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Schon wieder n Problem - illegaler Waffenbesitz...?

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Haze|Stoned
Alt 08.12.2005, 22:39   #1
Standard Schon wieder n Problem - illegaler Waffenbesitz...?

Also ich war heute mit nem Kumepl in nem Schlecker Laden, er hat ne Schachtel Kippen (auch noch Reval so ein vollidiot) geklaut - ich wusste WIRKLICH nicht das er sie geklaut hat er hat sie mir gezeigt ich hab gesagt leg sie wieder hin lass die scheisse aber dem war dann wohl doch nich so. Auf alle Fälle wurden wir erwischt und der Ladendetektiv meinte erstmal wir sollen alle Taschen leeren und tastete uns auch noch ab. Er fand n Butterfly bei mir in der Tasche, dann kamen die Männer in Grün und er hats ihnen gegeben. Ich bin (zum Glück) noch keine 18 und hatte auch noch nie wirklich stress mit unseren Freunden und Helfern jedoch wurde mir deutlich gesagt, dass ich wegen dem Diebstahl kaum bzw. keine Stress bekommen werde mitgehangen mitgefangen is klar aber trotzdem wirds nich wirklich stressig nur wegen dem Butterfly hab ich jetzt n Problem. Illegaler Waffenbesitz und als ich fragte was mich dafür erwartet konnte mir auch niemand ne Antwort geben. Der eine Bu...Polizist wolltes mir erst zurück geben und hats garnich gerafft dann hat aber der andere gemeint das ich das nich wieder seh das es ein illegaler Gegenstand ist. Was kann mich da jetzt großartig erwarten? Ich muss jetzt auf die Anzeige warten aber ich hab keine Lust mir jeden Abend im Bett den Kopf darüber zu zerbrechen was daraus jetzt wohl wird ... weiss einer vllt mit was ich so ~ rechnen kann?
Peace yo, Haze
 
 
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F@S
Alt 09.12.2005, 05:40   #2
Standard

Zitat von Haze|Stoned
mitgehangen mitgefangen is klar
.oO

Nix bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Wahrscheinlich nix bis relativ wenig..
 
 
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kOrN
Alt 09.12.2005, 14:21   #3
Standard

Also wenn es dass erste Mal war das du mit den Polizisten irgendwie stress hast musste dir eigentlich nicht den Kopf drüber zerbrechen. Normalerweiße machen die beim ersten Mal nix.
 
 
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endeffects
Alt 16.12.2005, 00:45   #4
Standard

aus einem diebstahl mit waffe wird schnell ein räuberischer diebstahl,
wenn dich dein freund nicht glaubwürdig entlastet dann habt ihr beide
viel spass mit dem urteil
 
 
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jurastudent
Alt 27.12.2005, 17:39   #5
Standard

Zitat von endeffects
aus einem diebstahl mit waffe wird schnell ein räuberischer diebstahl,
wenn dich dein freund nicht glaubwürdig entlastet dann habt ihr beide
viel spass mit dem urteil
Nix da räuberischer Diebstahl, da müßte wie beim Raub Gewalt angewendet worden sein. Raub scheidet aus, da ihr beide keine Gewalt angewendet habt.
Sollte man dir eine Beteiligung nachweisen können, dann käme der §244 StGB in betracht, dort heißt es nämlich "[...]wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer beteiliger a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt [...]".
Das wäre für euch die einschlägige Norm, und wird bei Erwachsenen mit 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft, bei jugendlichen natürlich weniger stark.
Wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz können sie dich allerdings zur Verantwortung ziehen wenn sie das wollen. Das liegt im Ermessen des Staatsanwaltes.
Dein Messer bekommst du egal wie es ausgeht nicht wieder, da es ein verbotener Gegenstand in Deutschland ist, und auch das aufbewahren zu hause verboten ist.
Ein Tipp für die Zukunft: Ein Kaufhausdetektiv ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu befugt euch zu durchsuchen, oder eure Taschen auszulehren, und er kann euch auch nicht dazu zwingen wenn ihr euch weigert. Er kann euch zwar festhalten (auch das nur wenn ihr bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt wurdet), aber ansonsten muss er auf die Polizei warten, da die Menschenwürde mehr wiegt, als der Schutz des Eigentums. In zukunft bei den Leuten einfach auf stur stellen, einige geben dann auf.

MFG
 
 
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