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Die Sache mit den Geldern und den Ämtern


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short_cut_baby
Alt 18.12.2007, 17:26   #1
Standard Die Sache mit den Geldern und den Ämtern

Sodelle, Entschluss, auszuziehen ist jetzt so gut wie sicher. Ich kann super günstig zu einem Freund ziehen, muss da echt wenig zahlen, ziemlicher Glückstreffer

So aber nu die Frage:
Mir stehen da ja ein paar Gelder zu, z.B. Kindergeld und Unterhalt und ich kann außerdem BaFög beantragen (weil meine Mutter sehr wenig verdient und es auch triftige Gründe gibt, Zuhause auszuziehen).

Wegen dem Kindergeld geh ich ja einfach zur Kindergeldkasse und die sollen das dann ja nur auf ein andres Konto überweisen.

Das mit dem Unterhalt ist so eine Sache. Mein Vater zahlt nur 50€/Monat, obwohl es mindestens 200€ sein müssten. Wie kann ich jetzt mehr Unterhalt einklagen? Bzw gibt es da irgendein Amt, dass sich damit beschäftigt??

Wo beantrage ich denn mein BaFög am klügsten?

Für die wohnung dort zahle ich nur meinen anteil von 275€ warm+strom+internet+telefon+wasser, dazu brauche ich denk ich etwa 150€ für essen pro monat, wenn ich meine ganzen gelder da bekomme haut das mit meinem job zusammen sehr locker hin, dann habe ich etwa 750€ im monat (bei einem mindestsatz von BaFög) und ich denke das lässt sich auf jeden fall machen.
 
 
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Ænema
Alt 18.12.2007, 17:45   #2
Standard

Wie ist das Verhältnis zu deinem Vater? Gibt es da eventuell die Möglichkeit einer Klärung und wieso hat deine Mutter sich bisher nicht darum gekümmert den vollen Betrag des Unterhalts einzufordern?

Du solltest vielleicht mal einen Gang zum Jugendamt antreten für den Unterhalt. Da sollte es wohl auch eine Beratungsstelle geben oder zumindest jemand der dir in der Sache weiterhelfen kann.

Wieviel verdienst du in deinem Job? 400€?
 
 
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short_cut_baby
Alt 18.12.2007, 19:17   #3
Standard

ich verdiene etwa 300-320€ pro monat. damit ist auf jeden fall schonmal der mietkram sicher.

Meine mutter hat es nur aus dem grund nicht getan, weil sie keine lust hat, sich mit den Ämtern rumzuschlagen-ich werds wohl tun. Ich kenne meinen Vater überhaupt nicht. Aber ich hoffe, es wird kein riesiges Theater bis die Sache mit dem Unterhalt abgewickelt ist.
 
 
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Ænema
Alt 18.12.2007, 19:55   #4
Standard

Deine Eltern sind geschieden oder waren gar nicht verheiratet? Gibt es ein vorangegangenes Urteil bezüglich des Unterhalts? Wieviel wurde dabei festgelegt und bezieht deine Mutter ebenfalls Unterhalt von deinem Vater?

Das Problem ist, dass du mit Vollendung deines 18. Lebensjahres keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hast. Es kann jedoch sein, dass ein weiterer Anspruch geltend gemacht werden kann, im Fall einer Ausbildung oder ähnliches. Deine Mutter müsste dafür allerdings einen dynamischen Unterhaltstitel besitzen. Alte Unterhaltstitel, beurkundet vor dem 01.01.2001, sind nicht mehr gültig.

Du gehst noch zur Schule? Falls ja, müsstest du Schüler-Bafög beantragen, was widerum als Einkommen zählt, da es nicht zurückgezahlt werden muss.

Das Thema ist ziemlich komplex. Du solltest dir vielleicht auch Hilfe bei einer Rechtsberatung holen.
 
