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Selbständigkeit

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shinydome
Alt 23.07.2003, 22:03   #1
Standard Selbständigkeit

Ich will mich als derzeit Arbeitslose (beziehe Arbeitslosenhilfe) selbständig machen. Nun gibt es als Starthilfe das Überbrückungsgeld. Wer von euch hat Erfahrungen damit?
Die Anforderungen sind ziemlich hoch - aufstellen eines Finanz/Kapitalplans, Rentabilitätsvorschau usw. Dann muss eine Stelle (IHK, Innung, Steuerberater, Rechtsanwalt) dieses Existenzgründungsvorhaben gutheissen. An wen wendet man sich am besten? Hab keinen Steuerberater und keinen Rechtsanwalt. die IHK lehnt solche vorhaben wohl oft ab.

Wer kann mir weiterhelfen? bitte schnell!!!!!!
 
 
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Angie
Alt 23.07.2003, 22:13   #2
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shinydome
Alt 23.07.2003, 22:19   #3
Standard

hey du hirni,

meinst du ich mache das allen bekannt? ich krieg kein bafög und will meinen eltern nicht auf der tasche liegen. so wie du drauf bist rufst du morgen beim finanzamt an.......
 
 
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Angie
Alt 23.07.2003, 22:24   #4
Standard

Keine Angst. Das macht höchstens Cinimini... *g*

Außerdem kann ich das ja nicht ahnen, dass man Student sein kann und nebenher Arbeitslosengeld kassieren kann. Ob du nebenher modelst, interessiert mich doch nicht.
Geh doch einfach mal zum Arbeitsamt und schilder denen die Situation... Ich hab mir irgendwann einfach mal nen Gewerbeschein geholt und gut ist.
Ne ICH-AG kann ich aufgrund meiner Nicht-Arbeitslosigkeit (sowas gibts!) leider nicht gründen...
 
 
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outfreyn
Alt 23.07.2003, 22:51   #5
Standard

Ich denke da gibt es Existenzgründer Seminare die von den örtlichen Arbeitsämtern veranstaltet werden, erkundige dich doch einfach mal bei dem beknackten A-Amt. Ausserdem gibt´s im Netz ziemlich viel Informations Material (Ich glaube mich daran zu erinnern ein Informations Blatt in Form einen PDF Dokumentes gelesen zu haben das ich von der Website der Bundesanstalt für Arbeit hatte) also gugg da einfach mal nach.

greetz
out
 
 
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Crack Nigga TEA
Alt 24.07.2003, 14:18   #6
Standard

arbeitslosengeld neben dem studium hört sich für mich auch etwas komisch an.
bin auch einer von denen die sich mit nem kleingewerbe was neben dem studium dazuverdienen. eigentlich easy wenn da nicht die ganze steuerkakke wär :/
was mich auch tierisch nervt ist die sog. "kindergeldgrenze" d.h. die gesamtbezüge in einem jahr dürfen 7400€ nicht überschreiten - sonst kindergeld vom laufenden jahr zurückzahlen und dann erstmal keins mehr bekommen.
 
 
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blackmesa
Alt 24.07.2003, 16:56   #7
Standard

Der Gewinn darf also 7400 Euro nicht überschreiten, dann machst du halt keinen Gewinn sondern gibst leider alles für "Bürozubehör" aus? *g*
 
 
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