Zitat von Saman Also finde ich gut das in dem Paragraphen direkt klar gemacht wird das niemand behindert oder gestört worde.
Trotzdem wird man dafür bestraft.
Ja warum denn auch nicht...
Nach deinem "Wunschdenken" dürften dann auch das über-rote-Ampeln-Fahren ohne Behinderung/Geschädigte, versuchter Mord ohne Verletzte und Speeding ohne Gefährdung nicht geahndet werden.
Es geht nicht nur um Behinderung sondern auch um die optimale Nutzung der Parkfläche - dürfte jeder so parken, wie er wollte, so lange er niemanden behindert, würde es ganz schön schlimm aussehn auf Deutschlands Straßen!
sie hatte ja noch eine zweite frage: kann der böse anwohner, der nun glaubte seine, ihrer meinung nach, nicht vorhandene ausfahrt blockiert zu sehen, sie anzeigen, wenn ja, wie wird die anzeige lauten und was hätte sie zu befürchten?
Ist doch bereits beantwortet:
Zitat von MiKe länger als 1h mit Behinderung 35€
Die Anklage lautet dann logischerweise: "Sie parkten hier und da unzulässig und behinderten damit dies und das!"
Wenn dort niemand zum behindern war, wird's auch keine Anklage geben. Solche Leute blöffen außerdem meistens nur. Ebenso wie die Leute, die überholt werden und dann mit ner Anzeige drohen. Hauptsache Angst gemacht!
Im Endeffekt wird natürlich EIN Bußgeld (wenn überhaupt) bei rauskommen. Die einzige Möglichkeit, wie der Typ dich noch rankriegen könnte wäre zivilrechtlich wg. Schadensersatz, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich
