Zitat von MiKe Für Inanspruchnahme der sowieso nicht existierenden Wegrechte (siehe unten) gibt's auch keineweiteren Voraussetzungen.
"Soweit zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten" klingt schon etwas freier als "wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten." Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, vielleicht ist das bei der Feuerwehr einfach immer so. Oder, Freunde der Polemik, ihr fahrt nie Kätzchen retten oder Keller auspumpen..
Zitat von MiKe Wegrechte gibt's nicht. Steht auch kein einziges mal in der StVO, dem StVG oder sonst einem Gesetz drin.
Weg(e)rechte stehen zumindest im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorung, á la "$Unternehmen darf nach Zahlung Gehwege aufbuddeln und Leitungen verlegen"-Rechte. :p
Anyway, mein Fehler. Nennen wir es zukünftig "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."-Anordnung. Nicht, dass wir noch jemand verwirren.
Ja, kostet mindestens
20 €.
Zitat von MiKe Sonderrechte und Martinshorn/Blaulicht haben nichts miteinander zu tun. Sind sogar 2 getrennte Paragraphen in der StVO.
Das "nichts miteinander zu tun" ist vielleicht formaljuristisch richtig, aber vielleicht auch ein wenig realitätsfremd..
Das Häufigste dürfte wohl Blaulicht ohne Sonderrechte nach § 38 sein, abgesehen von Verbandsfahrten, bleiben da noch Beispiele wie "Warnung vor einer Unfallstelle", ohne dabei ein Halteverbot zu missachten; "Einsatzfahrt", die nicht "dringend geboten" ist, Kätzchen retten z.B, oder Rückfahrten, wwi.; ...
Es mag sogar Beispiele für "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen."-Anordnungs-Rechte ohne das Vorliegen von Sonderrechten geben.
Wie theoretisch die Verwendung eines Martinshorns ohne zumindest Sonderrechte gerechtfertigt werden könnte.. Schallzeichen zur Ankündigung eines Überholvorgangs außerorts? In § 30 oder so steht allerdings was von unnötigem Lärm. *g
Dann gibt es noch eine Durchführungs- / Verwaltungsvorschrift zur StVO, die iirc beim Vorliegen von Sonderrechten die Verwendung von Blaulicht zumindest empfiehlt.
Wie auch immer, Blaulicht ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach recht selten anzutreffen ohne was mit Sonderrechten zu tun zu haben.