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schlecht geparkt-anzeige?


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Doro6
Alt 25.11.2007, 18:58   #1
Standard schlecht geparkt-anzeige?

also mirist heut folgendes passdiert-gestern bin ich zu einem kumpel von mir auf ne party und er wohnt in einer einbahnstraße wo links ne mauer ist und rechts bordstein mit parkmöglichkeiten.ich kam also abends an, sah viele autos stehen und habe dann einen parkplatz gefunden und geparkt.
so heute morgen komme ich also zu meinem auto und finde 2 zettel-ein knöllchen was besagt ich hätte eine verkehrsordnungswidrigkeit begangen plus einen zettel eines anwohners der besagt dass ich angeblich in seiner einfahrt geparkt habe und dass er das anzeigen will. ich gebe zu dass ich nicht ganz innerhalb der weißen linien auf der straße stand weil das für mich gestern auch nicht ersichtlich war da andere vor mir schon scheiße geparkt haben und ich diese markierungen nicht sehen konnte.
naja wie auch immer-ich wollte fragen was ihr denkt wieviel das kosten wird bzw. ob ich wirklich mit ner anzeige rechnen kann,da ich niemanden behindert habe.ich stand neben einem zaun und dahinter waren blumen weswegen ich doch sehr bezweife dass da eine einfahrt ist (da war auch kein tor).ich hab es mal versucht grafisch darzustellen-hoffe ihr könnt mir helfen
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Dateityp: jpg parken.JPG (29,5 KB, 73x aufgerufen)
 
 
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Jumpy
Alt 25.11.2007, 20:00   #2
Standard

Hallo, wenn du ausserhalb der markiertenn Fäche geparkt hast, ist es ein Parkvergehen, kostet bis €25 je nach dem wo und wie !

Geändert von Jumpy (25.11.2007 um 20:10 Uhr).
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 20:02   #3
Standard

BKat, Nr. 25:
Unzulässig geparkt [...] auf Geh- und Radwegen ohne Behinderung 15€,
mit Behinderung 25€,
länger als 1h ohne Behinderung 25€,
länger als 1h mit Behinderung 35€

Geändert von MiKe (25.11.2007 um 20:14 Uhr).
 
 
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Felicitas
Alt 25.11.2007, 20:31   #4
Standard

jo

sie hatte ja noch eine zweite frage: kann der böse anwohner, der nun glaubte seine, ihrer meinung nach, nicht vorhandene ausfahrt blockiert zu sehen, sie anzeigen, wenn ja, wie wird die anzeige lauten und was hätte sie zu befürchten?

paragraphenklugscheißer ihr
 
 
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Saman
Alt 25.11.2007, 20:43   #5
Standard

Unser Rechtssystem ist Herrlich:
"länger als 1h ohne Behinderung 25€"
Also finde ich gut das in dem Paragraphen direkt klar gemacht wird das niemand behindert oder gestört worde.
Trotzdem wird man dafür bestraft.
Ja warum denn auch nicht...

Gruß
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 20:52   #6
Standard

Zitat von Saman
Also finde ich gut das in dem Paragraphen direkt klar gemacht wird das niemand behindert oder gestört worde.
Trotzdem wird man dafür bestraft.
Ja warum denn auch nicht...
Nach deinem "Wunschdenken" dürften dann auch das über-rote-Ampeln-Fahren ohne Behinderung/Geschädigte, versuchter Mord ohne Verletzte und Speeding ohne Gefährdung nicht geahndet werden.

Es geht nicht nur um Behinderung sondern auch um die optimale Nutzung der Parkfläche - dürfte jeder so parken, wie er wollte, so lange er niemanden behindert, würde es ganz schön schlimm aussehn auf Deutschlands Straßen!


sie hatte ja noch eine zweite frage: kann der böse anwohner, der nun glaubte seine, ihrer meinung nach, nicht vorhandene ausfahrt blockiert zu sehen, sie anzeigen, wenn ja, wie wird die anzeige lauten und was hätte sie zu befürchten?
Ist doch bereits beantwortet:
Zitat von MiKe
länger als 1h mit Behinderung 35€
Die Anklage lautet dann logischerweise: "Sie parkten hier und da unzulässig und behinderten damit dies und das!"

Wenn dort niemand zum behindern war, wird's auch keine Anklage geben. Solche Leute blöffen außerdem meistens nur. Ebenso wie die Leute, die überholt werden und dann mit ner Anzeige drohen. Hauptsache Angst gemacht!

