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Sparabo

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dare
Alt 20.11.2005, 17:27   #1
Standard Sparabo

Nabend,

und zwar hab ich mich mal nach nem neuen klingelton umgesehen und bin dabei auf folgende Internetseite gestoßen ringtoneking.de.

bei anmeldung ein klingelton gratis. Ich hab mich angemeldet.

bin dann mal auf realtones gegangen und wollte mir mal anhoeren wie sich so einer anhoert...

ausversehen verdrueck ich mich und klick auf "aufs handy senden". beim laden dachte ich mir, kommt bestimmt nochmal son bestaetigungskack mit nr angeben etc.

aber pustekuchen. steht da wurde erfolgreich versandt 1,99 € plus gold sparabo O_O

Hab da natuerlich sofort ne email hingeschickt...

dann hab ich unten bei kosten und leistungen gelesen, das abo kostet 4,99 eus im monat...

was solln der scheiss? jezz buchen die das ueber mein mobilfunk anbieter. muss ich das zahlen? was kann ich machen?

Geändert von dare (20.11.2005 um 18:13 Uhr).
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 20.11.2005, 20:16   #2
Standard

Ich denke da gibts viele Möglichkeiten. Zum Beispiel darauf berufen, dass der Vertrag nicht von dir abgeschlossen wurde. Dass sie keine Unterschrift haben und deshalb nie ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Dass du von deiner 14-tägigen Widerspruchsfrist gebrauch machst. Dass das Abo von deiner minderjährigen Tochter abgeschlossen wurde und deshalb nicht rechtskräftig ist.

Aber ich denk mal, auf die fehlende Unterschrift berufen und gleichzeitig das 14-tägige Widerufsrecht erwähnen sollte schon reichen. In der Regel wissen diese Anbieter selbst, dass deren "Verträge" auf der wackeligen Beinen stehen.
 
 
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MiKe
Alt 20.11.2005, 21:10   #3
Standard

fehlende unterschrift ist quatsch, gibt's ja schließlich auch nicht bei amazon, quelle, wwi.... er kann sich höchstens darauf berufen, dass ihm vorher die kosten nicht klargemacht wurden. sollte er allerdings bei seiner anmeldung die AGB ausdrücklich akzeptiert haben, in denen etwas über die kosten steht, hat er ein problem...
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 20.11.2005, 21:53   #4
Standard

Fehlende Unterschrift kann sehr wohl zählen. Schließlich könnte dich da ja sonst jeder anmelden. Schwieriger ist es, falls er zum Beispiel per SMS nen Bestätigungscode erhalten hat.
 
 
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tschiech
Alt 24.11.2005, 11:35   #5
Standard

keine klingeltonfirma lässts auf ne verhandlung drauf ankommen.. beschweren wenn nötig mit klage drohen, sie werden den vertrag kündigen, da wett ich mein arsch drauf...
beovr sie ne präzidenzfall an der backe haben auf den sich dann jeder beruft
 
 
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méphïstø
Alt 24.11.2005, 12:22   #6
Standard

Zitat von Hammer Unslieb
Fehlende Unterschrift kann sehr wohl zählen. Schließlich könnte dich da ja sonst jeder anmelden. Schwieriger ist es, falls er zum Beispiel per SMS nen Bestätigungscode erhalten hat.
quatsch!
Auch online-Geschäfte, in denen die AGBs akzeptiert wurden und du deine Daten angegeben hast, sind rechtswirksame Geschäfte, sonst könnte man sich ja bei neckermann, quelle, otto und sonst überall sachen bestellten und hinterher sagen "ha ha... das war garkein gültiges rechtsgeschäft!" und es wieder zurückgeben!
 
