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Sachmangelhaftung Autokauf , Privat zu Privat

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Autokäufer061
Alt 02.01.2007, 19:43   #1
Standard Sachmangelhaftung Autokauf , Privat zu Privat

Guten Tag

Ich habe vor 2 Wochen einen 4er Golf bei einem Autohändler erworben, und der Verkauf belief sich von Privat zu Privatperson, wobbei der Autohändler nur als Zwischenhändler aggierte. Im Kaufvertrag is der Ausschluss der Gewährleistung enthalten. Hinzu kommt das die Tüv-Abnahme vor einer Woche deutlich "ohne vorliegende Mängel" beglaubigt wurde.
Nun habe ich das Auto am heutigen Dienstag einem Sicherheitscheck unterzogen, und dort wurde Mängel entdeckt, die zum Zeitpunkt des Tüvgutachtens eindeutig vermerkt hätte sein sollen.
Nun möchte ich , da sich die Reperaturen auf ca. 2000€ belaufen auf die Sachmangelhaftung zurück greifen. Ich habe gelesen , dass wenn erhebliche Mängel am
Fahrzeug, soweit nicht im Kaufvertrag vorhanden, laut Recht eine Täuschung darstellen. Nun bräuchte ich Hilfe, in wie Fern ich in diesem Fall auf meine Rechte zurück greifen kann. Der gekaufte Wert des Wagens beläuft sich auf etwa 7000€, und da dies deutlich Mängel überhalb der 5% Marke sind, müsste es doch möglich sein, diese Erstattung zu fordern, oder gar einen Rücklauf des Vertrages zu beantragen...In wie weit liegen meine Möglichkeiten, ich wäre ihnen sehr über ausführliche Antwort verbunden.

MfG
 
 
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tschiech
Alt 02.01.2007, 22:33   #2
Standard

434 folgende BGB, dir steht auf jeden fall minderung reparatur oder rücktritt zu, ausm ff kann ich dir jez nichts spezielleres sagen es gibt sicherlich noch n extra paragraphen was die täuschung angeht, irgendwas um die hundertnochwas rum..
aber wenns um so ne menge geld geht, hol dir n anwalt bzw ruf beim rechtsschutz an wenn du sowas hast
 
 
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Autokäufer061
Alt 03.01.2007, 19:25   #3
Standard

Also habe ich auch von einem Privat zu Privat kauf die Chance auf Rücktritt , Minderung oder reperatur... Jetzt die Frage, sollte ich wegen dieser Geschichte den Autohändler benachtrichtigen , oder direkt den Verkäufer
sollte ich weitere Schritte also nur mit meinem Anwalt machen ?
 
 
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