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Schwarzfahren - zu Hülf

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radlaw
Alt 09.08.2001, 17:41   #1
Beitrag Schwarzfahren - zu Hülf

ein freund von mir wurde in köln 3-mal beim schwarzfahren erwischt, und will jetzt wissen, womit er rechnen muss (geldstrafe, welche höhe, etc...)
muss er sich diese drei "vergehen" nachweisen lassen, oder wie sieht das aus?

blabla, danke
 
 
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asdf
Alt 09.08.2001, 17:55   #2
Beitrag

3 ma schwarzfahren = vorbestraft
wenn mich nich alles täuscht...

[ 09 August 2001: Beitrag editiert von: Tre CooL ]
 
 
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candymann
Alt 09.08.2001, 17:56   #3
Beitrag

also wenn ich mich nicht irre isses doch so, dass wenn man beim s-fahren erwischt wird, einen der kontroleur gleich abgreift, daten aufnimmt, wenn du keinen perso hast können die sogar die bullen anrufen.
wenn du nicht vorort bezahlen kannst kommt halt die rechnung.

nachweispflicht haben die glaub ich net, du wurdest ja 'auf frischer tat ertappt'

kosten sind denk ich mal von verein zu verein unterschiedlich. bei uns zb. kostet s-fahren 60 (wenn du nicht rechtzeitig bezahlst) 70 mack. das addiert sich dann halt.
 
 
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Alfons
Alt 09.08.2001, 20:35   #4
Reden

Hehe, bei uns gibt es Busfahrer, die nehmen einen nicht mehr mit, nur weil man ein Jugendlicher ist. Die sind alle der Meinung, wir würden unsre Fahrkarten nur fälschen [img]redbiggrin.gif[/img]
 
 
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xgenesis2000
Alt 09.08.2001, 20:42   #5
Beitrag

wenn du schwarzfährst, also ohne fahrerlaubnis und noch minderjährig bist, darfste neben geldstrafe etc. deine fahrerlaubnis erst 2 jahre später machen!

@Alfons: bei uns brauch man gar keine fahrkarte als jugendlicher :P
 
 
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Alfons
Alt 09.08.2001, 20:47   #6
Beitrag

Ups, hab ich das Thema ein wenig verwexelt? Gehts nun um Fahren ohne Führerschein, oder Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln?
 
 
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candymann
Alt 09.08.2001, 20:50   #7
Beitrag

alfons, das ist eigentlich eine gute frage
 
 
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sp00ky
Alt 09.08.2001, 23:45   #8
Beitrag

also was nun?
erklärt das bitte mal!
schwarz fahren in öffentlichen verkehrsmitteln oder schwarzfahren ohne führerschein??
 
 
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asdf
Alt 10.08.2001, 00:16   #9
Beitrag

also schwarzfahren bedeutet in öffentlichen verkehrsmitteln...
wieso kommt da jetzt jemand auf fahren ohne fürhrerschein...
 
 
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Jason Evil
Alt 10.08.2001, 06:00   #10
Beitrag

wieso kommt da jetzt jemand auf fahren ohne fürhrerschein...
weil das genauso heißt du Nase
 
 
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asdf
Alt 10.08.2001, 06:50   #11
Beitrag

ein freund von mir wurde in köln 3-mal beim schwarzfahren erwischt,
hmpf...das wird wohl nich mitm auto gewesen sein, so dumm is doch keiner...
ausserdem wärs dann vollends egal wo...
 
 
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candymann
Alt 10.08.2001, 07:30   #12
Beitrag

hmpf...das wird wohl nich mitm auto gewesen sein, so dumm is doch keiner...
ausserdem wärs dann vollends egal wo...
isses doch bei schwarzfahren mit ömittel auch.
 
 
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sp00ky
Alt 10.08.2001, 14:53   #13
Beitrag

schwarzfahren bedeutet doch, das fahren ohne "erlaubnis"! und es ist egal, welche erlaubnis damit gemeint ist, ob führerschein oder fahrkarte oder sonstwas...
 
 
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Paddyman
Alt 11.08.2001, 00:20   #14
Unglücklich

Mei habt's ihr ei wichtige Unterhaltung...
ich würde das nicht so eng sehen, wenn man wiederholt in öffentlichen Verkehrsmitteln schwarzfährt, insbesondere, wenn man auch noch minderjährig ist. Vorbestraft kann man warscheinlich wegen sowas kaum... kann ich mir kaum vorstellen... das kostet halt immer wieder 60 Mark (ist meines Wissens bundesweit die gleiche Summe).
Ich bin noch nie mit nem PKW schwarz gefahren, aber ich hab nun ein Jahr lang meinen Führschein und wurde bisher noch nie von der Polizei angehalten und nach meinen Papieren gefragt. Keine Ahnung, ob ich im zweiten Jahr vielleicht endlich mal stolz meine Papiere vorlegen darf *g*
In diesem Sinne...
 
 
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daRaider
Alt 11.08.2001, 19:31   #15
Beitrag

also das was tre sagt stimtm so halb. man ist nicht vorbestraft aber man wird auf jeden fall angezeigt und somit taucht das schwarzfahren in gewissen unterlagen auf. ob man deswegen nen prozess kriegt und vorbestraft ist eher unwahrscheinlich.

übrigens ist der kumpel wohl eher nicht minderjährig...
 
 
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sp00ky
Alt 11.08.2001, 19:57   #16
Beitrag

das mit der vorstrafe stimmt!
ein kumpl vom mir (hat noch nie irgendwas angestellt!!) wurde 2 mal beim schwarzfahren in der s-bahn erwischt! (so ungefähr in 2 monaten zeitspanne) und ist beim 2. mal vorbestraft worden!
ich weiss ned obs immer so ist, aber da wars so! vielleicht auchblos, weils so kurz aufeinander war und sie deshalb meinten, dass er sowieso immer schwarz fährt! wenn du 2 jahre zwischem erwischenlassen pause hast, ist das besimtmt was andres!
 
 
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daRaider
Alt 11.08.2001, 20:47   #17
Beitrag

also ich bin mir zu 99% sicher, dass es bei uns hier so ist, wie ich es beschrieben habe. schliesslich ist eine vorstrafe etwas, dass soweit ich weiß nur ein gericht "entscheiden" kann. und für ne vorstrafe muss man auch wirklich viel verbrechen. als unter 21 jähriger muss man z.b. zu mind. 90 Tagen Haft bzw. 90 Tagessätzen Strafe verurteilt werden um vorbestraft zu sein...
 
 
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Bösewicht
Alt 12.08.2001, 22:00   #18
Beitrag

Mahlzeit !
auf keinen Fall die 60 Mark überweisen wenn man erwischt wird ! Geht in den nächsten Tagen zur Einspruchsstelle und lasst euch ne Geschichte einfallen (meistens bracht Ihr gar nichts zu sagen*g* ) Die verlangen dann in den meisten Fällen nur 20-30 Märker
(man muss halt a bisserl warten da auf den Gedanken schon mehrere Leute gekommen sind )
 
 
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