Zitat von endeffects aus einem diebstahl mit waffe wird schnell ein räuberischer diebstahl,
wenn dich dein freund nicht glaubwürdig entlastet dann habt ihr beide
viel spass mit dem urteil
Nix da räuberischer Diebstahl, da müßte wie beim Raub Gewalt angewendet worden sein. Raub scheidet aus, da ihr beide keine Gewalt angewendet habt.
Sollte man dir eine Beteiligung nachweisen können, dann käme der §244 StGB in betracht, dort heißt es nämlich "[...]wer 1. einen Diebstahl begeht, bei dem er oder ein anderer beteiliger a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt [...]".
Das wäre für euch die einschlägige Norm, und wird bei Erwachsenen mit 6 Monaten bis 10 Jahren bestraft, bei jugendlichen natürlich weniger stark.
Wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz können sie dich allerdings zur Verantwortung ziehen wenn sie das wollen. Das liegt im Ermessen des Staatsanwaltes.
Dein Messer bekommst du egal wie es ausgeht nicht wieder, da es ein verbotener Gegenstand in Deutschland ist, und auch das aufbewahren zu hause verboten ist.
Ein Tipp für die Zukunft: Ein Kaufhausdetektiv ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu befugt euch zu durchsuchen, oder eure Taschen auszulehren, und er kann euch auch nicht dazu zwingen wenn ihr euch weigert. Er kann euch zwar festhalten (auch das nur wenn ihr bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt wurdet), aber ansonsten muss er auf die Polizei warten, da die Menschenwürde mehr wiegt, als der Schutz des Eigentums. In zukunft bei den Leuten einfach auf stur stellen, einige geben dann auf.
MFG