 
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ElLute
Alt 24.11.2005, 12:36   #7
Standard

Eine Kýndigung ist durch beide Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Grýnden schriftlich mýglich. Der Nutzer kann den Vertrag schriftlich gegenýber der Lorena Medienagentur GmbH, Postanschrift: Karl-Liebknecht-Str. 5, 10178 Berlin, durch Senden einer SMS mit dem Keyword "STOP" an 84200 (zur Kýndigung aller bestehenden Vertrýge) oder durch Versand einer E-Mail an hilfe@ringtoneking.de kýndigen.

Die Kýndigung per SMS ist sofort bei Empfang der SMS wirksam. Die Kýndigung per E-mail oder Post wird zwei Werktage nach Zugang der schriftlichen Kýndigung bei Ringtoneking wirksam.

gibts damit probleme??? jeder macht mal scheisse... ich kenn leute die mit neuem handy ins ausland gefahren sind und wegen der ungewohnten bedienung nur auf die internettaste draufgekommen sind und wieder abgebrochen haben, dann aber 10 euro rechnung bekommen haben dafür

oder im inland passiert, dass die tastensperre rausgegangen ist und verbunden wurde...

also einfach kündigen und lehrgeld bezahlt...
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 24.11.2005, 17:43   #8
Standard

Zitat von méphïstø
quatsch!
Auch online-Geschäfte, in denen die AGBs akzeptiert wurden und du deine Daten angegeben hast, sind rechtswirksame Geschäfte, sonst könnte man sich ja bei neckermann, quelle, otto und sonst überall sachen bestellten und hinterher sagen "ha ha... das war garkein gültiges rechtsgeschäft!" und es wieder zurückgeben!
Ja das kannst du auch. Sofern du es natürlich nicht auspackst oder gar benutzt. Wenn du willst bestell ich einfach mal irgendwo etwas auf deinen Namen. Sofern der Anbieter einigermaßen seriös ist wird er kein Problem damit haben, die Ware zurückzunehmen, wenn du sagst, dass du es nicht bestellt hast.
 
 
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dare
Alt 24.11.2005, 17:55   #9
Standard

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ihr Widerrufsrecht ist vorzeitig erloschen, da Ringtoneking mit der Lieferung des Produktes mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat bzw. Sie die Lieferung z.B. durch einen Download veranlasst haben (siehe Widerrufsbelehrung Absatz c).

Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung Ihres Ringtoneking Gold Sparabos zum 30.11.2005. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Ringtoneking Gold Sparabo u. U. erst auf Ihrer nächsten Mobilfunkrechnung erscheinen können, da Rechnungen Dritter immer rückwirkend durch den Netzanbieter geltend gemacht werden (einmalig gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter am 20.11.2005 abgerechnet). Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ringtoneking Team
------------------------------------------------------------------

das haben se geschrieben..
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 24.11.2005, 18:05   #10
Standard

Die Einschränkung des Widerufsrechts ist soweit ich weiß nur in wenigen Ausnahmefällen, z.B. bei Maßanfertigung von PCs, erlaubt. Ich könnte mir vorstellen, dass der entsprechende Absatz der AGBs ungültig ist.
 
 
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dare
Alt 24.11.2005, 18:22   #11
Standard

absatz c)
Das Widerrufsrecht des Nutzers erlischt vorzeitig, wenn Ringtoneking mit der Lieferung seines Produktes mit ausdrýcklicher Zustimmung des Nutzers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Nutzer die Lieferung z.B. durch Download veranlasst hat.


blubb schwall, das alles passiert in einem vorgang also irgendwie schwachsinnig oder?
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 24.11.2005, 19:36   #12
Standard

Wie gesagt, ich glaub nicht dass das so durchgehen würde. Ich würd denen noch mit ein paar Mails auf die Nerven gehen. Wenn's nur um 1.99 geht dürfte sich nichtmal nen Brief ernsthaft lohnen. Was vieleicht noch spaßig wäre: Abrechnung über Netzbetreiber verweigern und darauf bestehen, dass man das Geld überweist - in Häppchen von jeweils 20ct
 
 
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