seit wann das so ist, weiss ich selbst grad nicht.
aber es ist keine frist, die wirklich so durchgesetzt wird, wie andere fristen.

die finanzbehörden wollen halt nicht, dass die leute mit den unterlagen (wie du, hehe) bis ewigkeiten nach dem veranlagungszeitraum warten.

wenn du jetzt für 2003 einreichst, sollte auch diese erklärung noch veranlagt werden.

mfg
 
 
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baschdi
Alt 03.06.2005, 19:53   #5
Standard

als hochqualifizierter mitarbeiter einer steuerkanzlei kann ich endlich auch mal was sagen
also es gibt bei den einkommenssteuererklärungen verschiedene fristen:
1. die normale frist ist der 31.5. des folgejahres
2. wer bei nem steuerberater ist kriegt automatisch ne verlängerung von mai september
3. steuerberater können eine zusätzliche verlängerung bis februar beantragen (wird aber auch nicht immer genehmigt)

wenn eine frist verstreicht gibts normalerweise erstmal ne mahnung und dann kostets n bisschen was. wenn man auf sämtliche mahnungen nicht reagiert kommts zu ner schätzung was normalerweise weit teurer wird.

wenn du ne erklärung abgegeben hast und bekommst dann die festsetzung zurück und bist der meinung dass die falsch ist hast du ne einspruchsfrist von einem monat. wenn die verstrichen ist dann isses aus und vorbei
 
 
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schnuckiwutz
Alt 04.06.2005, 23:43   #6
Standard

Gibt es die 2 Jahresfrist überhaupt nimmer? Habe meine 2002er auch erst am 31.12.2004 abgegeben, ohne Probleme.

Wohne allerdings noch zu Hause, arbeite aber. Gelten dann nicht die 2 Jahre?

Aber mal was anderes. Was ist wenn man nach ein paar Monaten nach dem Steuerbescheid plötzlich noch eine Rechnung für z.B. ein PC Teil findet was man hätte Steuerlich abetzen können? Gilt dann diese Frist von 1 Monat? Denn es heisst doch auch das diese Steuerbescheide "unter vorbehalt" sind.
 
 
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baschdi
Alt 05.06.2005, 14:06   #7
Standard

das mit den 2 jahren kommt drauf an ob du abgeben MUSST oder WILLST
wenn du eine abgeben musst gilt die übliche frist,wenn du aber nicht abgeben müsstest aber trotzdem willst dann kannst du das auch später machen, weil das finanzamt kann dir ja keine mahnung schicken wenn es gar nicht weiss dass du überhaupt abgibst.
das "unter vorbehalt" bedeutet "unter vorbehalt der nachprüfung" und steht dafür dass das finanzamt einen prüfer schicken kann und alles genaustens überprüft...dieser vorbehalt ist für uns was schlechtes weil da meistens sachen rausgenommen werden die wir ansetzen wollten. ne rechnung die später kommt kannst du nur nachträglich reinnehmen wenn du noch nen einspruch rechtzeitig abgeschickt hast, sonst siehts schlecht aus
 
 
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maXem
Alt 03.07.2005, 21:39   #8
Standard

Original geschrieben von baschdi
als hochqualifizierter mitarbeiter einer steuerkanzlei kann ich endlich auch mal was sagen
also es gibt bei den einkommenssteuererklärungen verschiedene fristen:
1. die normale frist ist der 31.5. des folgejahres
2. wer bei nem steuerberater ist kriegt automatisch ne verlängerung von mai september
3. steuerberater können eine zusätzliche verlängerung bis februar beantragen (wird aber auch nicht immer genehmigt)
...
Kann nicht jedermann eine Verlängerung bis September beantragen?

Diese 2 Jahresregelung, die hier mal diskutiert wurde, gilt zumindest für Beamte... (Quelle weiß ich nicht, aber weiß von Leuten die es gemacht haben)
 
 
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baschdi
Alt 05.07.2005, 17:47   #9
Standard

ne also wie gesagt das maximal mögliche is bis februar 2 jahre danach aber nur in härtefällen durch einen steuerberater
 
 
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