 
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OrionX
Alt 18.12.2007, 20:01   #5
Standard

Zitat von short_cut_baby
Für die wohnung dort zahle ich nur meinen anteil von 275€ warm+strom+internet+telefon+wasser, dazu brauche ich denk ich etwa 150€ für essen pro monat, wenn ich meine ganzen gelder da bekomme haut das mit meinem job zusammen sehr locker hin, dann habe ich etwa 750€ im monat (bei einem mindestsatz von BaFög) und ich denke das lässt sich auf jeden fall machen.
essen pro monat und pro person würde ich mit 60 - 70 € veranschlagen. so teuer ist essen nu auch wieder nicht. Bafög kannst du denke ich wenn du allein wohnst mit 192 € (das ist sowas wie ein standardsatz, ich denke sogar der höchstsatz) veranschlagen, allerdings kann das amt sagen das du ja unterhalt von deinem vater kriegst und die sind halt 200 € egal wieviel er wirklich zahlt.

glaub mir, wenn du 280 - 290 € im monat zum leben aufbringst reicht das dicke. Vorrausgesetzt natürlich du kannst mit geld auch umgehen und verschwendest keine lebensmittel. aber puffer ist da auf jeden fall drin, nur halt partys solltest dir verkneifen.

noch so ein paar kostenpunkte:

dsl, telefon und co gibts ab 20 € im monat (sinnvoll ist das nicht mit telekomanschluss zu machen, das bieten mittlerweile sehr viele an. telekomanschluss heisst 16 € pro monat allein an grundgebühren)

teflonflat kostet meistens so 10 - 15 € extra. sodass du internet und telefon mit 35 € verbuchen kannst.

strom teilst du dir zwar mit deinem mitbewohner, rechne aufs jahr aber mal mit 1600 kw/h (so rechnet mein versorger zumindest)

GEZ musst du nicht zahlen da du nach sozialgesetzbuch bla eine leistung (bafög und nur bei bafög oder BAB) erhälst.

sorg auf jeden fall dafür das du mit im mietvertrag stehst, sodass er dich nicht einfach auf die straße setzen kann.

hast du geld für mobiliar?
 
 
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David
Alt 19.12.2007, 01:54   #6
Standard

nur mal so nebenbei, bafög-höchstsatz ist 530 eur (bei nicht selbst versicherten) + kindergeldabzweigung (154 eur).

Das Geld was dein Vater nicht zahlt kannste vom Bafögamt vorausgezahlt bekommen, letzendlich vollstrecken die das dann, was du aber jetzt auch schon machen könntest. (Sofern ein Urteil vorliegt)

zitat " Das Problem ist, dass du mit Vollendung deines 18. Lebensjahres keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hast." wie kommste denn darauf? Unterhaltsanspruch besteht bis zur vollendung der Erstausbildung+bei "Bedarf"

einfach mal googlen+schlaumachen.
 
 
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Ænema
Alt 19.12.2007, 02:29   #7
Standard

Zitat von David
zitat " Das Problem ist, dass du mit Vollendung deines 18. Lebensjahres keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hast." wie kommste denn darauf? Unterhaltsanspruch besteht bis zur vollendung der Erstausbildung+bei "Bedarf"
Das ist grob gefasst schon korrekt. Das Kind hat Anspruch bis zur Vollendung der Erstausbildung, allerdings muss sich das Kind ab dem vollendeten 18. Lebensjahres selbst darum kümmern, also erlischt praktisch die vorangegangene Unterhaltspflicht, falls nicht durch einen dynamischen Unterhaltstitel Unterhalt über das 18. Lebensjahr hinaus vorgesehen war.
Das Kind muss in diesem Fall mit dem Vater einen neuen Unterhalt aushandeln. Das ist allerdings abhängig vom OLG das hier die Verhandlung führt. Man geht hierbei meist von ca. 640€ aus, inklusive Kindergeld.

Es war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Wie dem auch sei, ich würde den Tipp von David und mir auf jedenfall beherzigen und dir bei Google Rat suchen oder am besten gleich in eine Rechtsberatungsstelle gehen.
 
 
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