Im Endeffekt wird natürlich EIN Bußgeld (wenn überhaupt) bei rauskommen. Die einzige Möglichkeit, wie der Typ dich noch rankriegen könnte wäre zivilrechtlich wg. Schadensersatz, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich
 
 
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Doro6
Alt 25.11.2007, 21:18   #7
Standard

kann ich dagegen eigentlich widerspruch einlegen,denn als ich an dem besagten abend da ankam habe ich verzweifelt nach einer lücke gesucht und wie gesagt ja diese besagte gefunden. da ja nun aber alle anderen oder zumindest mein vorder und hintermann auch recht suboptimal geparkt haben kann ich ja nicht auf einmal ordentlich dastehen....
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 21:24   #8
Standard

Können schon, aber ich persönlich rate davon ab. Die Chance, da durchzukommen, ist noch geringer als nur gering. Du müsstest irgendwie beweisen, dass die Parkplatzmarkierungen nicht erkennbar waren (ziemlich unwahrscheinilch), wenn du dich darauf berufen willst. Mit der Begründung "alle andern haben ja auch..." wirst du dem Richter nur noch einen Grund mehr geben, dich zu verurteilen, denn nur weil's die anderen auch gemacht haben, heißt das nicht, dass du's damit auch machen darfst. Hättest dir nen andern Parkplatz suchen müssen.

Außerdem: im Falle einer Verurteilung, wird's dann um einiges teurer!

Sie es, sofern was kommt, als Lehrgeld an (du hast halt nunmal falsch geparkt). Zahlen und gut is!
 
 
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Doro6
Alt 25.11.2007, 21:28   #9
Standard

ahhh mich regt das aber auch auf dass man in deutschland nirgends parken kann ohne das man bezahlt....und überall wohnen nur spasten die sonntag früh um 7 nichts besseres zu tun haben als wegen so ner scheiße de polizei zu rufen.....
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 21:37   #10
Standard

Zitat von Doro6
ahhh mich regt das aber auch auf dass man in deutschland nirgends parken kann ohne das man bezahlt....
Kannst du doch, wenn du _richtig_ parkst. Wie schon gesagt: ansonsten würde jeder so parken, wie er will und das würde zu einem riesen Chaos führen!

und überall wohnen nur spasten die sonntag früh um 7 nichts besseres zu tun haben als wegen so ner scheiße de polizei zu rufen.....
Joa... stimmt! ^^ Zumindest, sofern's nicht gerechtfertigt ist!
 
 
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Doro6
Alt 25.11.2007, 21:42   #11
Standard

ach na aber es is doch so-wenn man parken darf kostet es parkgebühr und da wo man dann mal parken könnte weil weit und breit niemand behindert wird kostet es auch was,weil es verboten ist...naja,naja....vielleicht gewinn ich ja durch zufall im lotto und kann damit die gebühr bezahlen lol
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 22:17   #12
Standard

Hm, in Großstädten kann das gut sein. Auf'm Land hast du da weniger Probleme (und Kosten ).
 
 
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Saman
Alt 25.11.2007, 22:53   #13
Standard

Zitat von MiKe
Nach deinem "Wunschdenken" dürften dann auch das über-rote-Ampeln-Fahren ohne Behinderung/Geschädigte, versuchter Mord ohne Verletzte und Speeding ohne Gefährdung nicht geahndet werden.
Ich habe über Rot fahren nicht mit falsch parken gleich gestellt.
Da hast du mir sehr voreilig was in den Mund geschoben.
Schade, ich dachte du wärst ein vernünftiger Diskussionspartner und keiner der einfach mal zuhaut bevor er sich erkundigt.
 
 
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MiKe
Alt 25.11.2007, 23:05   #14
Standard

Sorry, Saman, aber es kam einfach so rüber, als wolltest du damit sagen "man sollte erst bestrafen, wenn was passiert ist". Und das wollte ich halt mit dem Beispiel der roten Ampel "aus dir herauskitzeln" ^^

Also scheint das doch ned der Fall zu sein bei dir. Dennoch greift von meiner Seite aus das Argument, dass nicht nur wegen der Behinderung geahndet wird, sondern auch aufgrund der Ordnung.
 
 
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Doro6
Alt 26.11.2007, 11:23   #15
Standard

ich wohn aufm land lieber mike-da is das genau die selbe scheiße....naja...
 
 
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K-Stylez
Alt 26.11.2007, 11:32   #16
Standard

Sowas ist mir und meinem Fahrschullehrer auch passiert. Wir standen ein ganz kleines bisschen in einer Einfahrt (derjenige wäre locker durchgekommen).

Dann hat der Anwohner das Auto fotografiert und uns nen Zettel hingehangen: "Leider gehören Sie zu den Millionen von Autofahrern in Deutschland, die nicht in der Lage sind richtig einzuparken. Ich habe Ihr Fahrzeug fotografiert und werde Sie bei der Polizei anzeigen."

Als wir zurückgekommen sind (waren zu dem Zeitpunkt in der Fahrschule), haben wir nur gelacht und den Wisch weggeschmissen.

Nach 3 Monaten war immer noch nichts gekommen und wir hatten die Sache vergessen.

Ich denke dass mit der Anzeige ist von dem Anwohner ein bisschen weit hergeholt. Das sind einfach nur diese Leute, die nichts zu tun haben und nur einen Grund zum Motzen brauchen. Ich würde mir an deiner Stelle keine Sorgen machen.
 
