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schule geschwänzt

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Schwänzer
Alt 18.02.2004, 22:53   #1
Standard schule geschwänzt

hi

habe letztes halbjahr 50 unentschuldigte fehltage in meinem zeugnis stehen...
nicht weil ich keine entschuldigungen hatte, sondern weil sie ein paar tage zu spät vorlagen...

naja is ja auch egal
auf jeden fall läuft jetzt ein ordnungswidrigkeitenverfahren gegen mich und meine eltern.

nach §181 Abs.1 Nr.1 des Hessischen Schulgesetzes

Ich bin übrigens 16.

Was hat mich zu erwarten? Geldbuße in welcher Höhe?
Wie ist das offiziell, bekomme ich die Strafe oder meine Eltern?

WEnn fragen sind, posten. Bitte um Hilfe, da ich morgen den Brief vom Schulamt beantworten muss wegen Stellungnahme...

"Schwänzer"
 
 
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Squdus
Alt 18.02.2004, 23:00   #2
Standard

Zwischen 150(0) und 300(0) Euro, wenn sie was sagen. War schon in der selben Situation. Weiss jetzt aber nich ob es um Hunderter oder Tausender dreht. Is halt auch schon ein paar Jährchen her.
 
 
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Schwänzer
Alt 18.02.2004, 23:07   #3
Standard

Hilft mir leider auch nicht viel.. sorry.
weil zwischen 150 und 3000 euro ist schon ne ganz schöne spanne
habe gedacht, dass jemand evtl so eine staffelung hat.

z.B. pro Tag 20 Euro oder so etwas.
 
 
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Schwänzer
Alt 18.02.2004, 23:22   #4
Standard

ACH, noch eine andere Sache:

Ich habe die Entschuldigungen ja für die Fehltage abgegeben, nur sie sind von der Schule nicht mehr akzeptiert worden...

Dass diese Entschuldigungen noch existieren weiß ich, habe ich ein Recht darauf, diese wieder zu bekommen?
würde das etwas bringen wenn ich diese dem schulamt vorlege? Würde die Sache dann auf sich beruhen?
 
 
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*häxli*
Alt 18.02.2004, 23:51   #5
Standard

ich denke das würde dir schon relativ viel bringen! würde es zumindest mal versuchen....
 
 
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Turelur
Alt 18.02.2004, 23:55   #6
Standard

denk ich auch. würde auf jeden fall bei der schule die herausgabe der entschuldigungen verlangen, damit du die da vorweisen kannst. viel glück!
 
 
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Schwänzer
Alt 18.02.2004, 23:58   #7
Standard

Kann ich die denn VERLANGEN?
Habe ich ein Anrecht darauf?

Weil die Realschulzweigleiterin, wie die sich nennt, hat echt haare auf den zähnen, die frau ist selbst in kleinen dosen ungeniessbar

naja ich denke ihr wisst was ich meine...

also, kann ich darauf bestehen oder muss ich da auf gutmütigkeit der schule hoffen?
 
 
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Perser
Alt 19.02.2004, 00:05   #8
Standard

Das sind deine Dokumente und auch wenn du diese abgibst an deine Lehrer, die Schule bewahrt diese nur auf um darauf zurückgreifen zu können!
Die Schule ist verpflichtet dir die Entschuldigungen wieder auszuhändigen.
Die können jedoch auch alle Entschuldigungen verbrennen und eine Verschwörung gegen dich starten.
 
 
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Schwänzer
Alt 19.02.2004, 00:07   #9
Standard

So fühle ich mich auch im Moment, dass die sich alle gegen mich verschworen haben...
Hab vor einem Jahr die Schule gewechselt und denen passt es nicht dass es auch Leute gibt die Kontra geben bei Ungerechtigkeiten oder wenn Lehrer ihre Fehler nicht einsehen

Aber das hört sich schon mal gut an! Danke!
 
 
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*häxli*
Alt 19.02.2004, 01:42   #10
Standard

Original geschrieben von Schwänzer
Kann ich die denn VERLANGEN?
Habe ich ein Anrecht darauf?
Ja hast du! viel glück!
 
 
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SourecE
Alt 19.02.2004, 04:09   #11
Standard

oh sowas hab ich auch noch nicht gewusst, halt uns hier mal auf dem laufenden wie das ausgeht...

gruß
 
 
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Schwänzer
Alt 19.02.2004, 13:03   #12
Standard

Also, wie ich es mir gedacht hatte.
Habe sie nicht erhalten!

Die Realzweigleiterin hat sich höllisch aufgeregt, dass sei jetzt mein Problem, ich sollte mit den Konsequenzen leben!

Was tun? Wo kann ich mich informieren ob ich wirklich ein Anrecht darauf habe?

Jugendamt? Schulamt?
 
 
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tj
Alt 19.02.2004, 13:33   #13
Standard

so also :

du hast das recht die entschuldigung bis ende des halbjahres beim klassenlehrer oder direx vorzulegen
also wenn du nachweisen kannst das du die entschuldigungen hast
können die dir nen scheiss dreck an
 
 
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hackvresse
Alt 19.02.2004, 14:02   #14
Standard

man hat eben nicht unbedingt das recht die entschuldigungen bis ende des halbjahres abzugeben..
 
