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schadensersatz

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hackvresse
Alt 28.10.2002, 17:27   #1
Standard schadensersatz

Also folgendes

Bei mir war letztens Party im haus, sprich alle waren ziemlich Alkoholisiert oder auf sonst irgendwelchen Drogen . Meinen Rollerschlüssel hatte ich wohl irgendwie unten liegen lassen und den hat sich dann jemand (hatte keine führerschein) geschnappt und ist los gefahren. Hat sich natürlich dank dem alkohol ziemlich auf die fresse gelegt. Schaden am Roller beträgt 260€. nur leider will dieser jemand nicht zahlen...wie kann ich das geld jetzt am besten und unumständlichsten bekommen? Einfach Anzeigen? oder doch anders?
 
 
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doomhammer
Alt 28.10.2002, 17:39   #2
Standard

hmm.. du sagst ihm dass er die reparatur zahlen soll oder dass er ne anzeige bekommt, nen anderen weg seh ich net. da seine haftpflicht zahlt - wenn er net sagt dass er voll war - is das ja kein problem
 
 
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sNaKe
Alt 28.10.2002, 17:40   #3
Standard

kommt drauf an wo du den schlüssel liegen lassen hast und wieviele promille der hatte. war polizei mit im spiel??
ich denke du musst das selber tragen, da du ja den schlüssel nicht frei liegen lassen müsstest. ich denke da jetzt an eine wohnung un du hast den schlüssel für jeden zugänglich im hausflur liegen lassen!
 
 
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Alt 28.10.2002, 17:51   #4
Standard

ja lol Snake nur weil der Schlüssel rumliegt, ist das noch lange kein Freischein das man mit fremden Eigentum rumfährt.
 
 
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Krashok
Alt 28.10.2002, 18:11   #5
Standard

was ? das is widerrechtliche aneignung von eigentum ... aber das steht nicht zur debatte, ich schätz mal du bekommst ihn mit §992 BGB ran, wenn du nachweisen kannst das er/sie es war
 
 
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sNaKe
Alt 28.10.2002, 18:33   #6
Standard

naja is schon ne einladung. wenn er nich beweisen kann dass der es war, dann hat er deswegen pech gehabt. oder er bekommt ne art "teilschuld"
 
 
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Devil-Seed
Alt 28.10.2002, 18:38   #7
Standard

ihm mit anzeige drohen is wohl einzígster weg... dann wird er schon blicken dass du es ernst meinst! wenn ned musst du wohl oda übel zu den grünen gehen wenn du den schaden ned selber zahlen willst.
 
 
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daRaider
Alt 28.10.2002, 19:23   #8
Standard

snake du faselst totalen blödsinn.
 
 
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hackvresse
Alt 28.10.2002, 21:08   #9
Standard

Nachweisen dass er es war kann ich. Gab genug Zeugen die gesehen haben das er gefahren ist. Davon abgesehen kann ich meinen Schlüssel doch liegen haben wo ich will, fahren darf er deswegen trotzdem nicht und schon gar nicht ohne Führerschein..oder seh ich das falsch?
 
 
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Registrierter PPler
Anonymisierungsmodus aktiv!
Alt 28.10.2002, 21:24   #10
Standard

Nein genau richtig !
 
 
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dare
Alt 28.10.2002, 21:36   #11
Standard

sach doch einfach dein schluessel lag in DEINEM zimmer!
ich dachte der wollte im maerz zahlen!
er kann seinen schluessel in "seinem" haus liegen haben wo er will!
 
 
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hackvresse
Alt 28.10.2002, 21:39   #12
Standard

ich weiss eben nicht so genau wo der schlüssel die ganze zeit lag..aber ist ja auch egal
 
 
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Krashok
Alt 28.10.2002, 21:41   #13
Standard

vollkommen titte wo der schlüssel lag .. hab ich ja oben schon erklärt..
 
 
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dare
Alt 28.10.2002, 21:46   #14
Standard

gib mal die stelle aussem paragraphen
 
 
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doomhammer
Alt 28.10.2002, 22:15   #15
Standard

BGB § 992
Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den
Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den
Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen.
 
 
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©ì®©@
Alt 28.10.2002, 23:12   #16
Standard

naja.aber ich glaub auf ne anzeige wird er keinen bock haben.denn wenn die grünen im spiel sind,und dann auch noch raus kommt,dass der jenige keinen schein hat. oje.
 
 
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sNaKe
Alt 28.10.2002, 23:46   #17
Standard

naja ich habe das jetzt so gemeint: wenn ich n cabrio habe und lasse das dach auf und die fenster und lege noch am besten mein handy oder so aufn fahrersitz und den autoschlüssel daneben und das wird geklaut und ich kann nicht beweisen wer es war und gehe so zur polizei. die lachen einen doch dann aus und sagen: tja pech gehabt oder??


das is zumindest bei diebstahl so... sorry wenn ich da jetzt was durcheinander gebracht habe und für verwirrung gesorgt habe!
 
 
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