 
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Doro6
Alt 26.11.2007, 11:40   #17
Standard

naja er hat da auch keine einfahrt gehabt denn wenn dann würde der in seinem blumenbeet zwischen seinen müllkübeln parken....ich nehm des auch net so ernst,aber ankotzen tut es mich trotzdem
 
 
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Jumpy
Alt 26.11.2007, 11:43   #18
Standard

so heute morgen komme ich also zu meinem auto und finde 2 zettel-ein knöllchen was besagt ich hätte eine verkehrsordnungswidrigkeit begangen plus einen zettel eines anwohners der besagt dass ich angeblich in seiner einfahrt geparkt habe und dass er das anzeigen will.
Eigentlich müsste auf dem Knöllchen genau stehen wofür dir das erteilt wurde. Somit weisste schon was kommt, ob mit Behinderung oder ohne.
Da es sich um eine Tateinheit handelt, dürfte der Zettel des nachbarn eigentlich keine Wirksamkeit haben !

naja er hat da auch keine einfahrt gehabt denn wenn dann würde der in seinem blumenbeet zwischen seinen müllkübeln parken....ich nehm des auch net so ernst,aber ankotzen tut es mich trotzdem
Das muss er auch nicht, maßgebend ist, wie die Einfahrt von den baulichen Gegebenheiten eingezeichnet ist und du hast nicht im vorgesenen gekennzeichneten Bereich geparkt, fertig !

Geändert von Jumpy (26.11.2007 um 20:21 Uhr).
 
 
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Doro6
Alt 26.11.2007, 11:51   #19
Standard

das steht auf solchen zetteln nie drauf. meine mom hatte letztens auch einen und da stand auch nur "verkehrsordnungswidrigkeit" drauf, nichts genaueres. naja vorfreude is ja bekanntermanßen die schönste freude
 
 
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Jumpy
Alt 26.11.2007, 11:53   #20
Standard

"verkehrsordnungswidrigkeit"]
nach § bla bla, sollte drauf stehen, zumindest mit einem Kreuz auf der Rückseite. Wobei auch eine papierlose Erfassung seine rechtsgültigkeit hat !
 
 
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Felicitas
Alt 26.11.2007, 11:53   #21
Standard

Zitat von Doro6
naja er hat da auch keine einfahrt gehabt denn wenn dann würde der in seinem blumenbeet zwischen seinen müllkübeln parken....ich nehm des auch net so ernst,aber ankotzen tut es mich trotzdem
naja, es muss ja keine ausfahrt gewesen sein, sondern vllt ein anwohnerparkplatz.

wie auch immer, seitdem ich seit nem jahr aufs auto und das parken in der innenstadt angewiesen bin, nehme ich relativ gelassen entweder in kauf dass ich a) 2-3 euro für 2 stunden parkgebühr bezahle, oder dass ich b) nichts bezahle und entsprechend weit laufen muss. irgendwann stellt sich diesbezüglich eine gewisse gleichgültigkeit ein. durch aufgebärden änder ich nichts und wenn ich anwohner wäre, würds mich auch ankotzen wenn studenten den ganzen lieben tag lang meinen anwohnerparkplatz blockieren. ich finde ja zwar dass es sinnvoll wäre, anwohnerparkplätze wochentags zwischen 8 und 18 uhr freizugeben für gebührenpflichtiges parken (ausgehend davon dass die werte anwohnerschaft zwischen 8 und 18 uhr am arbeiten ist), aber mei, so ists halt nicht. gleichgültigkeit hilft einem oft weiter, ist doch schade um sich selbst wenn man sich tag für tag über so ne kleinigkeit aufregt.
 
 
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Doro6
Alt 26.11.2007, 11:57   #22
Standard

des war kein anwohnerparkplatz....naja....was solls....
 
 
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Doro6
Alt 26.11.2007, 20:50   #23
Standard

haha da ist definitiv keine einfahrt-hab gerade mit meinem kumpel geredet der da wohgnt und auch schon stress mit denen hatte weil diese menschen anscheinend glauben der parkplatz gehört ihnen
 
 
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K-Stylez
Alt 27.11.2007, 09:13   #24
Standard

Zitat von Doro6
haha da ist definitiv keine einfahrt-hab gerade mit meinem kumpel geredet der da wohgnt und auch schon stress mit denen hatte weil diese menschen anscheinend glauben der parkplatz gehört ihnen
Ja also. Mach dich nicht verrückt - der kann dir gar nichts. Wie ich schon sagte: Das sind diese kleinkarierten Leute die nichts besseres zu tun haben, als immer einen Grund zum mosern zu suchen, weil sie den ganzen Tag nichts zu tun haben.
 
 
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Doro6
Alt 27.11.2007, 10:35   #25
Standard

nun offensichtlich bin ich nicht die erste,die mit denen probleme hat-meine kumpel ham se auch schon vollgemotzt weil er es gewagt hat vor ihrem haus in ner öffentlichen parklücke zu parken.naja, das is ja trotz allem ne positive nachricht
 
 
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