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Spaß auf der Straße?


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kRu3m31
Alt 21.12.2007, 20:46   #1
Standard Spaß auf der Straße?

http://www.sinn-frei.com/spass-auf-d...obahn_4424.htm

Nun zu meiner Frage;
Was ist dran?
 
 
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soul.
Alt 21.12.2007, 21:01   #2
Standard

also blaulicht ist schonmal bloedsinn. soweit ich mich erinnere gilt die vorschrift fuer leute, die auch tatsaechlich eins auf ihrem auto haben duerfen, es dann aber unrechtmaessig einschalten. also, wenn du dir selbst ein blaulicht kaufst kriegste noch ne saftige strafe anderweitig aufgebrummt, sonst wuerds ja jeder machen. naja, warten wir halt auf MiKe
 
 
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Jumpy
Alt 21.12.2007, 21:40   #3
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Mit dem Blaulicht kommt meines erachtens nach, die nutzung von Blaulicht alleine ist der Mißbrauch von Sondersignale, müsste €40 betragen, aber die ganzen anderen Vergehen die man begeht, da keine Sonderrechte bestehen, dürften nicht unerheblich sein ! Dann könnte man auch über eine Art Amtsanmaßung nachdenken

Das mit dem Standstreifen stimmt, aber auch nur mit "Vorbeifahren" ansonsten kommt ja auch rechts überholen dazu
 
 
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baedr
Alt 21.12.2007, 22:10   #4
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Amtsanmaßung ist das nicht... private Krankenwagen verwenden ebenfalls Blaulicht. Es ist definitiv nur verboten, die Beleuchtung anzubringen, und zu benutzen, egal was für eine Art Beleuchtung. Da man natürlich keine Sonderrechte hat, kommen Fahren über Rot, zu schnelles Fahren, andere Vergehen etc. natürlich dazu.

Im übrigen muss man Fahrzeugen mit Blaulicht überhaupt nicht Platz machen, nur Fahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn.
 
 
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MiKe
Alt 21.12.2007, 22:23   #5
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Blaulicht alleine ist sogar unzulässig. Da FWs etc. aber von der StVO (unter Voraussetzungen) entbunden sind im Einsatzfall, ist dies obsolet.

Im Übrigen gilt die unzulässige Nutzung der Sondersignale/des Blaulichts "für 20€" in diesem Fall nur für z.B. den Polizisten, der im Streifenwagen das Tatütata anmacht, um schneller sein Mittagessen zu bekommen Privatpersonen, die gar kein Blaulicht/Martinshorn haben dürfen, werden von diesem Paragraphen nicht gedeckt - deshalb gibt's noch das Erlöschen der BE (+ 50 Euro Strafe + 25,60 Verfahrenskosten + 3 Punkte + Verbot der Weiterfahrt) aufgrund der nicht erlaubten Anbringung von Lichtanlagen!

Außerdem kommt, egal ob mit oder ohne Sondersignalen, bei eig. allen der in dem Link genannten "Tricks" als Strafe noch die Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu (§315c, StGB) und dagegen ist die Strafe für's Drängeln ein Scheiß dagegen
 
 
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Tay
Alt 22.12.2007, 00:53   #6
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Steht das, dass das Blaulicht allein unzureichend ist irgendwo geschrieben? Das würde mich schon lange mal interessieren, da mir vor ein paar Jahren beinahe mal ein Streifenwagen reingedonnert wäre, der lediglich mit Blaulicht unterwegs war. Ich war auf der Vorfahrtsstraße (nachts, Ampel außer Betrieb) und der kam auf einmal rechts aus der Nebenstraße geschossen und hätte mich um ein Haar mitgenommen. Die raunsten mich damals an, dass es meine Schuld gewesen wäre, wenns gekracht hätte. Aber ich hatte von dem Blaulicht weit und breit nix gesehn und fand den Gedanken schon übel.
 
