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[Verkehrsrecht] Schreiben von Staatsanwaltschaft entgültig?

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namco
Alt 12.08.2007, 21:36   #1
Ausrufezeichen Schreiben von Staatsanwaltschaft entgültig?

Hallo Leute,

Ich hatte einen Auto Unfall. Und zwar bin ich gegen ein Strassenschild gefahren danach heim und habe dann die Polizei angerufen. Jetzt haben sie mir Unfallflucht angehangen. Ich bin noch in der Probezeit. Somit wäre mein Führerschein eigentlich weg.

Das schreiben der Staatsanwaltschaft ist nun endlich gekommen:
blabla....zu ahnden als:
fahrlässiger Verstoß gegen eine Vorschrift über das allgemeine Verhalten im Strassenverkehr...

und

strafbar als:
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.....

was im Busgeldkatalog mit 7pkt steht.

unten steht noch:
ein vergehen der Gefährdung des Strasenverkehrs .....ist nicht feststellbar.

Bei mir im Schreiben steht aber nichts von Fahrverbot oder Nachschulung etc...
nur eine Geldbuse in Höhe von 35€und eine Geldstrafe in Höhe von 90€

mehr nicht....
war das nun das letzte schreiben oder muss ich bangen das da noch was kommt??

DAnke für antwort
 
 
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El Sparko
Alt 12.08.2007, 21:42   #2
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ich könnte mir vorstellen, dass die führerschienangelegenheiten nicht zur strafe zählen. die staatsanwaltschaft wird sie also nicht verhängen, sondern eher ein schreiben von der sogenannten führerscheinstelle ins haus flattern. ist aber nur eine vermutung mit probezeitdelikten kenne ich mich nicht aus.
 
 
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MiKe
Alt 12.08.2007, 22:03   #3
Standard

Japp, probezeitrelevante Folgen werden von der Führerscheinstelle bekanntgegeben, nicht von der Staatsanwaltschaft.

Ich frage mich aber, warum dir unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen wird, wenn du dich selbst bei der Polizei gemeldet hast. Wurde der Unfall denn schon vor deiner "Stellung" bei de Polizei gemeldet?
 
 
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Sili
Alt 12.08.2007, 22:12   #4
Standard

wahrscheinlich weiler sich nicht am Unfallort aufgehalten hat, die Polizei verständigt und dort auf jene gewartet hat...


was ein Müll... ich meine er hätte auch nix sagen können..
ne hauptsache das is alles richtig... Paragraphenreiter die...
 
 
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MiKe
Alt 12.08.2007, 22:59   #5
Standard

Wenn er sich freiwillig bei der Polizei meldet, ist alles gegessen. Da kein anderer Verkehrseilnehmer verwickelt war, musste er ja auch auf niemanden warten (laut Gesetz müsste man dies eine "angemessene Zeit lang" tun). Insofern sehe ich den Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als nicht erfüllt an, solange er nicht vor seinem Anruf bei der Polizei angezeigt wurde!
 
 
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Abe
Alt 13.08.2007, 00:03   #6
Standard

Wie lange hast denn gebraucht um bei der Polizei anzurufen? Warens nur 5min oder 5 std?

Abe
 
 
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namco
Alt 13.08.2007, 17:17   #7
Standard

ne hab direkt danach angerufen ka...15min oder so

also da kommt noc ein schreiben?
weil in dem von der staatsanwaltschaft stand nix von punkten etc!

Geändert von Jumpy (13.08.2007 um 17:30 Uhr).
 
 
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Jumpy
Alt 13.08.2007, 17:33   #8
Standard

Was hat die Staatsanwaltschaft den geschrieben, das ein Ermittlungsverfahren gg. dich anhängig ist ?
Welche Anschuldigung genau ? Von wann ist das Schreiben ?

