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Schimmel

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BlackPhoenix
Alt 21.10.2003, 21:38   #1
Standard Schimmel

Hi, habe mal eine Frage, da ich mit meiner Rechtslage nicht so bescheid weiss!!!

Also ... folgender Sachverhalt:
HAbe eine Kellerwohnung... wohne auf Miete, das eine Fenster meiner Wohnung (Abstellraum) ist eine Art Gulli im GArten meines Vermieters.
Der Sohn des Vermieters lies nach dem Blumengiessen den Wasserhahn offen, dadurch füllte sich im Gulli das Wasser... Mein fenster hielt dabei nicht stand Ich war grad 1 Tag in Urlaub und stand im Wasser als ich die Wohnung betrat. Das habe ich dann so gut ich konnte beseitigt, doch durch die nässe bildete sich überall Schimmel.
Dagegen habe ich eine Allergie und wurde krank, darauf zog ich zu meinem freund. Mein mieter versucht jetzt seit über 2 Monaten den schaden zu beseitigen (trockenlegen und so weiter)
Da die Wohnung immer noch nicht meinen vorstellungen eintspricht habe ich mich entschlossen auszuziehen.

Und nun das Hauptproblem, wobei ich eure Hilfe Brauche:
An meiner Schlafcouch hat sich schimmel in das holz von unten hoch gefressen und die optik ist echt gemindert. Auch wegen meiner allergie weigere ich mich auf dem ding zu schlafen.
Da ich nicht der verursacher des schadens war, wollte ich die couch ersetzt haben. Als antwort meinet der mieter, ich könnte den schimmel abwaschen und spray draufsprühen. Aber was ist mit der Optik ??? und überhaupt auch wegen meiner allergie glaube ich nicht das das reicht?!
Ich habe nun einen Begutachter veranlasst das Teiil zu begutachten, aber wie es ausgehen wird weiß ich nicht. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Was meint ihr????

Aber wenn ich nichts bekomme finde ich das gemein. Stellt euch vor ich mache was kaputt ... verkratze jemanden am auto den lack oder so ... dann muss ich da ja auch für haften .... So, bin gespannt auf eure posts....

Grus BlackPhoenix
 
 
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blackmesa
Alt 21.10.2003, 21:52   #2
Standard

Muss er bezahlen bzw. seine Privathaftpflicht und dir würde ich raten die Miete für die Zeit auf 0 zu mindern.
 
 
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BlackPhoenix
Alt 21.10.2003, 21:55   #3
Standard

Miete ist auf 0... Wäre ja noch schöner ....
 
 
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blackmesa
Alt 21.10.2003, 22:33   #4
Standard

Und den Rest muss er oder seine Privathaftpflicht ersetzen, ganz klar. Da gibt es nichts dran zu rütteln, er muss den Schaden melden und dann wird ein Gutachter seine Versicherung sich das vermutlich eh angucken.
 
 
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