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Sekt

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Vermin
Alt 22.10.2006, 21:06   #1
Frage Sekt

hallo..
also ich hab mal ´ne frage zum JSG..

Bier und Wein darf mir mit 16. Jahren schon verkauft...aber wie is das mit Sekt..??
manchmal muss ich meinen Ausweis zeigen wenn ich Sekt kaufe (bin 17) manche Verkäufer verkaufen mir den Sekt und andre meinen er wäre ab 18..

können sich aldi, penny tengelmann un co ma bitte einigen..

ok würd mich über ´ne antwort freuen..
 
 
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distressed
Alt 22.10.2006, 21:48   #2
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in sekt ist kein branntwein, sondern schaumwein enthalten, deshalb zählt es unter den getränken ab 16, was ich aber als sehr unlogisch bezeichne, da getränke mit weniger vol% aber mit branntwein erst ab 18 verkauft werden.
das kommt wohl daher, dass branntwein eher zur sucht führt als schaumwein...

hab ich jetzt nur durch googeln rausgefunden also keine garantie darauf

edit: [quelle: hamburg.de]
Das Jugendschutzgesetz verbietet grundsätzlich den Verkauf von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige. Auch Bier, Wein und Sekt dürfen ebenso wie Zigaretten nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren verkauft werden.

das mit dem ausweiszeigen ist immer verschieden, die einen halten dich für 15, die anderen für 18, aber du weißt nicht ob die denken/wissen dass sekt ab 16 ist... daraus kann man nichts schließen.
und ich hätte jetzt auch getippt, dass sekt ab 18 ist, aufgrund des hohen vol%
 
 
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Sili
Alt 22.10.2006, 21:53   #3
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ich denke viele verkäufer wissen einfach nur "bier und wein ab 16, rest ab 18"
oder kennen eben nur bier=16 deswgeen sind sie sich eben nicht sicher und frage nach nem ausweis...

besser ists auf jedenfall.. denn wenn die dir was verlaufen was du nicht haben darfst machen sie sich strafbar...
 
 
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Vermin
Alt 23.10.2006, 13:18   #4
Standard

ja das stimmt, das problem ist ja nicht,dass ich meinen ausweis zeigen muss, sondern ,dass manche verkäufer meinen sekt ist ab 18 und andere meinen er wäre ab 16.. ich bräuchte vielleicht einen auszug aus dem jugendschutzgesetz,dann hätte ich klarheit.. hehe
 
 
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MiKe
Alt 23.10.2006, 14:47   #5
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und warum ergooglest du dir das dann nicht einfach?

naja, ausnahmsweise...

§9, Abs. 1, JuSchG:
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
 
 
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Vermin
Alt 23.10.2006, 16:31   #6
Standard

danke :-D

... also sekt zählt nicht zu branntwein???
vom alkoholgehalt würde ich nein sagen..aber keine ahnnug wie das ausgelegt wird..
 
 
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distressed
Alt 23.10.2006, 16:39   #7
Standard

da muss man dann mal auf dem etikett nachschaun
aber wie gesagt es zählt zu den schaumweinen.. mehr hab ich nicht gefunden. google sagt da aber sehr viel ^^
 
 
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Tinwe
Alt 24.10.2006, 15:50   #8
Standard

Heey!

Ich meine auch, das Sekt ab 16 Jahren ausgegeben werden darf!
Ich hab ihn mit 16 bekommen und mit 18 werde ich nach dem Ausweis gefragt...

Naja es ist wirklich unterschiedlich, in manchen Läden so und dann mal so aber wenn du die das bei Google ausdruckst und mitnimmst dann wird das schon
 
 
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