Gruß
 
 
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MiKe
Alt 13.08.2007, 17:38   #9
Standard

Zitat von namco
weil in dem von der staatsanwaltschaft stand nix von punkten etc!
Die Staatsanwaltschaft hat damit auch generell nix zu tun. Das macht die Führerscheinstelle, die erst von Flensburg den Bescheid bekommt, dass das Punktekonto eröffnet wurde und du ein Aufbauseminar zu absolvieren hast!
 
 
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namco
Alt 13.08.2007, 17:42   #10
Standard

hab ich denn jetzt überhaupt punkte??

weil meine strafe mit 35€ geldstrafe und 90€geldbuse is ja wohln witz....
für unfallflucht .
 
 
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El Sparko
Alt 13.08.2007, 18:00   #11
Standard

du willst es nicht verstehen oder? strafe und führerscheinmaßnahmen sind zwei paar stiefel. deine strafe ist der geldscheiß. vielleicht war das ne ordnungswidrigkeit, das wäre schön denn ansonsten baust du dir nette einträge in deiner polizeiakte auf mit dem scheiß.

jetzt hast du wohl entweder 2 B oder einen A verstoß gemacht, wenn ich das richtig im kopf hab, und das interessiert den staatsanwalt und irgendwelche richter erstmal nicht. das interessiert aber die fahrerlaubnisbehörde, die dir sozusagen auf probe eine fahrerlaubnis gegeben hat. selbstverständlich wird die davon irgendwann auch wind bekommen, das kann aber jetzt erstmal 2 monate dauern. die schreiben dich dann an und sagen was zu machen ist wenn du deinen führerschien behalten willst. dies ist nicht teil der strafe. hier geht es einfach darum herauszufinden ob du überhaupt qualifiziert bist ein fahrzeug zu führen, denn ganz einfach ein grundrecht auf dieses gibt es nicht.

was genau für verstöße du rein fahrerlaubnismässig getätigt hast und wie sich das auswirkt, also ob du jetzt 4 jahre probezeit + nachschulung hast (halte ich für wahrscheinlich) werden dir dann sicher leute erzählen die noch eher in dem alter sind zu wissen wie das so läuft mitm lappen auf probe.
 
 
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Jumpy
Alt 13.08.2007, 18:04   #12
Standard

Grundsätzlich ist schonmal fraglich, ob der Tatbestand der Unfallflucht überhaupt gegeben ist, deswegen hätte ich gerne Antworten
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 13.08.2007, 18:14   #13
Standard

Hm sofern der Sachverhalt hier richtig wiedergegeben wurde, wird die Unfallflucht wohl keinen Bestand haben. Also, falls du noch Punkte bekommst, würde ich den nen Brief von nem Anwalt schicken lassen. Mir wollten sie nach nem Unfall auch mal "unangepasstes Fahren" anhängen, Anwalt hat denen dann geschrieben, warum ich mit Glätte nicht hätte rechnen können (was ziemlich verrückt war, denn mMn hätte ich durchaus mit Glätte an der Stelle rechnen können ) und der Vorwurf wurde fallengelassen.

Nachtrag: Also nach http://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht sehe ich hier absolut keinen Grund, warum die Polizei Unfallflucht annehmen sollte - es sei denn, der Themenstarter verschweigt uns etwas.
 
 
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MiKe
Alt 13.08.2007, 20:22   #14
Standard

Zitat von namco
hab ich denn jetzt überhaupt punkte??
Wenn der Tavorwurf erfüllt ist: Ja, und zwar 7 A-Punkte (bleiben 5 Jahre), inkl. Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Könnte theoretisch noch Fahrverbot geben, aber das hängt alles vom Richter und den Umständen ab. Wie schon gesagt: sofern der Tatvorwurf erfüllt ist!

weil meine strafe mit 35€ geldstrafe und 90€geldbuse is ja wohln witz....
für unfallflucht .
Die 35€ sind wohl einfach für's "Pennen" im Straßenverkehr, die 90€ wohl für's uEvU...
 
 
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