 
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dare
Alt 19.02.2004, 14:21   #15
Standard

lol, bei uns muessen die 3 tage spaeter da sein, sonst sind die stunden unentschuldigt!
in sport is es noch schlimmer, wenn die an dem tag nich da sind! ist man unentschuldigt...
 
 
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Schwänzer
Alt 19.02.2004, 15:14   #16
Standard

so ist es bei uns auch...
dass die als unentschuldigt eingetragen sind ist ok, war schludrig von mir.
aber die können mir doch nicht unterstellen, dass ich geschwänzt habe, obwohl ich die entschuldigungen hatte?!

zwar zu spät, aber ich hatte welche...

weiss einer ob es dort auch tagessätze gibt, also weiss jemand wieviel ich zahlen muss wenn es nicht fallen gelassen wird?
 
 
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Schwänzer
Alt 20.02.2004, 15:00   #17
Standard

so die realzweigleiterin hat mich heute angesprochen, der schulleiter meinte ich hätte kein recht darauf, die entschuldigungen wieder zu bekommen. nichtmal ne kopie...

komisch komisch komisch

hab jetzt auf den anhörungsbogen geschrieben, dass ich entschuldigungen hatte, diese aber zu spät da waren und daher nicht mehr akzeptiert wurden...

mal sehen was zurück kommt
 
 
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Perser
Alt 20.02.2004, 15:10   #18
Standard

Also man muss bedenken das jedes Bundesland seine eigenen Schülergesetze erlassen darf, daher ist das mit den Fristen für die Entschuldigungen nun ne heitle Sache, aber was in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einheitlich ist, ist das Datenschutz,Datenbesitz und Datenbeschauungsrecht und nunja es ist wohl so an deiner Schule:
Die Schülerakten dürfen nicht von Schülern eingesehen werden und auch Dokumente aus dieser Akte dürfen dem Schüler nicht ausgehändigt werden (das ist in der gesamten Republik so) nunja entschuldigungen gehören nicht in diese Akte, denn eine Entschuldigung ist nur vorzulegen, darf vom Lehrer auch nicht aufbewahrt werden (ausser der Schüler wünscht das).
Nun haben die wohl die Entschuldigungen in deine Akte mit eingefügt und sind der Ansicht das die da reingehören (was falsch ist, es ist kein Dokument das die Schule nicht aufbewahren darf!) und da man Dokumente aus der Schülerakte nicht aushändigen darf, sind die der Meinung das du kein Anrecht auf deine Entschuldigungen hast.
 
 
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hackvresse
Alt 20.02.2004, 16:37   #19
Standard

weiss einer ob es dort auch tagessätze gibt, also weiss jemand wieviel ich zahlen muss wenn es nicht fallen gelassen wird?
das wirds ganz sicher nicht geben.
Da wird wenn eine individuelle Regelung getroffen.
 
 
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Thaiger
Alt 20.02.2004, 16:57   #20
Standard

wahrscheinlich müßen deine Eltern für 6 Monate in den Knast. Und du kommst in ein Heim.
 
 
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dare
Alt 20.02.2004, 20:51   #21
Standard

bestimmt
 
 
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Schwänzer
Alt 21.02.2004, 00:43   #22
Standard

gut danke perser, dann werd ich schauen wie das ganze ausgeht!!
 
 
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Schwänzer
Alt 11.03.2004, 14:33   #23
Standard

so heute kam post...

wir müssen am 18.03.04 aufs jugendamt

mal sehen was dabei rauskommt.

vom schulamt her hat sich noch nischt neues ergeben
 
 
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Schwänzer
Alt 16.04.2004, 00:56   #24
Standard

So heute kam Post vom Staatlichen Schulamt.
Folgendes stand drin:
Bußgeldbescheid

Sie handelten als Schulpflichtiger Ihrer Vollzeitschulpflicht zuwider, indem Sie den lehrplanmäßigen Unterricht der XXX Schule vom XXX - XXX unentschuldigt versäumten.
Die von Ihnen vorgetragenen Angaben zur Sache waren nicht geeignet, Sie völlig vom Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu entlasten. Es musste deshalb eine Geldbuße festgesetzt werden. Diese wurde allerdings erheblich reduziert.

Sofern mir innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides keine Mitteilung vorliegt, dass Sie die Geldbuße bezahlen werden, beantrage ich beim Jugendgericht die ersatzweise Festsetzung einer Arbeitsauflage.


Geldbuße: 100,- Euro
Gebühr: 12,50 Euro
Zustellkosten: 5,62 Euro

Gesamtbetrag 118,12 Euro
---------------------------
Ein ähnlicher Schrieb nochmal an meine Eltern, mit der selben Summe.

Was meint ihr? Zahlen oder Sozialstunden machen?
Bei 100 Euro Geldbuße, hat jemand eine Ahnung wieviele Sozialstunden das geben würde?


Gruß
 
 
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baschdi
Alt 16.04.2004, 02:07   #25
Standard

naja 100euro kannst verkraften oder
 
 
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