Hallo,
Am 1.6.2006 habe ich per Email eine Rechnung von Server4you erhalten. Ich war mir keiner Leistung bewusst habe die Mail aber trotzdem geöffnet.
Da wurde mir nun unterstellt das ich irgendwann 2002 ein 555-Tage kostenloses und dann kostenpflichtiges Angebot beauftragt habe. Ich kann bis 8 Wochen nach erhalt der Rechnung Einspruch einlegen...
Ich habe dann bei Server4you angerufen und mündlich jedwede Einzugsermächtigung widerrufen, den Vertrag gekündigt (was nicht gehen würde) und dann mit den Damen der Rechnungsstelle festgestellt das
a) meine Daten fehlerhaft sind
b) die angegebene Kontonummer nicht existent ist.
Ein Vertrag existiert auch nicht bei Server4you da das Angebot über das Internet abgeschlossen wurde, ist aber dennoch rechtskräftig wie mir mitgeteilt wurde...
Weiterhin hat man mir nahegelegt Anzeige gegen unbekannt zu erstatten was ich auch machen wollte. Auf der Polizeidienststelle sagte man mir jedoch das durch dir falsche Kontonummer kein Geld abgebucht werden kann und mir somit kein Schaden entstanden ist oder entstehen wird wodurch eine Anzeige nicht möglich wäre.
Ich habe dann einen tollen Brief geschrieben (Entzug der Einzugsermächtigung, Kündigung per sofort) aber den schicke ich erst heute ab...
Gestern kam jedoch eine weitere Mail von Server4you in der steht das von der Bank die Lastschrift zurückgebucht wurde. (Klar, das Konto existiert nicht) und ich nun 15Euro Strafgebühr und zzg. 29Euro wegen sofortiger Sperrung des Servers zu zahlen habe.
Ich habe gleich per Email zurückgeschrieben das ich nichts zahlen werde da ich das Angebot niemals in Anspruch genommen habe und weil ich davon auch nichts wusste. Ich berufe mich in der Email also auf die 8 Wochen Einspruchsrecht VOR DEREN ABLAUF die mir doch sowas gar nichts aufdrängeln können ? Oder wie ?
Heute schicke ich erstmal den Papierschriftlichen Schrieb weg. Per Einschreiben natürlich...
Sollen die mich doch verklagen, ich hab nix bei denen beantragt...
Was meint ihr dazu ?
Gruß &&

ANSI