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Scheiss DHL - mein Geld ist weg!!

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haggybear
Alt 05.08.2005, 13:00   #1
Standard Scheiss DHL - mein Geld ist weg!!

Hallo Leute,
ich koche vor Wut und kotze gleich! Ich habe mir von vor ein paar Tagen ein neues Notebook bestellt, lange für gespart. 1300 €. Habe mich gefreut wir ein kleines Kind! Nun bin ich leider diese Woche krank geworden so daß ich nicht arbeiten war. Und mußte gestern zum Arzt. Also habe ich von 9 Uhr bis um 12.30 Uhr beim Arzt gesessen. Als ich nach Hause kam fand ich einen Zettel im Briefkasten:

Packetzustellung: Ich konnte Sie heute während der Zustellung um 10 Uhr nicht antreffen...bla...bla.....1 Packet...bla...bla...Unter der Treppe?!

Ich dachte ich lese nicht richtig?! Mein Notebook unter der Treppe?? Im freien?? Ich habe mich tierisch aufgeregt, denn es regnete auch recht stark. Ich also um den Eingang rum, unter der Treppe: KEIN PACKET!!! Wo ist mein Paket, mein Notebook?? Ich flippe aus!!

Dann habe ich wutentbrand bei DHL angerufen ob der Postman noch alle Latten am Zaun hat. Ich will mein Notebook. Die sagten mir dann nach Rückfrage, sei alles i.O. ich hätte ja für den Empfang unterschrieben!!! Unterschrieben?? ICH WAR GAR NICHT DA!!

Was soll ich machen, ich will mein Notebook oder mein Geld zurück!!!!!!!

Hat jemand einen Tip??

Gruß
haggybear
 
 
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MiKe
Alt 05.08.2005, 13:15   #2
Standard

dann lass dir doch mal den wisch zeigen, auf dem du angeblich unterschrieben hast... und zeig denen den schein mit "unter der treppe", hättest du unterschrieben und das paket entgegen genommen, hätte der typ das paket ja nicht unter die treppe stellen müssen
 
 
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HoTTe83
Alt 05.08.2005, 14:02   #3
Standard

solche aktionen hört man in der letzen zeit immer öfter.. geal ob dhl, gls, ups etc.


ab zum rechtsanwalt!
 
 
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Apu
Alt 05.08.2005, 14:54   #4
Standard

Bist du dir denn sicher niemals unterschrieben zu haben, dass sie Pakete dort abstellen dürfen, wenn du nicht da bist? Wäre mir zwar auch neu, dass DHL das macht, aber z.B. bei GLS ist das üblich, weil die nicht so ein dichtes Filialnetz haben, wo du deinen Kram dann abholen kannst.

Und wenn dem nicht so ist, kannst du doch ganz locker bleiben, spricht doch alles für dich.
 
 
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Tox!cfox
Alt 05.08.2005, 15:07   #5
Standard

Das is echt scheiße gelaufen...
Also ich kenn das eigentlich nur so, dass Mr. Postman das unzustellbare Paket (wenn der Addressant nich da is) an den Nachbarn aushändigt! Aber einfach unter die Treppe stellen?! Schnapsidee... =(
 
 
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Hammer Unslieb
Alt 05.08.2005, 15:59   #6
Standard

Hab ich auch schon erlebt... kam nach Hause und fand einen eBay-Staubsauger und ein 50EUR-Buch von Amazon einfach so vor die Haustür gelegt. Anruf bei der Post ergab, dass solche Pakete nur gegen Unterschrift abgegeben werden, sprich: der Bote hat die Unterschrift offensichtlich gefälscht. Ob das für ihn irgendwelche Konsequenzen hatte weiß ich allerdings nicht.

Ich denke mal, dass das Recht hier ziemlich eindeutig auf deiner Seite ist, denn erstens hast du diesen Zettel und zweitens ist die Unterschrift, die der Bursche hat, auf keinen Fall von dir. Würde denen eine Kopie des Zettels zuschicken sowie eine Kopie der Unterschrift anfordern. Wenn sie dann von sich aus nicht das Geld rausrücken ab zum Anwalt. Achja, den Absender unbedingt auch benachrichtigen! Letztendlich würde das Geld ja vermutlich an ihn gehen. Zumal das Laptop ja sicher nicht unversichert verschickt worden ist.
 
 
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haggybear
Alt 05.08.2005, 16:17   #7
Standard

Also ich habe DEFINITIV nichts unterschrieben habe. Ich war ja, wie erwähnt, beim Arzt. Ich habe sowas aber auch schonmal vor ca. einem Jahr erlebt, da lag auch ein Amazon Buch vor der Tür. Aber es war immerhin da. Ich weiss jetzt nicht auf wen oder was ich wütender sein soll. Auf DHL oder auf denjenigen der sich jetzt an meinem schönen Notebook erfreut.

