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Selbstständigkeit, nebenbei?

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El Sparko
Alt 15.06.2005, 11:01   #1
Standard Selbstständigkeit, nebenbei?

hi,

ich hoffe hier tummelt sich jemand mit genauer kenntniss der gesetzeslage, was die arbeit "nebenbei" betrifft.

angenommen ich wäre schüler und würde nebenher webspace und dienstleistungen als serveradministrator anbieten wollen (um mich über wasser zu halten), darf ich das so einfach als privatperson?

versteuern würde ich das ganze wohl über die einkommenssteuererklärung oder?

oder muss ich da bereits umsatzsteuer verlangen und abführen?

desweiteren interessiert mich wie man sich dann "präsentieren" darf. ist es ohne eine firmenanmeldung überhaupt möglich sich eine art phantasienamen zu geben oder geht das erst wenn eine juristische person geschaffen wurde? es ist wohl verständlich dass ich als privatmann ungern buchhaltung etc. machen möchte, die mir der deutsche staat als firma auferlegen würde.
 
 
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PowerWapiti
Alt 15.06.2005, 12:52   #2
Standard

du kommst nicht drumherum ein Gewerbe anzumelden..
der Kunde will ja auch Rechnungen und da muss u.a. auch die Steuernr rein

16% Mwst kannst du nur verlangen, wenn du weiter ausbaust, glaube so ab 16.000 Euro Gewinn/Einnahmen? im Jahr.
 
 
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hackvresse
Alt 15.06.2005, 14:33   #3
Standard

desweiteren interessiert mich wie man sich dann "präsentieren" darf. ist es ohne eine firmenanmeldung überhaupt möglich sich eine art phantasienamen zu geben oder geht das erst wenn eine juristische person geschaffen wurde? es ist wohl verständlich dass ich als privatmann ungern buchhaltung etc. machen möchte, die mir der deutsche staat als firma auferlegen würde.
Meldest du deine Unternehmung als Einzelfirma an, also das du quasi alleine alle Vollmachten hast, darfst du deiner Firma sogar gar keine Fantasie Namen geben. Natürlich kannst du das nach aussen hin tun, aber der wirkliche Name deiner Firma ist dann immer dein Vor und Nachname.

Bei anderen Unternemensformen sieht das dann schon wieder anders aus. Aber die lohnen sich ja nun mal zum Großteil überhaupt nicht für dich wenn du da nicht groß was draus machen willst..
 
 
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Anarchnophobia
Alt 15.06.2005, 14:41   #4
Standard

von der Umsatzsteuer kannst du dich befreien lassen. An einer vereinfachten Buchführung (Einnahmen/Überschuss-Rechnung) kommst du nicht drumherum. Mit dem Namen hat Hacki recht: selbstständig bin ich z.B. nur auf meinen Namen gemeldet, die Firma "Lupuz:Information-Network" taucht offiziell nirgendwo auf, weil ich nich ins Handelsregister eingetragen bin. Wie ich mich allerdings nenne ist wurschd.
 
 
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El Sparko
Alt 15.06.2005, 15:02   #5
Standard

naja ich kenne nur die alten regelungen nach denen man überhaupt nie nen fantasienamen irgendwo haben durfte, ausser man ist ne "große nummer"... deswegen frage ich so blöd.

ich muss also definitv ein gewerbe anmelden? das is doof weil dann wohl so ungefähr 600.- im monat an versicherungsbelastungen zusätzlich entstehen würden. das kann doch nicht im sinne von deutschland sein oder? ich mein die wollen doch immer dass wettbewerb herrscht und wenn einer nu selbstständig sein möchte prügeln sie wieder mit paragraphen auf ihn ein.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 15.06.2005, 23:45   #6
Standard

wieso werden wenn du dich selbstständig meldest 600 euronen "versicherungsbelastungen" fällig?
 
 
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El Sparko
Alt 16.06.2005, 08:08   #7
Standard

na ich weiß ja kaum wie das läuft wenn man von angestellter zurück auf schüler gestuft wird aber wenn man selbstständig ist muss man doch sämmtliche beiträge zu den sozialversicherungen per pflicht selbst bezahlen... und das ist so ziemlich der betrag den z.B. die ich-ag typen vom arbeitsamt monatlich bekommen. ich ag darf ich aber nicth anmelden weil das arbeitsamt bisher jedes mal wenn ich alle vorraussetzungen erfüllt habe mir ne maßnahme oder ähnliches "spendiert" hat um meine arbeitslosenzeit zu drücken. 3 monate muss man nämlich herkömmliches arbeitslosengeld beziehen bevor man überhaupt den antrag stellen darf.

also zurück zum thema:

ich möchte als privatperson(!) nebenbei dienstleistungen anbieten. darf ich das? was darf ich nicht? und vorallem. darf ich mich "blah-tec services, franz xaver" nennen oder deutet das schon zu sehr auf ne firma hin udn währe irreführend für die "kunden"?
 
 
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michaelg
Alt 16.06.2005, 08:24   #8
Standard

selbstverständlich darfst du das.

aber wenn man selbstständig ist muss man doch sämmtliche beiträge zu den sozialversicherungen per pflicht selbst bezahlen...
Die Sorge kannst du dir nehmen, es kommt nämlich gerade darauf an, dass du es nebenbei machst. Wenn du es hauptberuflich machen würdest, dann trifft das, was du geschrieben hast, natürlich zu. Bleibe einfach so wie du nun versichert bist versichert, ganz gleich ob angestellt oder familienversichert. Und über das Gewerbe brauchst du mit der Krankenversicherung gar keine Korrespondenz führen.

