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Schulpflicht

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HoTTe83
Alt 27.11.2005, 15:16   #1
Standard Schulpflicht

Mahlzeit...

ich hab mal wieder ne frage. Und zwar, wie ist das mit der schulpflicht in der Berufsausbildung geregelt? Ich habe einen "langen" und einen "kurzen" Schultag. Und es kommt öfters vor, dass ich von der arebit ne entschuldigung mitbekomme, das ich nicht zur schule kommen kann, weil ich arbeiten muss.

Problem an der ganzen sache ist folgendes. Erst wollte mich meine firma die abschlussprüfung nicht vorzeihen lassen. Nachdem das doch alles geklärt wurde, hab ich von der IHK einen neuen arbeitsvertrag mit dem neuen termin (ein halbes jahr früher) bekommen.

Nur jetzt machen meine Pauker stress, und meinen da ich zuviel Unterrichtsstoff verpasst habe ( lol bei dem kinderscheiss verpasst man gar nichts) will er sich dafür einsetzen das ich nicht für die prüfung zugelassen werden. Er meint für mich besteht weiterhin schulpflicht und mein betrieb kann das nicht so einfach machen.


wie sieths aus?
 
 
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sALDIx
Alt 27.11.2005, 15:21   #2
Standard

hyhy!

dein betrieb muss dich für die berufsschule freistellen und auch dafür sorge tragen das du da hingehst, ansonsten hat die schule sehr wohl das recht dich nit zur prüfung zu lassen.

und die genelle schulpflicht sind 12 jahre!
 
 
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HoTTe83
Alt 27.11.2005, 16:49   #3
Standard

ich hab ja ein fachabi gemacht, also hätte ich ja theoretisch schon die 12 jahr rum?


und mit welcher begründung kann mich dann die schule nicht zur prüfung zu lassen? meine leistung in der schul ist gut. zwischenprüfung war auch gut.
 
 
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sALDIx
Alt 27.11.2005, 16:56   #4
Standard

hyhy!

http://bundesrecht.juris.de/jarbschg...002502308.html
kommt jetz tzwar aus dem jugendarbeitsschutzgesetz oder wie das heißt, aber das mit dme berufsschul besuch gilt auch für die leute die über 18 sind und schon ihre 12 jahre rum haben! berufsschule ist nun mal pflicht zumindest dort zu erscheinen!
 
 
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Wodar Hospur
Alt 27.11.2005, 23:18   #5
Standard

du kannst dich auch von der berufsschule freistellen lassen. außer wenn du angemeldet worden bist, dann musst du leider dahin. ansonsten sprich einfach mit der ihk. die sollten dir weiterhelfen können.
 
 
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Felicitas
Alt 27.11.2005, 23:52   #6
Standard

also mal langsam.....

bei uns war das so:

nach 12 jahren schule ists vorbei mit der schulpflicht. das heisst du kannst dich auf ANTRAG der durch die schullleitung genehmigt werden muss von fächern freistellen lassen. eine entschuldigung vom arbeitgeber ist nicht mit diesem antrag gleichzustellen.

ansonsten war es bei uns so das man mind. 80% des berufsschulunterrichtes da gewesen sein muss um eine zulassung zur prüfung zu bekommen.

wegen dem verkürzen: die ihk interessiert HAUPTsächlich die begünstigung des verkürzens durch deinen arbeitgeber. auch wenn die schule sich querstellt besteht die möglichkeit des verkürzens, der weg führt über die ihk.

solltest du dich nicht durch einen antrag bei der schulleitung von dem unterricht befreit haben, gilt für dich scheinbar die schulpflicht und die regelung mit der 80% teilnahme am unterricht.

so wars zumindest bei uns...

und auch neu: lässt man sich aufgrund erloschener schulpflicht und genehmigten antrag vom unterricht befreien bekommt man kein abgangszeugniss mehr, sondern hat nur noch die chance aufs ihk zeugniss. deswegen hat das bei uns keiner gemacht.
 
 
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mephisto
Alt 28.11.2005, 07:42   #7
Standard

bei uns ist es (warum bloß?) anders geregelt:

Du kannst bei mir an der Schule einen Antrag auf Freistellung machen, wenn du BEI ANTRITT DEINER AUSBILDUNG bereits das 21. Lebensjahr vollendet hast! D.h. im klartext:

Bist du 21 (oder älter), wenn du die Ausbildung anfängst, darfst du dich freistellen lassen, bzw MUSST die schule nicht besuchen!

bist du jünger oder wirst in der ausbildung erst 21, musst du die schule besuchen und bist laut gesetzeber dazu verpflichtet!

Außerdem ist man in Deutschland bis zum 18. Lebensjahr schulpflichtig, wobei es da für die Ausbildung andere Regelungen gibt!
 
 
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Morris
Alt 28.11.2005, 07:51   #8
Standard

Zwölf Jahre Schulpflicht? Bis zum 18. Geburtstag? Nanu, ich dachte, zehn Jahre würden reichen, machen doch schließlich auch schon minderjährige eine Ausbildung. Oder zählt die auch zur Schulpflicht?
 
 
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Felicitas
Alt 28.11.2005, 09:44   #9
Standard

die zählt mit dazu.

scheint von schule zu schule, ihk zu ihk, bundesland zu bundesland wohl verschieden zu sein.

wobei, irgendwas mit 21 jahren gabs bei uns auch noch O_o

ach ka....frag deinen ansprechpartner bei der ihk, der wirds dir genau sagen können.
 
 
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El Sparko
Alt 28.11.2005, 18:18   #10
Standard

das problem liegt einfach darin, dass die schulregelungen komplett bundeslandabhängig sind. die aussage mit 12 jahren stimmte genauso wenig wie die mit den 18 jahren.

in bayern ist es z.B. so dass man nach 10 jahren realschule seine schulpflicht geleistet hat. erst wenn man eine ausbildung beginnt wird sie mit anmeldung zur berufsschule reaktiviert und es sind dann wieder 12 jahre. für alle anderen, gymnasien + hauptschule, gelten aber generell die 12 jahre. das bedeutet ein arbeitsloser hauptschüler muss auf so ne art allgemeine berufsschule bis er seine zeit abgesessen hat bzw. ne ausbildung gefunden. ein gymnasiast macht sowieso 13 jahre, er wird davon nie etwas zu spüren bekommen.

für umschüler und alle die bereits 12 jahre schule VOR der ausbildung hatten gibts sowieso die möglichkeit sich von allem befreien zu lassen was einfach nur der schulpflicht wegen veranstaltet wird. das wäre deutsch, religion und sportunterricht.

eine besondere ausnahmeregelung fällt mir nicht mehr genau ein, wo man tatsächlich fast gänzlich auf die berufsschule verzichten konnte. davon wurde uns aber auch verständlicherweise sehr abgeraten. zumindest in meinem beruf braucht man schon ne art schulische bildung für die abschlußprüfung - ich war um die berufsschule nicht undankbar.
 
 
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