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Schwarzfahren - Leistungserschleichung


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Daniel2006
Alt 11.04.2006, 17:10   #1
Frage Schwarzfahren - Leistungserschleichung

Hallo @ all,

Ich habe Post von der Polizei bekommen und soll mich schriftlich äußern.

Und zwar:

mir wird vorgeworfen, folgende Straftaten begangen zu haben:

Leistungserschleichung - Beförderungserschleichung

Ich wurde vor 14 Monaten,
vor 4 Monaten
und letzten Monat
bei Schwarzfahren in der U-Bahn erwischt.

Durch die Fahrten ohne gültigen Fahrausweis, besteht dem Unternehmen unabhängig von diesem Strafverfahren eine Forderung von insg. 40,00 Euro.

Warum fuhren Sie ohne gültigen Fahrausweis?
Geben Sie die Schwarzfahrten zu?

Jetzt kann ich auf der nächsten Seite ankreuzen:

-Ich gebe die Straftat zu
-Ich gebe die Straftat nicht zu
-Ich möchte bei der Polizei vernommen werden
-Ich werde einen Rechtsanwalt hinzuziehen (kann ich mir leider nicht leisten)
-Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.
-Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Verwertung einverstanden
-Ich möchte mich nicht äußern

Was soll ich jetzt machen, damit mich eine nicht so hohe geldstrafe erwartet?

zu meiner Person:

Bin zur Zeit Arbeitslos und bekomme nur noch bis ende April Arbeitslosengeld in höhe von ca. 700€, bevor ich ein Hartz4 fall bin.
Desweiteren bin ich zu 30% Gehbehindert und bin nunmal angewiesen die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da ich kein Führerschein mehr habe.
Den Führerschein habe ich vor 2 Jahren wegen BtMG (kiffen) abgeben müssen.

Über eure hilfe wäre ich sehr dankbar.
 
 
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Nightwish
Alt 11.04.2006, 17:45   #2
Standard

haste den Hartz IV Bescheid schon?

wenn ja: damit zum Amtsgericht gehen, Beratungsschein beantragen und von einem Anwalt beraten lassen!!

wenn nein: Fristverlängerung bei der Polizei beantragen ... und dann weiter wie eben beschrieben
 
 
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Daniel2006
Alt 12.04.2006, 15:02   #3
Standard

Nein den Bescheid habe ich noch nicht von der ArGe, habe gerade mal nen Termin für die Antrags-Stellung.
Bekomme wahrscheinlich nur kurze Zeit Hartz 4, denn ich habe wahrscheinlich nen Job ab nächsten Monat.
 
 
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Nightwish
Alt 12.04.2006, 15:09   #4
Standard

Glückwunsch zum neuen Job!

ne Rechtschutzversicherung haste nicht zufällig, oder??

vielleicht kannste auch folgendes versuchen: ne Bestätigung von der ARGE, dass du einen Antrag gestellt hast ... und damit zum Amtsgericht. dort noch versichern, dass du momentan kein Einkommen hast ... und dann müssten die dir eigentlich den Beratungsschein geben
 
 
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