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Softair ---> Anzeige

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noname[FF]
Alt 27.05.2003, 13:36   #1
Standard Softair ---> Anzeige

Ich muss relativ weit ausholen :
Im vergangenen Sommer war ich in Frankreich im Urlaub.
Dort hab ich mir nichts ahnend ne Softair gekauft.
Die hab ich dann mit heim genommen. Im nachhinein weiss ich dass das Kaliber und die Abschusskraft eine Rolle spielen daher : 0.26 J(laut aufkleber auf der softair) als Abschusskraft der Feder und ein Kaliber von 6 mm.
Irgendwann is die in meinem auto gelandet, ich weiss nichtmehr warum,i
ich glaub ich wollte sie zu nem freund mitnehmen oder so. auf jeden fall lag sie ab da in meinem auto, n kumpel hat mal damit ne bissel rumgeschossen, NIE AUF MENSCHEN oder ähnliches sondern einfach aus dem Fenster (bei stehendem auto!). Das muss wohl jemand gesehen haben und anzeige erstattet haben. auf alle fälle standen vor so ca 7 - 8 Monaten die Grünen vor der Tür mit nem Hausdurchsuchungsbefehl. Die haben dann auch mein Auto durchsucht und die Softair mitgenommen und sämtliche muition die ich hatte (wahr nicht wirklich viel).
Sie meinten damals das ganze wird untersucht und dann krieg ich bescheid. Naja gestern war jetzt ne Vor/Ein-ladung von der Polizei da.
Was soll ich jetzt machen ? Normalerweise heisst es ja : Nicht hingehen oder zumindest nix sagen aber das is doch in meinen Augen wirklich ne Lapalie. Ich möchte nicht dass das zu ner Verhandlung kommt sonst muss ich mir wieder nen Anwalt nehmen und soviel geld hab ich grad nicht. Kann ich da mit einer Einstellung (eventuell gegen Auflagen) rechnen oder wird da was größeres draus. Wegen illegalem Waffenbesitz oder so?.
Schon mal Danke für die Hilfe
 
 
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blackmesa
Alt 27.05.2003, 13:45   #2
Standard

Urgs.

In der Vorladung steht doch bestimmt schon zu welchen Vorwürfen du geladen bist. Steht da illegaler Waffenbesitz?

Ich habe nämlich gerad ein bisschen recherchiert, war eigentlich vorher der Meinung, dass es harmlos wäre, weil ich wusste, dass Waffen mit bis 7.5 Joule ohne Waffenbesitzkarte erworben werden dürfen.
Da hat sich aber einiges geändert, 6mm Softairs gelten seit einiger Zeit als Schusswaffen wie Revoler und Pistolen und die kein aufgedrucktes "F" in einem Fünfeck haben (wie z.B. Sportluftpistolen), dann ist es eine illegale Schusswaffe und du wirst wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt.

Das wird nicht witzig. Wäre es eine 5,5 mm Softair gewesen hättest du Glück gehabt.

Also was steht in der Vorladung?

edit:
Das ist oder war juristisch offenbar eine umstrittene Sache. Die Waffenverordnung besagt nämlich:
Das Waffen-Gesetz ist nicht auf Schuß-Waffen anzuwenden, die zum Spiel bestimmt sind und aus denen nur Geschosse, die aus einem festen Körper bestehen und eine Bewegungsenergie von 0,5 Joule nicht überschreiten verschossen werden können
Das war alles schön und gut bis Farbkügelchen (innen flüssig != fester Körper) erfunden wurden für die 6mm Softairs.

Damit sind es keine festen Körper, die verschossen werden, also fallen die 6mm Softairs wieder unter die Waffenverordnung.

Dann steht wieder ein anderer Satz in der Waffenverordnung:
für den Erwerb von Schuß-Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule erreichen und mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet sind, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
Von der Energie würde es also passen und das Ding wäre legal so lang du volljährig bist. Leider fehlt auf den meisten aber das F im Fünfeck und damit ist es immer noch eine illegale Waffe und du bist theoretisch wegen illegalen Waffenbesitzes dran.

In Deutschland wurden deshalb 5.5 mm Softairs erfunden, für 5.5 mm gibt es keine Farbkügelchen und damit sind sie frei verkäuflich.

Also: Wenn sie dich wegen illegalen Waffenbesitzes anklagen wollen, dann kommst du offenbar nur weg, wenn die Softair ein F im Fünfeck hatte, das ist aber unwahrscheinlich, da du sie ja in Frankreich gekauft hast.

Noch ein Kommentar von einer Internetseite dazu:

Eigentlich könnte man sich über soviel Haarspalterei prächtig amüsieren [Haarspalterei: Farbkügelchen böse, feste Körper gut]. Nur die Waffen-Händler, die nach diesem "Gesetzeshickhack" wegen illegalen Waffenhandels und die Kunden, die wegen illegalen Waffenbesitzes angeklagt wurden, konnten nicht lachen.
 