Nicht die Vorraussetzungen für eine Ich-AG zu haben ist wirklich recht schade, denn da hat man lange Zeit eine schöne Basisförderung ganz gleich ob man was macht oder nicht. Naja mittlerweile kommt man da mit den Konzepten auch nich mehr so leicht durch wie anfangs.

Die Umsatzsteuerbefreiung würde bei dir auf jeden Fall ziehen, ist extra für Kleinunternehmer. (§19 UStG Besteuerung der Kleinunternehmer)

(btw hat wer ne ahnung, warum das finanzamt einem die möglichkeit lässt, auf diese befreiung zu verzichten !?)
 
 
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hackvresse
Alt 16.06.2005, 11:26   #9
Standard

Wieso musst du die Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger zahlen? Das ist doch quatsch...Da musst du gar nix zahlen.
 
 
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michaelg
Alt 16.06.2005, 13:34   #10
Standard

Wieso musst du die Sozialversicherungsbeiträge als Selbstständiger zahlen? Das ist doch quatsch...Da musst du gar nix zahlen.
Natürlich muss er Beiträge zahlen, außer er versichert sich nicht.
Da er sich aber nicht neu, also andersartig als jetzt, versichern bräuchte, würde sich nichts ändern, aber allgemein:

Jemand, der nicht angestellt, sondern selbsständig ist, hat kein Arbeitsverhältnis über das er versichert ist (Die Versicherungsbeiträge sind hier nunmal gemeinhin an die Arbeit gekoppelt). Da es sinnvoll ist eine Renten-, Kranken-,
Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zu haben, muss er diese Beiträge nun gänzlich selbst zahlen (schließlich hat ein hauptberuflicher Unternehmer keinen Arbeitgeber, mit dem er sich die Beiträge teilt) und kann sich nun privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versichern.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 16.06.2005, 14:28   #11
Standard

(btw hat wer ne ahnung, warum das finanzamt einem die möglichkeit lässt, auf diese befreiung zu verzichten !?)
Nunja, wenn man sich von der Umsatzsteuer befreien lässt (das heisst, man führt keine Umsatzsteuer mehr auf seine erziehlten Umsätze ab), darf man natürlich auch keine Vorsteuer auf alle seine Einkäufe/Ausgaben geltend machen. Gerade in der Anfangszeit kann es sein das man mehr investieren muss in Anlagen/Ausstattungen blablabla als man Umsatz erziehlt: in diesem Falle würde die Vorsteuer (die man ja wieder bekommt) HÖHER sein als die Umsatzsteuer - und man bekommt also Geld für die Sachen die man eingekauft hat. Es sollte also schon überlegt sein ob man (in der anfangszeit) mehr ausgiebt als man einnimmt... ansonsten schneidet man sich ins fleisch mit dieser "befreiung" (btw, ich habe mich davon befreien lassen)
 
 
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El Sparko
Alt 16.06.2005, 14:52   #12
Standard

muss ich überhaupt wo irgendwas melden oder kann ich ganz einfach mal munter rechnungen stellen und die dann mit meiner normalen einkommenssteuererklärung abgleichen? sind ja nur private einnahmen...
 
 
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Anarchnophobia
Alt 16.06.2005, 15:04   #13
Standard

...scheint eine frage zu sein an der sich die Geister scheiden. Hab grad mal bei der IHK angerufen um das zu klären, die gute Frau war total verwirrt und musste auch erstmal einen kollgen fragen. Ergebiss: das geht NICHT. Du musst also ein (neben)gewerbe anmelden, aber warum solltest du das auch nicht tun? Es entstehen, bis auf ein einfaches Formular ausfüllen, ja keine nachteile daraus... dafür kannst du dann mit einem Gewerbeschein prollen und in der Metro günstiger einkaufen .
 
 
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El Sparko
Alt 16.06.2005, 15:32   #14
Standard

das kann ich so auch schon... gut. wo bekomme ich formular? dann werde ich das sofort in angriff nehmen wenn ich sicher in der schule sitze und weiß was die zukunft bringt.
 
 
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Anarchnophobia
Alt 16.06.2005, 15:37   #15
Standard

Formular bekommst du beim Gewerbeamt in der Stadt/Ort deines vertrauens, wo du das gewerbe anmelden möchtest... das schickste dahin, die schicken das an alle anderen Stellen weiter (ingesamt glaub ich 16 ). Alle weiteren werden sich dann schon bei dir melden... ist aber meinstens nur lala-kram den du nich brauchst/beachten/drum kümmern musst - nur die briefchen vom Finanzamt solltest du nicht alle wegwerfen
 
 
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michaelg
Alt 17.06.2005, 08:28   #16
Standard

Wenn die Gebühr für Gewerbeanmeldung bundesweit gleich ist, wird dich das noch 20 € kosten.
 
 
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El Sparko
Alt 17.06.2005, 08:49   #17
Standard

das verbuch ich als aufwendungen für behördenquatsch

also gut. spätestens september gehts los. ihr werdet noch von mir hören
 
 
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