 
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MiKe
Alt 22.12.2007, 00:59   #7
Standard

OK, sorry, mein Fehler, bei Einsatzfahrten isses auch erlaubt. ABER: Egal ob Blaulicht an oder aus, egal ob mit oder ohne Martinshorn: Du hättest keine Schuld gehabt bei dem Unfall sondern definitiv die Polizisten, siehe §35 StVO, Abs. 8:
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Weder Blaulicht, noch Martinshorn, noch die Sonderrechte (die mit Blaulicht/Martinshorn genau genommen so gut wie nix zu tun haben) sind ein Freifahrtschein für die Einsatzfahrzeuge...
 
 
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PowerWapiti
Alt 22.12.2007, 01:06   #8
Standard

Mensch Mike.. du solltest Anwalt oder sowas werden ^^

shit.. jetzt darf ich das Blaulicht und die Strobo-Leuchten wieder abbauen *scherz*.
Gestern fuhr bei uns in der Stadt ein "Proll-Polo" mit Polizeisirene. Hat er immer für 1-2 Sek angeschaltet und fuhr vorsichtig weiter xD
 
 
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F@S
Alt 22.12.2007, 05:34   #9
Standard

Zitat von MiKe
Egal ob Blaulicht an oder aus, egal ob mit oder ohne Martinshorn: Du hättest keine Schuld gehabt bei dem Unfall
^!

Sonderrechte unter diesen und jenen Vorrausetzungen berechtigen zum Einsatz von Martinshorn oder blauem Springlicht, gleichzeitiger Einsatz signalisiert die Inanspruchname von Wegrechten wofür noch mehr Vorrausetzungen vorliegen müssen.
Sonderrechte entbinden den Fahrer mit Einschränkungen von der lästigen StVO, wenn du einem Fahrzeug mit Wegrechten begegnest musst du Platz machen. Man sollte vielleicht die nur Blau blinkenden auch schon vorbei lassen, falls gefahrlos möglich. Bevor ich aber z.B. in ne Kreuzung mit Rotlicht-blitzer fahre, würd ich persönlich eher auf das Martinshorn warten..

Hütet euch besonders vor blau beblinkten Zivilfahrzeugen auf der Autobahn, die fahren wie die letzten Menschen. Nachts mit Standlicht und 180 durch die Baustelle. eek.

... wer tatsächlich an den 20 € Kram, der ja das eigentliche Thema ist, glaubt, soll das doch einfach ausprobieren und dann berichten.
 
 
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Lupus Silvanus
Alt 22.12.2007, 10:22   #10
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und die Empfehlung gleich rechts zu überholen halte ich auch für nen Schuß ins Knie. Wenns kracht weil der rechts überholte gerade dabei ist auf die rechte Spur zu wechseln wirds deutlich teurer als die 50 Euro für rechts überholen.

Hoffentlich nimmt das keiner ernst
 
 
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MiKe
Alt 22.12.2007, 10:25   #11
Standard

Zitat von F@S
^!

Sonderrechte unter diesen und jenen Vorrausetzungen berechtigen zum Einsatz von Martinshorn oder blauem Springlicht, gleichzeitiger Einsatz signalisiert die Inanspruchname von Wegrechten wofür noch mehr Vorrausetzungen vorliegen müssen.
Sonderrechte und Martinshorn/Blaulicht haben nichts miteinander zu tun. Sind sogar 2 getrennte Paragraphen in der StVO. Für Inanspruchnahme der sowieso nicht existierenden Wegrechte (siehe unten) gibt's auch keineweiteren Voraussetzungen.
Sonderrechte entbinden den Fahrer mit Einschränkungen von der lästigen StVO,
Stimmt!
wenn du einem Fahrzeug mit Wegrechten begegnest musst du Platz machen.
Wegrechte gibt's nicht. Steht auch kein einziges mal in der StVO, dem StVG oder sonst einem Gesetz drin. Es stimmt, dass man bei BL/MH warten muss und sollte, aber wenn man's nicht tut, kostet's glaube ich grad mal 20€. Und bei nem Unfall hat nach wie vor der den Unfall verursachende Fahrer Schuld, und das ist, wnen's doof läuft, eben der Fahrer des Einsatzfahrzeugs. Da helfen ihm auch weder Sondersignale noch Sonderrecht.
Man sollte vielleicht die nur Blau blinkenden auch schon vorbei lassen, falls gefahrlos möglich. Bevor ich aber z.B. in ne Kreuzung mit Rotlicht-blitzer fahre, würd ich persönlich eher auf das Martinshorn warten..