 
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noname[FF]
Alt 27.05.2003, 14:01   #3
Standard

in dem ding steht nur drin ich solle doch mal vorbei kommen, dann hab ich angerufen und dann meinte er es ginge um meine waffe oder pistole, weissn icht wie er sich ausdrückte und dass ne anzeige vorliege. ich hab dann gefragt ob da auch ein untersuchungsergebniss dabei sei und er meinte ja da sei was mitgekommen. aber was hat er mir nicht gesagt kann ich mir wohl am freitag ( da soll ich vorbei kommen) anschauen ...


*edit*
also ich hatte keine solchen farbkugeln oder so ich hatte ganz einfache plastikkugeln aber ich glaub hier gehts ja mehr um die möglichkeit solche ab zu schiessen
 
 
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Krashok
Alt 27.05.2003, 14:03   #4
Standard

Das ist oder war juristisch offenbar eine umstrittene Sache
Deswegen wurde das 5.5 mm model in deutschland eingeführt und selbst die darfst du erst kaufen wenn 18 bist.

Da er das ding in Frankreich gekauft hat ist auf alle Fälle kein F auf der Softair. Ich wollte auch schon Pb Markierer in den USA ordern und der BGS hat mir davon abgeraten weil die dann nämlich nicht durchkommen würden und wenn doch und es würde was passieren wäre das der gleiche fall wie bei noname.

So noname.. ist alles bissl kacke aber sag einfach das du das teil noch nie benutzt hast bis dahin und ihr NIEEEE die absicht hattet jemanden zu verletzen, ihr wolltet lediglich die gun ausprobieren. Mach dem Beamten den Vorschlag das du die Gun abgeben würdest (was du eh musst, aber so zeigst du kooperationsbereitschaft und die merken das du erkannt hast das es falsch war).
Mit etwas glück kommst du mit einem ordnungsgeld davon sonst evtl. paar sozialstunden.
 
 
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Der Dori
Alt 27.05.2003, 14:07   #5
Standard

ich glaub ich geh mal mit dir mit und zeig denen meine narben die ich immernoch an meinem bein trage!
ach, und vernichte das beweisvideo, auf dem man dich rumballern sieht
 
 
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blackmesa
Alt 27.05.2003, 14:10   #6
Standard

Waffe abgeben? Die wurde doch offensichtlich eh schon konfisziert und wird auch einbehalten werden.

Da hilft jetzt nur noch möglichst reumütig zu wirken und zu beteuern, dass du von so einer bescheuerten Gesetzeslage nicht wusstest. Dann wirst du Post vom Staatsanwalt bekommen, der dir entweder gütigerweise die Einstellung des Verfahrens mitteilt oder dir ein Ordnungsgeld oder Sozialstunden "anbietet". Wenn du meinst, dass diese Gesetze bescheuert sind und es nicht sein kann, dass du wegen eines halben Millimeters und angeblichen Farbkügelchen (die Energie ist immer noch sehr niedrig mit 0,26 Joule!) verurteilt werden kannst, dann solltest du vor Gericht gehen.

Du kannst dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen, damit kostet die erste anwaltliche Beratung nur 10 Euro. Da kannt du dich dann wenigstens erkundigen, was ein Profi zu diesem teilweise verzwickten Gesetz meint. Das würde ich in jedem Fall in Erwägung ziehen, möglichst noch vor der Vernehmung.
 
 
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Krashok
Alt 27.05.2003, 14:18   #7
Standard

dass du von so einer bescheuerten Gesetzeslage nicht wusstest
ich hab da zu hören bekommen : Sie sind münderiger Herr B. und es ist sowohl ihr Recht als auch ihre Pflicht sich über solche Gesetze selbst zu informieren.

Dieses "ich wusst das aber nicht" hören die Bullen gar nicht gerne.

Wegen Gesetzen rumstreiten und das auch noch mit Bullen bringt echt nix ! Das Verfahren werden sie sicher auch nicht einstellen und Wiedersüruch gegen das Verfahren einlegen wird sehr teuer und bringt dir dann sicher nicht viel.
 
 
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noname[FF]
Alt 27.05.2003, 14:20   #8
Standard

soweit ich weiss kriegen jugendliche keine geldstrafen bzw nen ordnungsgeld... oder?(allerdings --> strafzettel..mhh keine plan)
naja auf ne verhandlung will ichs nicht ankommen lassen, zuviel stress, ich geh hin sag denen wie es aussieht, dass ich nie auf menschen geschossen habe, das auch nie vorhatte, dass ich nich wusste dass es illegal ist. dann lass ich mir noch die nummer vom staatsanwalt und das Aktenzeichen geben und ruf da einfach direkt an.
Hab ich damals als es um faken ging auch gemacht.
 