Ich will ja nicht unfair werden, aber irgendwie habe ich das Gefühl mein Notebook steht bei einem Postmann....

Ich bin nur so nervös wegen der ganzen Lauferei, Kosten (der Anwalt will ja auch bezahlt werden)

Gruß
haggybear
 
 
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Apu
Alt 05.08.2005, 18:10   #8
Standard

Die Amazonbücher sind ja auch keine versicherten Pakete! Die können ohne weiteres an einen Ort gelegt werden, den der Postbote für "geeignet" hält. Das Notebook wird aber wohl versichert versandt worden sein, wofür auch spricht, dass du laut Post für die Zustellung unterschreiben musstest. Also wie gesagt, scheiß Situation, aber du solltest da heil rauskommen.
 
 
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haggybear
Alt 05.08.2005, 23:33   #9
Standard

Ich finde es aber schon ziemlich dreist, dass der Mann behauptet ich hätte das unterschrieben!

Ich hoffe, dass wir da schnell zu einer Lösung kommen. Denn 1300€ sind vieel Geld!
 
 
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Perser
Alt 06.08.2005, 18:11   #10
Standard

Oh mensch nun stell dich doch nicht so an!

Du hast nicht unterschrieben und wenn du das wirklich so ist dann gibt es auch kein Problem.
Eine Unterschrift kann man letztendlich nicht perfekt fälschen.
Jetzt solltest du eigentlich nicht mehr auf eigene Faust handeln, sondern direkt einen Anwalt einschalten denn den brauchst du so oder so in diesem Fall.
Der wird dann für dich sämtliche Dokumente die involviert sind in diesen Fall zusammensammeln von dir und von der Post und dann wird das einem Graphologem geschickt.
Der wird dann relativ schnell herausfinden das die Unterschrift tatsächlich nicht von dir ist und somit wäre schon ein Strafbestand erfüllt unzwar Urkundenfälschung!
So nun würde dein Anwalt für dich die DHL GmbH oder die Post AG (je nachdem wer die juristische Person darstellt) wegen Urkundenfälschung und folgender (fahrlässiger) Sachentwendung oder ähnlichem bei einem Gericht an den Prangen stellen.
So nun wird die Post AG das schreiben deines Anwaltes bekommen indem halt gewarnt wird, das ein Schreiben beim Gericht vorliegt und dein Anwalt wird wohl direkt auch das Gutachten des Graphologen mitschicken das beweist das die Unterschrift höchstwahrscheinlich vom Postboten gefälscht wurde.
So die Post wird nun klug genug sein nicht vor Gericht zu ziehen und dir alles zurückerstatten!
 
 
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PowerWapiti
Alt 06.08.2005, 18:54   #11
Standard

du kannst es ja vielleicht noch mit so einem Nachverfolgungsteil probieren..

oder kuck mal bei www.Post.de .. dort kannst du ja die Paketnr. eingeben und kucken wo das Paket gerade ist. Vielleicht steht ja noch sowas wie "Ausrollung.." .. "Im Umlauf..":. oder so?
 
 
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MiKe
Alt 06.08.2005, 22:01   #12
Standard

warum sollte der postbote dann nen zettel schreiben, wo draufsteht, dass das paket unter der treppe ist?
 
 
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haggybear
Alt 06.08.2005, 23:43   #13
Standard

Ja, das weiß ich auch nicht. Was der Zettel sollte, wahrscheinlich war er sicher das dort niemand etwas wegnimmt. Nun, eigentlich sollte er wissen das man von dem öffentlichen Fußgängerweg hinter dem Haus direkt auf den Treppenaufgang sehen kann. Also wäre es ein leichtes für jemanden der das gerade vorbeikommt, das Packet mitzunehmen. Gelegenheit macht Diebe.

Aber bezügl. der Packetnummer, woher soll ich die wissen. Ich habe das Packet ja nie zu Gesicht bekommen?!

Gruß
Haggybear
 
 
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DasTobbi
Alt 06.08.2005, 23:47   #14
Standard

Haste das Geld überwiesen?
Buch es doch einfach zurück und setz dich mit dem Verkäufer in verbindung. Sag ihm das Paket ist nie bei Dir angekommen und sie sollen der Post mal Dampf unterm Hintern machen...
 
 
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Pred
Alt 07.08.2005, 12:20   #15
Standard

Wenn man das Geld überwiesen hat, ist ein einfaches Rückbuchen nicht möglich. Außerdem wieso soll der Verkäufer den Stress haben, wenn eindeutig beim Empfänger/Zustellung etwas nicht wie geplant abgelaufen ist.
 