Hütet euch besonders vor blau beblinkten Zivilfahrzeugen auf der Autobahn, die fahren wie die letzten Menschen. Nachts mit Standlicht und 180 durch die Baustelle. eek.
Und das ist halt der Punkt, wo die Sonderrechte eben nicht mehr greifen und sowas auch dementsprechend geahndet wird.
 
 
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Deciedon
Alt 22.12.2007, 21:23   #12
Standard

"Spaß auf der Sraße" hehe welch ein Threadtitel

Ich denke man sollte im Allgemeinen die Aussagen von solchen Seiten nicht all zu ernst nehmen, sind halt nur ein paar Gedankengänge und durchführen würde das sowieso keiner...
 
 
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MiKe
Alt 22.12.2007, 22:10   #13
Standard

Zitat von Deciedon
...sind halt nur ein paar Gedankengänge und durchführen würde das sowieso keiner...
Da bist du aber ganz schön zuversichtlich
Gibt genug Idioten, die sowas tatsächlich glauben (gibt glaube ich in jedem Forum mind. einen Thread, wo nach diesen "Tricks" gefragt wird - ich will natrlich nicht behaupten, der TE hier sei einer dieser Deppen!) und dann auch noch in die Tat umsetzen (!)... Gibt auch immer wieder Leute, die mit nem Blaulicht auf'm Dach erwischt werden, die gar keine Berechtigung dafür haben! Und dass diese dies ausschließlich aus Tuninggründen haben... naja, das sei mal dahingestellt
 
 
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F@S
Alt 23.12.2007, 19:20   #14
Standard

Zitat von MiKe
Für Inanspruchnahme der sowieso nicht existierenden Wegrechte (siehe unten) gibt's auch keineweiteren Voraussetzungen.
"Soweit zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" klingt schon etwas freier als "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten." Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, vielleicht ist das bei der Feuerwehr einfach immer so. Oder, Freunde der Polemik, ihr fahrt nie Kätzchen retten oder Keller auspumpen..

Zitat von MiKe
Wegrechte gibt's nicht. Steht auch kein einziges mal in der StVO, dem StVG oder sonst einem Gesetz drin.
Weg(e)rechte stehen zumindest im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorung, á la "$Unternehmen darf nach Zahlung Gehwege aufbuddeln und Leitungen verlegen"-Rechte. :p

Anyway, mein Fehler. Nennen wir es zukünftig "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."-Anordnung. Nicht, dass wir noch jemand verwirren.
Ja, kostet mindestens 20 €.

Zitat von MiKe
Sonderrechte und Martinshorn/Blaulicht haben nichts miteinander zu tun. Sind sogar 2 getrennte Paragraphen in der StVO.
Das "nichts miteinander zu tun" ist vielleicht formaljuristisch richtig, aber vielleicht auch ein wenig realitätsfremd..
Das Häufigste dürfte wohl Blaulicht ohne Sonderrechte nach § 38 sein, abgesehen von Verbandsfahrten, bleiben da noch Beispiele wie "Warnung vor einer Unfallstelle", ohne dabei ein Halteverbot zu missachten; "Einsatzfahrt", die nicht "dringend geboten" ist, Kätzchen retten z.B, oder Rückfahrten, wwi.; ...
Es mag sogar Beispiele für "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."-Anordnungs-Rechte ohne das Vorliegen von Sonderrechten geben.
Wie theoretisch die Verwendung eines Martinshorns ohne zumindest Sonderrechte gerechtfertigt werden könnte.. Schallzeichen zur Ankündigung eines Überholvorgangs außerorts? In § 30 oder so steht allerdings was von unnötigem Lärm. *g
Dann gibt es noch eine Durchführungs- / Verwaltungsvorschrift zur StVO, die iirc beim Vorliegen von Sonderrechten die Verwendung von Blaulicht zumindest empfiehlt.
Wie auch immer, Blaulicht ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach recht selten anzutreffen ohne was mit Sonderrechten zu tun zu haben.
 
 
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