 
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blackmesa
Alt 27.05.2003, 14:22   #9
Standard

Mít den Polizisten streitet man auch nicht um Gesetze, da gibt man nur seine Stellungnahme ab, den Rest entscheidet der Staatsanwalt.

Aber ich sagte ja bereits: Ich würde auf jeden Fall wenigstens zu einer Beratung zum Anwalt gehen.

Und anschließend für die Zukunft eine Rechtsschutzversicherung abschließen.
 
 
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noname[FF]
Alt 27.05.2003, 14:23   #10
Standard

würde die rechtsschutzversicherung so einen fall übernehmen ?
 
 
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blackmesa
Alt 27.05.2003, 14:29   #11
Standard

Nachträglich nicht
 
 
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noname[FF]
Alt 27.05.2003, 14:33   #12
Standard

und wenn ich schon eine hätte ... bin über meine mutter versichert allerdings erst sein neustem deswegen weiss ich garnicht ob sie eine abgeschlossen hat oder nicht.
 
 
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blackmesa
Alt 27.05.2003, 14:37   #13
Standard

Ich denke schon, genaueres würde dann aber ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf bei der Hotline ergeben.

Wenn deine Mutter eine für sich abgeschlossen hat, bist du in der Regel mitversichert so lang du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast.
 
 
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bball
Alt 27.05.2003, 15:22   #14
Standard

Es könnte allerdings sein, dass die Versicherung nicht einspringen will. Meistens sperren die sich bei Strafrechtsachen (illegaler Waffenbesitz wäre doch Strafrecht, oder, Sandman?), weil da oft oder fast immer Vorsatz angenommen wird. Aber wie BM schon sagte, frag am besten bei der Versicherung nach.
 
 
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hesse
Alt 27.05.2003, 15:27   #15
Standard

Ich hab ma ner Katze mit ner 6mm Softair in den Hintern geschossen.
Is nix passiert.
 
 
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Preston
Alt 27.05.2003, 16:48   #16
Standard

Original geschrieben von hesse
Ich hab ma ner Katze mit ner 6mm Softair in den Hintern geschossen.
Is nix passiert.
SUUUUPER!!! DU VOLLDEPP!
 
 
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hesse
Alt 28.05.2003, 09:45   #17
Standard

Oderint, dum metuant <--
 
 
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sandman
Alt 28.05.2003, 14:45   #18
Standard

Naja, die Versicherung wird den Fall wahrscheinlich nicht übernehmen, da es sich um ein vorsätzliches Begehungsdelikt handelt. Ruf mal bei denen an und mach dich sachkundig.
 
 
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noname[FF]
Alt 28.05.2003, 15:41   #19
Standard

und was sagt der sandman zu der ganzen geschichte ?
mit was hab ich wohl zu rechnen ?
 
 
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sandman
Alt 29.05.2003, 12:44   #20
Standard

Also der Besitz dieser Waffe würde ich als Jugendverfehlung einstufen, mithin kommt das JGG zum tragen, was sich positiv auf das Strafmaß auswikt. Sofern du in der Richtung noch nicht aufgefallen bist, wird man dir -sofern es zu einer Verhandlung kommt - Sozialstunden aufbrummen.

Was hast du denen denn erzählt, woher du die Waffe hast? In Frankreich gekauft? Hier wäre ich vorsichtig, denn u.U. kommt zum Besitz noch die illegale Einfuhr und das muss ja nicht sein.
 
 
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noname[FF]
Alt 29.05.2003, 13:19   #21
Standard

Bis jetzt habe ich noch garnichts gesagt ich muss erst morgen hin.
Ich hab das Ding in Frankreich gekauft, ich war mir nicht bewusst, dass das in irgendeiner art und weise illegal ist, jaja ich weiss das zählt nicht
 
 
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sangriabecher
Alt 29.05.2003, 14:21   #22
Standard

...also würd' ich erzählen, das sie dir irgendwo uff'm Flohmarkt angedreht wurde.

Oder?

Besser als noch die Einfuhr,...
 
 
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noname[FF]
Alt 29.05.2003, 14:55   #23
Standard

nö ich sag einfach die wahrheit und nichts als die wahrheit
 
 
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hesse
Alt 03.06.2003, 10:49   #24
Standard

hab ich bei meinen Eltern damals auch getan. Und die waren au net sauer.
 
 
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noname[FF]
Alt 29.10.2003, 20:09   #25
Standard

hatte heute meine Verhandlung ....
Verfahren eingestellt gegen eine Geldbuße von 500€.
Das ist doch zum Kotzen. Nur wegen so einem Stück Plastik.
Naja wenigstens isses jetzt rum.
 
 
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