 
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Abe
Alt 07.08.2005, 12:46   #16
Standard

Wieso sollte er nicht bezahlen? Nur weil die Post es verbockt hat muss doch nicht der Verkäufer darunter leiden.

Die Schuld liegt eindeutig bei der Post und er sollte keine Probleme haben das Geld erstattet zu bekommen.

Abe
 
 
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Perser
Alt 07.08.2005, 15:19   #17
Standard

Ich Verweise einfach nochmal auf meinen Beitrag.
 
 
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David
Alt 09.08.2005, 14:34   #18
Standard

Ich denke auch dass hier der Gang zum Anwalt die richtige Wahl ist. Kann ja wohl nicht angehen was die Post da anstellt.
 
 
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Apu
Alt 09.08.2005, 14:54   #19
Standard

Wieso sollte er nicht bezahlen? Nur weil die Post es verbockt hat muss doch nicht der Verkäufer darunter leiden.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn er bei einem gewerblichem Versender bestellt hat, haftet dieser für den Transport. Also wenn das Paket nicht angekommen ist, kannst du eigentlich dein Geld zurückfordern (auch wenn du weißt das die Post schuld ist). Der Versender ist auch der einzige der Ansprüche ggü. der Post hat, nur er kann z.B. einen Nachforschungsantrag stellen.
 
 
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Felicitas
Alt 09.08.2005, 15:03   #20
Standard

hmnee

genau anders.

wenn er bei einem gewerblichen bestellt (was ja nicht der fall war) dann ist der gesetzliche erfüllungsort meist dem seine firma, das heisst der käufer haftet für den transport.

wobei der natürlich ansprüche gegen den spediteur stellen kann.
 
 
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Apu
Alt 09.08.2005, 17:27   #21
Standard

hmnee

Also ich bin mir eigentlich relativ sicher, dass der Händler für das Versandstück haftet, bis der Kunde es in den Händen hält. Es gab da in der c't mal so einen großen Report über eBay und dessen Sicherheitsaspekte und da stand das so drin. Ist eigentlich ganz lustig, das wenn man z.B. bei eBay was bestellt und sich für unversicherten Versand eintscheidet der Verkäufer (sofern gewerblich) trotzdem für verschwundene Sachen haften muss.

(was ja nicht der fall war)
Habe ich da was überlesen?
 
 
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El Sparko
Alt 09.08.2005, 17:44   #22
Standard

1. hast was überlesen
2. hat feli recht, wenn sich die rechtslage nicht fürn fernabsatz geändert hat. und davon weiß ich nichts.

die haftung beim versand ist eigentlich vertragsinhalt und kann individuell geregelt werden, standard ist aber wohl "ab werk".
 
 
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dr.gonzo
Alt 09.08.2005, 18:04   #23
Standard

So wie es kenne kann ich nur sagen El Sparko hat recht.
Man kann das in seinen AGB nach belieben abändern.

Bei einen versicherten Versand muß der Empfänger den Schaden melden.
Sollte das Packet beschädigt sein, am besten bei der Post auspacken. Das erleichtert die Beweislast, denn auch wenn ein Packet versichert ist bekommt man nicht so schnell den Schaden erstattet. Man muß glaubwürdig nachweisen können das das Packet, besser der Inahlt beim Transport beschädigt wurde. Ggf muß das Packet vor dem Versand mit einen Hinweis versehen werden (z.B. bei Glas).

In diesem Fall würde ich an den Vorstand der Post AG schreiben, mit Hinweis darauf rechtliche Schritt einzuleiten.
Ja nach dem wie dieser reagiert den Rest über einen Anwalt machen.
(Hilfreich kann auch der Verbaraucherschutz sein)
 
 
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Apu
Alt 09.08.2005, 20:10   #24
Standard

OK, bevor ich mich jetzt hier zu weit aus dem Fenster lene, habe ich nochmal nachgeschaut. Wie es aussieht ist diese "Ab Werk" aussage in manchen Fällen tatsächlich richtig. Aber wie ich schon sagte hat der Empfänger eigentlich keinen Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen, weil er mit diesem keinen vertrag hat.
Die Regelung wie ich sie in Erinnerung hatte, gilt nur für Verbrauchsgüter, wozu ein Notebook wohl eher nicht zählt (obwohl bei den geringen lebensdauern ). Nachzulesen in c't 04/2004 und hier in eingescannter Form:

 
 
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El Sparko
Alt 09.08.2005, 20:12   #25
Standard

na dann ist das ne änderung wegen fernabsatz wie ich oben meinte... da war ich leider schon nicht mehr in der schule um sowas gelernt zu haben
 
 
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